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Willkür

Aus Jewiki
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Willkür steht für:

  • bis in das 18. Jahrhundert, noch ohne abwertenden Sinn, sogar teils lobend, für Handlungen und Entscheidungen nach freier Wahl und Gutdünken bzw. den selbstverantworteten Gestaltungsraum von Fürsten
  • in Bezug auf die Selbstverwaltung von mittelalterlichen Städten, z. B. Danziger Willkür als Bezeichnung des dortigen Stadtrechtes
  • Willkür (Recht), eine Rechtsanwendung ohne sachlichen Grund, daher Willkürverbot
  • in diesem Sinn im öffentlichen Recht Ausdruck beliebigen Handelns der Staatsorgane, siehe Gleichheitssatz
  • im Privatrecht für eine ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe Willenserklärung
  • Willkür (Medizin), in der Medizin die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen
  • in der Soziologie für das soziale Handeln in Gesellschaft, siehe Wille


Siehe auch:

Wiktionary: Willkür – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.