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Wenzel Goldbaum
Wenzel Goldbaum (geb. 19. September 1881 in Łódź; gest. 15. Mai 1960 in Lima) war ein Anwalt, Rechtswissenschaftler und Dramatiker. Er beeinflusste die Entwicklung des deutschen und internationalen Urheberrechts.
Leben
Goldbaum war jüdischer Abstammung. Während seiner Kindheit siedelte er mit seinen Eltern von Łódź nach Frankfurt am Main über, wo er die Schule abschloss. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften, legte die Staatsexamina ab und wurde zum Dr. jur. promoviert. 1909 ließ sich Goldbaum als Rechtsanwalt in Berlin nieder und widmete sich vor allem dem Urheberrecht. In der folgenden Zeit verfasste er auch Dramen, drei wurden von Erwin Piscator und Max Reinhardt aufgeführt. Goldbaum wurde Schriftführer und Syndikus des Verbandes deutscher Bühnenschriftsteller und kam so mit Rechtsfragen der Theater- und Filmautoren in Berührung.
Bedeutende Prozesse
1926 gewann er für Gerhart Hauptmann und Hugo von Hofmannsthal einen Prozess gegen Berliner und Leipziger Rundfunksender vor dem Reichsgericht um das Senderecht an ihren Werken. Das Gericht folgte in seinem Urteil einer von Goldbaum aufgestellten Verbreitungstheorie.
Gegen den Hyperion-Verlag vertrat Goldbaum 1921 die Erben August Strindbergs und gewann den Prozess vor dem Reichsgericht auf der Grundlage der persönlichkeitsrechtlichen Aspekte des Urheberrechts.
Auf die Entwicklung des urheberrechtlichen Titelschutzes nahm er ebenfalls Einfluss, so erstritt er die Rechte an Èmile Zolas Roman „Das Paradies der Damen“ gegen den Titel „Frauenparadies“ und den Titel des Schauspiels „Alt-Heidelberg“ von Wilhelm Meyer-Förster gegen „Jung-Heidelberg“ vor dem Kammergericht.
In dem Prozess der drei Verwertungsgesellschaften GEMA, GDT und AKU gegen die UFA erstritt Goldbaum den Filmmusikkomponisten eine von den Kinos zu zahlende Tantieme, die durch den Vertrag mit den Filmproduzenten nicht mitabgegolten war.
Auswanderung
Aufgrund der zunehmenden Judenverfolgung verließ Goldbaum 1933 Berlin und Deutschland und ließ sich in Guayaquil in Ecuador nieder. Dort war er mehrere Jahre Dozent an Universitäten in Quito und Guayaquil und baute sein Renommee als international bekannter Urheberrechtler aus. 1946 vertrat Goldbaum Ecuador auf der Panamerikanischen Urheberrechtskonferenz in Washington.
Wissenschaftliches Werk
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg hatte Goldbaum mehrere urheberrechtsvertragliche Monografien veröffentlicht. Nach dem Krieg folgten weitere Werke und ein Lehrbuch zum Urheberrecht. In den 1920er Jahren beschäftigte er sich auch mit dem Lauterkeitsrecht und setzte sich vehement für ein allgemeinwohlbezogenes Wettbewerbsrecht ein.[1]
Nach seiner Auswanderung und bis zu seinem Tod verfasste Goldbaum zahlreiche Artikel für juristische Fachzeitschriften, die sich unter anderem mit dem internationalen Urheberrecht befassen. Bekannt wurde Goldbaum durch „Briefe aus Lateinamerika“, die in dem Organ der Berner Übereinkunft, „Droit d’auteur“ erschienen.
1956 erschien ein Kommentar zum 1955 in Kraft getretenen Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952, das den Mindestschutz der Schriftsteller in fremden Staaten statuieren sollte, das von G. jedoch als völlig unzulänglich bezeichnet wird.
1957 und 1959 folgten die Monografien „Schöpfung oder Leistung? Abwehr und Angriff“ und „Verfall und Auflösung der sogenannten Berner Union“. Erstere wendet sich gegen das Leistungsschutzrecht der Tonträgerproduzenten, ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller und Sendeanstalten. Diese Rechte gingen notwendig zu Lasten des Autors als Werkschöpfer. Die Berner Union führe zu einer Verkomplizierung des internationalen Urheberschutzes.
Gegen Ende seines Lebens beschäftigte sich Goldbaum mit südamerikanischer, insbesondere ecuadorianischer Lyrik und übertrug sie ins Deutsche. 1954 erhielt Goldbaum die Richard-Strauss-Medaille der GEMA. Er starb am 15. Mai 1960 im Alter von 78 Jahren in Lima.
Veröffentlichungen (Auswahl)
Urheberrechtliche Monografien
- Der Aufführungsvertrag (1912)
- Der Aufführungsagenturvertrag (1912)
- Theaterrecht (1914)
- Rechte und Pflichten der Schauspieler im geltenden Recht (1914)
- Filmverlagsrecht an drehreifen Büchern (1919)
- Urheberrecht und Urhebervertragrecht (1922, 3. Aufl. 1961)
- Schöpfung oder Leistung? Abwehr und Angriff (1957)
- Verfall und Auflösung der sogenannten Berner Union (1959)
Dramen
- Medizin (1914)
- Mit leeren Händen (1927)
- 1914 (1928)
Lyrik
- Fruchtschale (Gedichtband, 1941, als Übersetzer und Herausgeber)
- Über der Steppe die Palme (Gedichtband, 1949, als Übersetzer und Herausgeber)
Weblinks
- Literatur von und über Wenzel Goldbaum im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- „Goldbaum, Wenzel“, in: Munzinger Personen Online, Internationales Biographisches Archiv.
Einzelnachweise
- ↑ Anton Plager: Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts. Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-60108-2, S. 147.
Personendaten | |
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NAME | Goldbaum, Wenzel |
KURZBESCHREIBUNG | Anwalt, Rechtswissenschaftler und Dramatiker |
GEBURTSDATUM | 19. September 1881 |
GEBURTSORT | Łódź |
STERBEDATUM | 15. Mai 1960 |
STERBEORT | Lima |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wenzel Goldbaum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |