Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Widerrechtliche Drohung
Die widerrechtliche Drohung ist ein Tatbestand, dessen erfüllte Voraussetzungen zur Anfechtbarkeit einer Willenserklärung nach § 123 Abs. 1 BGB berechtigen.
Besonderheit im Vergleich zu allen anderen Tatbeständen, die zur Anfechtung berechtigen (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum, Übermittlungsirrtum und arglistige Täuschung) ist, dass bei der widerrechtlichen Drohung kein Irrtum vorliegt.
Unter Drohung versteht man das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. [1]
Die Drohung muss widerrechtlich sein.
Beispiel: Schutzgelderpressung, Drohen mit einer Strafanzeige oder Kündigung, sofern Zweck-Mittel-Relation rechtswidrig.
Einzelnachweise
- ↑ BGH NJW-RR 1996, 1281 (1282); LM Nr. 23 zu § 123; BGHZ 2, 295, Brox/Walker, BGB AT, 32. Auflage 2008
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Widerrechtliche Drohung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |