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Werktag
Ein Werktag ist ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Im Unterschied dazu ist ein Arbeitstag ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
Üblicherweise sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.
Die Definition des Werktages wirkt sich rechtlich aus auf Ladenschluss- und Öffnungszeiten, den Zahlungsverkehr, Parkregelungen, LKW-Fahrverbote, erlaubte Lärmemissionen und Ähnliches, wie auch auf zulässige Schultage – also Tage, an denen Unterricht stattfinden kann.
Situation in Deutschland
Arbeitsrecht
Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Damit zählt auch ein nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallender Samstag zu den Werktagen. Das ist zum Beispiel beim Fahrplan der öffentlichen Verkehrsmittel so berücksichtigt. Als das Bundesurlaubsgesetz im Jahre 1963 verabschiedet wurde, war die heute typische Arbeitswoche von fünf Arbeitstagen noch nicht üblich.
Ein Arbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Nach aktuellem Verständnis sind in der Regel somit alle Werktage außer den Samstagen Arbeitstage. Eine klare Festlegung ist aber fallabhängig. So kann bei entsprechenden Regelungen auch an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet werden, so dass in diesem Fall auch hier von einem Arbeitstag zu sprechen ist, obwohl es sich um keinen Werktag handelt. Die Begriffe Arbeitstag und Werktag sind daher scharf voneinander zu trennen, da es ansonsten zu Fehlern z. B. bei der Arbeitszeitberechnung oder der Urlaubsberechnung kommen kann.
Die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr liegt in Deutschland für 2012, je nach Bundesland, zwischen 248 und 253.[1]
In Arbeitsverträgen gibt es bei der Angabe des Urlaubsanspruches häufig Verwirrung bei der Benutzung der Begriffe Arbeitstag und Werktag. Dazu folgende Klarstellung: Nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub ist jedoch bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 24 ÷ 6 × 5 = 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.
Mietrecht
Der Samstag gilt bei Mietzahlungen nicht als Werktag. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden.[2][3]
Verkehrsrecht
Ist auf einem Verkehrszeichen von „werktags“ die Rede, so ist darin der Samstag enthalten, falls er nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Ansonsten wird ein Zusatzzeichen, etwa „Mo. – Fr.“, verwendet.
Zivilrecht
Im Zivilrecht wird bei der Berechnung des Fristendes statt Sonntag, Feiertag oder Samstag dann der nächste Werktag gesetzlich fingiert (§ 193 BGB). Fällt also der letzte Tag einer Frist auf einen der genannten Tage, so wird der nächstfolgende Werktag als Fristende definiert.
Weblinks
- Datumsrechner: Dieses Programm ermittelt die Anzahl von Arbeitstagen in einem Zeitraum unter Berücksichtigung von Feiertagen, persönlichen freien Tagen und weiteren Parametern
- Arbeitstage nach Bundesländern unter Berücksichtigung von Feiertagen
Einzelnachweise
- ↑ Arbeitstage pro Jahr für Deutschland Webseite der Holger Schulz Online e.K., Abruf 23. Juli 2012
- ↑ BGH Urteil vom 13. Juli 2010, Az. VIII ZR 291/09 und Az. VIII ZR 129/09, Volltext.
- ↑ Mitteilung der Pressestelle Nr. 144/2010
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