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Wirtschaftsordnung
Die Wirtschaftsordnung umfasst alle (Rechts-)Normen und Institutionen, die das wirtschaftliche Geschehen in einer Volkswirtschaft regeln. Die Wirtschaftsordnung legt die Regeln fest, nach denen Akteure eines Landes im Wirtschaftsgeschehen handeln können und sollen. Sie beeinflusst im Wesentlichen die Form, den Umfang und die Entwicklung einer Volkswirtschaft.
Klassifikationskriterien von Wirtschaftsordnungen
Grundlegende Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind die Steuerung der Wirtschaftsprozesse, die Frage der Eigentumsrechte, der Ort der Preisbildung, die Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung und die Formen der Finanzwirtschaft.
- Planungs- und Lenkungsformen: Werden Produktion und Konsumtion durch eine zentrale staatliche Instanz bestimmt, spricht man von einer Zentralverwaltungswirtschaft. In einer Marktwirtschaft hingegen erfolgt die Planung dezentral, das heißt jedes Wirtschaftssubjekt plant für sich selbst. Die Koordination der Wirtschaftsabläufe erfolgt dabei über den Markt, also über Angebot und Nachfrage.
- Eigentumsverfassung: In sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind die Produktionsmittel verstaatlicht, kapitalistische sind gekennzeichnet durch Privateigentum an Produktionsmitteln.
Dabei sind in der Regel Sozialismus und Zentralverwaltungswirtschaft sowie Marktwirtschaft und Privateigentum miteinander verbunden.[1]
- Ort der Preisbildung: Wird der Preis durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt, handelt es sich um eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, setzt hingegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für Produkte fest, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft.
- Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung: Ein weiteres Kriterium für die Definition einer Wirtschaftsordnung ist die Form der betrieblichen Ergebnisrechnung. In marktwirtschaftlichen Ordnungen findet sich das Gewinnprinzip, d. h. Unternehmen sind bestrebt, Gewinn zu erzielen. In planwirtschaftlichen Ordnungen gibt es das Planerfüllungsprinzip, d. h. die Betriebe sind bestrebt, den ihnen zentral vorgegebenen Plan zu erfüllen.
- Formen der Finanzwirtschaft: Um die vorherrschende Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft zu beschreiben, können ferner die Formen der Finanzwirtschaft betrachtet werden. Ein unabhängiges Banken- sowie ein funktionierendes Steuer- und Abgabensystem dienen demnach als Hinweis für eine marktwirtschaftliche Grundordnung.
Träger der Wirtschaftsordnung in einer demokratischen Gesellschaft sind der Staat und die von ihm sanktionierten Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik, Finanz- und Sozialpolitik.
Siehe auch
Literatur
- Hans Kaminski: OEC. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns. Westermann Verlag, Braunschweig 2005.
- Walter Eucken: Ordnungspolitik. Hrsg. von Walter Oswald, 1. Auflage, Walter Eucken Archiv: Reihe Zweite Aufklärung, Lit Verlag, Münster 1999, ISBN 3-8258-4056-5.
- Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Hrsg. von E. Eucken, P.K. Hensel, 6. Auflage, J.C.B. Mohr, Tübingen 1990, ISBN 3-16-345548-4.
- K. Paul Hensel: Grundformen der Wirtschaftsordnung. Marktwirtschaft – Zentralverwaltungswirtschaft. 3. Auflage, Beck, München 1978.
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wirtschaftsordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |