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Zigarette

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Zwei Zigaretten
Die Zigarette: 1. Filter 2. Mundstück 3. Zigarettenpapier 4. Tabak

Eine Zigarette (frz. cigarette, Diminutiv zu „Zigarre“) ist ein Tabakerzeugnis, das aus den fermentierten, getrockneten und feingeschnittenen Blättern der Tabak-Pflanze hergestellt wird, die in Papier gestopft oder gerollt werden.

Geschichte

Tabak wurde von mittelamerikanischen Indianern in Maispapier eingerollt geraucht und von den spanischen Kolonisatoren Mitte des 16. Jahrhunderts nach Europa gebracht. 1586 wurde das Tabakrauchen in England eingeführt und breitete sich über Holland in ganz Europa aus. Tabak wurde sonst hauptsächlich geschnupft.

Zigaretten wurden um 1850 zum ersten Mal in den Zigarrenfabriken in Frankreich und Südspanien aus Tabakresten hergestellt. Diese wurden gesammelt und in Papier gewickelt und zunächst vor allem von den Arbeiterinnen der Fabriken geraucht, da sie sehr viel preiswerter waren als Zigarren.

Auch in Deutschland war die Zigarette bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts unbekannt. Joseph Huppmann (1814–97) führte sie von St. Petersburg aus ein. Er betrieb dort seit 1852 eine Zigarettenfabrik und richtete 1861 in Dresden eine Filiale ein unter dem Namen „Laferme“ mit einem Tabakschneider und 6 Arbeiterinnen. In dieser Filiale erhielt Georg Anton Jasmatzi 1868 eine Stellung als technischer Werksführer, bevor er sich später selbständig machte und seine eigene Zigarettenfabrik gründete.[1]

Die erste eigenständige deutsche Zigarettenfabrik (Orientalische Tabak- und Cigarettenfabrik Yenidze) wurde in Deutschland 1862 in Dresden eröffnet, die erste österreichische 1865. Bereits 1854 wurde in Köln-Sülz die „Maschinenfabrik Wilhelm Quester“ gegründet, das erste Unternehmen, das Verarbeitungsmaschinen für das Schneiden, Trocknen und Rösten von Tabak herstellte.

Frühere Marktanteile von Zigarettenmarken 1981 in Westdeutschland

Nach dem Ersten Weltkrieg bildeten sich die heute bekannten, großen Tabakkonzerne. In Deutschland überwog bis Mitte des 20. Jahrhunderts noch die Herstellung in Handarbeit in kleinen und mittleren Betrieben, während in den Vereinigten Staaten die maschinelle Herstellung schon weiter verbreitet war.

Herstellung

Zigarettenfabrik

Die Herstellung einer Zigarette in einer Zigarettenfabrik gliedert sich grob in zwei Bereiche:

  • Tabakaufbereitung (Primär)
  • Zigarettenherstellung, Filterherstellung (Sekundär)

Neben diesen Bereichen, in denen die einzelnen Bestandteile einer Zigarette hergestellt und zusammengeführt werden, gibt es natürlich auch Bereiche für die Lagerung von Rohstoffen und Fertigwaren sowie ein Materiallager. Eine ausgeklügelte Logistik sorgt dafür, dass die Rohstoffe und Verbrauchsmaterialien immer zur richtigen Zeit an der richtigen Anlage/Maschine sind und die Fertigprodukte in den Handel gelangen.

Handarbeit

Gedrehte Filter-Zigarette in 2 Ansichten + Zigarettenpapier
Feinschnitttabak

Nicht unwesentlich ist auch die Herstellung von Zigaretten in Handarbeit (umgangssprachlich: Drehen). Dazu wird Feinschnitttabak locker in Zigarettenpapier eingerollt. Dies kann entweder nur mit den Händen oder, wenn die Fingerfertigkeit nicht ausreicht, mit einfachen Zigarettendrehmaschinen geschehen. Das zumeist gummierte Zigarettenpapier wird zum Abschluss mit Speichel befeuchtet und verklebt. Eine weitere Variante ist die Verwendung von Zigarettenstopfmaschinen, mit denen sich eine annähernd gleiche Qualität wie bei gekauften Filterzigaretten erzielen lässt.

Heraushängender Tabak wird abgezupft und dem Tabakvorrat wieder zugeführt. Nach einer massiven Tabaksteuererhöhung in den 1990er Jahren stellten die Tabakproduzenten in Deutschland das Angebot für Feinschnitttabak von 50-Gramm- auf 40-Gramm-Packungen um. Seit 2006 werden vermehrt 35-Gramm-Packungen statt der 40-Gramm-Packungen angeboten.

Einen hohen Marktanteil haben inzwischen so genannte Billigtabake, die als No-Name-Produkt in Supermärkten und bei einigen Tabakhändlern zu erwerben sind und in der Regel um etwa ein Fünftel billiger als die Markentabake sind.

Sorten und Marken

Fertig produzierte Zigaretten sind in verschiedenen „Stärkegraden“ erhältlich, die sich in erster Linie durch ihren Nikotingehalt unterscheiden. Der Rauch einer Zigarette darf seit 1. Januar 2004 gemäß EG-Vorschrift laut Standardmessung höchstens 1,0 mg Nikotin enthalten. Zigaretten ab einem Wert von 0,8 mg werden durch die Erzeuger mit Bezeichnungen wie „Full Flavor“ (dt. voller Geschmack) versehen. Für Zigaretten mit geringerem Nikotingehalt existiert eine weitergehende Nomenklatur von Stärke-Kategorien, allerdings dürfen diese Bezeichnungen in vielen Ländern nicht mehr zu Vermarktungszwecken verwendet werden (unter anderem gilt dies seit 2003 für die EU laut EG-Richtlinie 2001/37/EG[2]): Medium (zirka 0,7 mg), Light oder mild (zirka 0,4–0,6 mg) und Super- oder Ultralight (0,4 mg und weniger).

Das Verbot, die Namen von Zigarettenmarken mit Zusätzen wie „Medium“, „Light“ oder „mild“ zu versehen, wird damit begründet, dass diese Ausdrücke von den Verbrauchern als Hinweis auf eine verminderte Gesundheitsgefahr gedeutet werden könnten. In der Folge haben die Zigarettenhersteller ihre entsprechenden Varianten in uneinheitlicher Weise umbenannt: So heißt es statt Full Flavor teilweise „Red“, statt Light häufig „Blue“, „Silver“ oder „Gentle Flavor“ und statt Superlight „One“ oder „Number One“. Der Trend geht offenbar immer mehr zur Verwischung der alten Stärke-Kategorien, da der Verbraucher diese nur noch über die kleingedruckte Nikotin-Angabe differenzieren kann. Zudem gibt es Varianten einzelner Sorten, die zwar „Full Flavor“ im Sinne von „Voll im Geschmack“ sind (oder zumindest so beworben werden), jedoch geringere Nikotinwerte haben.

Da Nikotin der hauptsächliche Sucht erzeugende Inhaltsstoff des Zigarettenrauchs ist, bleibt dennoch der Nikotingehalt das wichtigste Unterscheidungsmerkmal. Es gilt als erwiesen, dass die tatsächlich beim Konsumenten ankommende Nikotinmenge entscheidend durch das Rauchverhalten beeinflusst wird: So neigen Raucher bei Zigaretten, deren Rauch geringere Mengen an Nikotin und Teer enthält, zu tieferem Inhalieren, um mehr Nikotin aufnehmen zu können. Zudem verspüren Raucher nach dem Rauchen einer solchen Zigarette oft noch weiterhin den „Bedarf“ nach Nikotin, weshalb der Wunsch nach einer weiteren Zigarette erhalten bleibt. Anreicherungen von Ammoniak und Harnstoff erhöhen zudem den pH-Wert des Rauchs, wodurch angeblich die Lunge wesentlich mehr Nikotin aufnehmen sollte. Eine Studie aus dem Herbst 2011 widerlegte jedoch diese Vermutung.[3] Durch ein kompensatorisches Rauchverhalten kann der tatsächlich aufgenommene Nikotinanteil selbst bei so genannten „Light“-Zigaretten dem von herkömmlichen Markenzigaretten entsprechen. Die Suchtgefahr, die von diesen Zigaretten ausgeht, ist demnach genauso hoch.

Vereinzelt unterscheiden sich die Varianten durch die den Zigaretten beigesetzten Aromen; hier ist insbesondere an Mentholzigaretten zu denken, aber auch an Spezialitäten wie Vanille- oder Nelkenzigaretten (Kretek). Die zur Aromatisierung des Tabaks eingesetzten Zusatzstoffe sind nicht deklarationspflichtig und werden von den Herstellern in der Regel nicht veröffentlicht. Sie prägen den sortentypischen Geschmack grundlegend und tragen zugleich dazu bei, die Inhalation des Zigarettenrauches zu erleichtern. Die Zigarette wird zu einem leichter konsumierbaren Produkt, was insbesondere auf jüngere Verbraucher abzielt.

Den weitaus größten Marktanteil genießen heutzutage Zigaretten aus Mischungen heller Tabake, zum Beispiel dem so genannten American Blend (dt. amerikanische Mischung), einer Mischung aus 60 % Virginia-, 30 % Burley- und 10 % Orienttabak. Geringere und weiter abnehmende Marktbedeutung haben Zigaretten aus schwarzen Tabaken.

In der Regel werden Zigaretten mit Filter, seltener ohne angeboten. Der Filter einer Zigarette besteht aus Celluloseacetat, einem Stoff mit faseriger Struktur. Dieser Zigarettenfilter bewirkt eine teilweise mechanische Zurückhaltung von Partikeln und Alkaloiden (zum Beispiel Nikotin) aus dem Tabakrauch. Zusätzlich kann das Mundstück einen Aktivkohlefilter enthalten und/oder zur Geschmacksverfeinerung gesüßt sein.

Die übliche Länge einer Zigarette beträgt 74–85 mm, welche von den Herstellern auch unter der Bezeichnung „King Size“ vermarktet werden. Daneben gibt es Überlängen (100 mm, 120 mm), aber auch kürzere 70-mm-Zigaretten. Letztere sind etwa in Osteuropa und Nordafrika noch häufig anzutreffen.

Aufgrund niedrigerer Besteuerung hat in Deutschland der Markt für Nicht-Fertigzigaretten besondere Bedeutung - mit steigender Tendenz. Hierunter fällt zuallererst der Klassiker Drehtabak, also Feinschnitt, der vom Konsumenten erst mit Hilfe von gesondert gekauftem Zigarettenpapier und eventuell Drehfiltern zu Zigaretten verarbeitet wird. Kurzzeitig wurden als weitere Variante sogenannte Tabak-Sticks (vorportionierter Feinschnitt) angeboten. Diese hatten zwar bereits eine Hülle aus Papier, waren aber so nicht rauchbar und mußten erst manuell in eine Zigarettenhülle eingeschoben werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 2005 mussten die sogenannten Tabak-Sticks allerdings wie Fertigzigaretten besteuert werden und verschwanden anschließend wieder vom Markt.

Ebenfalls aus Gründen der geringeren Steuer und des somit geringeren Preises und in Anbetracht der Handelsspanne des Einzelhändlers von zirka 4 % für Zigaretten gibt es in Deutschland seit einigen Jahren zigarettengroße Filterzigarillos zu kaufen, die sich wie Zigaretten rauchen lassen.

Der weltweit größte Zigarettenhersteller ist Philip Morris International (ein Tochterunternehmen der Altria Group) mit Marken wie Marlboro, Merit, Chesterfield und vielen anderen.

Inhaltsstoffe

Dem natürlichen Tabak wird während der Herstellung eine Vielzahl von Stoffen zugesetzt. Der Tabakanteil in einer durchschnittlichen Zigarette liegt bei 700 mg.[4] Auch im Zigarettenpapier stecken zusätzliche Chemikalien. Darüber hinaus entstehen viele weitere Substanzen, die sich im Tabakrauch befinden, erst durch den Verbrennungsvorgang.

Dem Tabak zugesetzte Stoffe

Dem Tabak werden viele Stoffe zugesetzt, um die Aufnahme des Nikotins und dessen Wirkung im Körper zu verstärken und somit das Suchtpotenzial zu erhöhen.[5][6] Einige Stoffe haben die Eigenschaft, den Tabakrauch selbst für Kinder erträglich zu machen.[7]

Eine Großzahl von Zusatzstoffen wird nach Angaben der Tabakkonzerne zur Geschmacksverbesserung, zum Feuchthalten, zum Konservieren, für bessere Verbrennung und zum Binden der Bestandteile eingesetzt.[8] In Deutschland regelt die Tabakverordnung, welche Substanzen einer Zigarette bzw. einem Tabakprodukt zugesetzt werden dürfen und welche nicht.

  • Ammoniumchlorid (oder andere Ammonium-haltige Verbindungen) verstärken die Freisetzung von Nikotin; diese Verbindungen sind nur für Schnupftabak und Kautabak zugelassen, jedoch nicht für Tabak zum Rauchen.
  • Zucker karamellisiert zusammen mit dem Ammoniak und erzeugen dadurch einen weichen Geschmack
  • Menthol und Gewürznelken vermindern das Reiz- und Schmerzempfinden des Atemtrakts, sodass der Rauch tiefer und beschwerdefreier inhaliert werden kann.
  • Feuchthaltemittel, wie Glycerin, Propylenglykol, Triäthylenglykol und 1,3-Butylenglykol
  • Schellack als Klebemittel
  • Lakritze
  • Kaffee
  • Tee und teeähnliche Erzeugnisse
  • Kakao und Kakaoerzeugnisse, sollen den Rauch milder machen
  • Dextrine
  • Melasse
  • Stärke

Inhaltsstoffe des Tabakrauches

Hauptartikel: Tabakrauch
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Im Rauch einer (durchschnittlichen) Zigarette befinden sich bis zu 12.000 verschiedene Stoffe, darunter:

Verbindungen Konzentrationen
Kohlenstoffdioxid 45–65 mg
Kohlenmonoxid** 10–23 mg
Stickstoffoxide** 0,1–0,6 mg
Butadien* 0,025–0,04 mg
Benzol*/** 0,012–0,05 mg
Formaldehyd** 0,02–0,1 mg
Acetaldehyd*/** 0,4–1,4 mg
Methanol** 0,08–0,18 mg
Blausäure** 1,3 mg
Nikotin** 0,8–3 mg
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe* 0,0001–0,00025 mg
aromatische Amine* 0,00025 mg
N-Nitrosamine* 0,00034–0,0027 mg
*karzinogene Verbindungen, **toxische Verbindungen
Acetaldehyd entsteht bei der Verbrennung von Zucker und hat wie das Nikotin eine suchterzeugende Wirkung.[9]

Weitere Stoffe, die im Tabakrauch nachgewiesen werden konnten, sind:

Filter

Geöffneter Zigarettenfilter vor und nach dem Rauchen.
Geöffneter gebrauchter Zigarettenfilter. Die Fasern aus Celluloseacetat sind braun gefärbt.

Ein Zigarettenfilter soll den Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe wie Kondensat und Gase im Rauch der Zigarette verringern. Zudem wird durch den Filter der Rauch etwas milder, weshalb ihn manche Raucher für einen intensiveren Geschmack entfernen oder verkürzen. Bei einer klassischen Filterzigarette ist der Filter umhüllt von einem korkfarbenen Mundstück, um die Braunfärbung des Filters nicht sichtbar werden zu lassen. Bei einigen Zigarettenmarken, die sich vorwiegend an weibliche Zielgruppen richten, werden auch weiße Mundstücke verwendet. Die meisten industriell gefertigten Zigaretten sind mit einem Filter versehen, Selbstdreher können Filter im Tabakhandel kaufen.

Herstellung

Der Grundstoff für die Herstellung von Zigarettenfiltern ist Cellulose (gewonnen aus Holz). Sie wird in einem chemischen Prozess zu Celluloseacetat umgewandelt. Die Celluloseacetat-Flocken werden in Aceton gelöst und aus einer Spinnlösung heraus zu langen Fäden gesponnen. Der Durchmesser der Fasern liegt bei 30-50 µm. Sehr viele Fäden werden zu einem Endlos-Band zusammengeführt. Die Verklebung mit Triacetin erfolgt punktuell, um die Gasdurchlässigkeit zu erhalten. Der Filter hält Partikel bis zu einem Durchmesser von weniger als 0,2 µm zurück.

Unwirksame (Light-)Leichtzigaretten

Hauptartikel: Tabakzusatzstoffe

Nahezu 100 % aller Raucher von vermeintlich „leichten“ Zigaretten kompensieren durch ihr Rauchverhalten die Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Aufnahme von Schadstoffen führen sollen.[11] Dazu zählt mehr Rauchen, tieferes Inhalieren oder die Löcher im Filter mit Lippen und/oder den Fingern zu verdecken. Bei vielen „leichten“ Zigaretten wird der Filter mit winzigen Löchern versehen. Dadurch soll der Rauch mit Luft verdünnt werden, so dass er weniger Teer und Nikotin enthält. Dies ist tatsächlich der Fall, wenn man die Zigarette in ein Rauchmessgerät einsteckt. Verdeckt der Raucher einen großen Teil der Löcher beim Inhalieren, so enthält der inhalierte Rauch ein Vielfaches der auf der Schachtel angegebenen Konzentrationen von Teer und Nikotin sowie der restlichen Verbrennungsprodukte. Diese Tatsache wurde bereits 1969 durch die sog. „Lippenstudie“ des Tabakkonzerns Philip Morris bekannt, jedoch wurden die Bezeichnungen „light“ bzw. „mild“ erst ab 2003 von der EG verboten. Vermeintlich leichte Zigaretten enthalten oft sogar stärkeren Tabak als „normale“ Zigaretten, durch die Filterkonstruktion soll dann ein Teil der Schadstoffe wieder herausgefiltert werden. Andererseits kann man einwenden, dass unter diesen Gesichtspunkten das EU-Verbot von Zigaretten mit mehr als 10 mg Teer zu den hier genannten Auswirkungen im Widerspruch steht.

Auch die chemische Aufbereitung von Tabak sorgt dafür, dass bei den maschinellen Messungen geringere Schadstoffwerte, vor allem Nikotin, gemessen werden, als von der Lunge tatsächlich aufgenommen werden. Menthol und Ammoniak sind zwei dieser Stoffe. Menthol ist in nahezu jeder Zigarette enthalten, oft unter der geschmacklich wahrnehmbaren Grenze. So wird mit dem Etikett „Leicht“ ein Eindruck erzeugt, der nicht der Realität entspricht. Seit der Gesetzesänderung, die die Bezeichnung „Light“ und „Mild“ im Zusammenhang mit Tabak verbot, werden die leichten Zigaretten vor allem über die auf den Packungen aufgedruckten Werte als vermeintlich leichtere Zigaretten gekennzeichnet.

Feinste Fasern

Beim Inhalieren werden feinste Fasern mit in die Lunge transportiert, die die Anzahl der inhalierten Substanzen steigern. Gleichzeitig führt der größere Widerstand beim Saugen zu einer längeren Saugphase und somit zu einer tieferen Inhalation als bei filterlosen Zigaretten. Daher ist es umstritten, ob Filterzigaretten weniger schädlich sind als filterlose.[12]

Gesundheitsgefahren

Eine brennende Zigarette
(zirka 160 °C)
Hauptartikel: Tabakrauchen: die Gesundheitsgefährdung durch Rauchen

Das Alkaloid Nikotin gehört zu den am schnellsten süchtig machenden Substanzen überhaupt und verursacht Nikotinabhängigkeit. Das Rauchen von Zigaretten kann zu schwersten gesundheitlichen Schäden führen und reduziert die durchschnittliche Lebenserwartung. Nach Erkenntnissen der WHO, der Europäischen Union und vieler Gesundheitsbehörden kann das Rauchen von Tabakwaren als gesicherte Ursache von Lungenkrebs, Kehlkopf-, Mund- und Luftröhrenkrebs ausgemacht werden. Zudem kann das Rauchen zu Unfruchtbarkeit führen und erhöht insbesondere bei Männern das Herzinfarktrisiko. Bei Frauen ist das Rauchen in der Schwangerschaft mit Risiken für das ungeborene Kind verbunden und erhöht das Risiko von Totgeburten. Etwa jeder vierte Raucher stirbt an den Folgen seiner Sucht, jährlich sind das zirka 110.000 Menschen in Deutschland. Unangenehme Nebenwirkungen sind zudem die frühzeitige Alterung der Haut, Mundgeruch und das Herabsetzen des Geruchssinns.

Eine weitere, oft unterschätzte Gefahr geht von der Feinstaubbelastung durch feine Aschepartikel aus. Die Partikel sind lungengängig und lagern sich mitsamt den Schadstoffen in der Lunge ab. Auch eine geringe Strahlenbelastung geht von den meisten Zigaretten aus, da die zur Herstellung benötigten Tabakpflanzen vorwiegend auf uranhaltigen Böden wachsen. In Folge dessen sind die Zigaretten mit dem radioaktiven Zerfallsprodukt Polonium belastet.[13]

Besonders riskant sind Billigzigaretten aus Schmuggelware oder Internethandel. Bei diesen kann die Belastung mit Pestiziden bis zu 200 mal höher liegen als die zulässigen Grenzwerte, was das Risiko für Krebserkrankungen und Nierenschäden erhöht.[14]

Verzehr von Zigaretten

Eine zusätzliche Gefahr stellen von Kleinkindern im Spiel verzehrte Zigaretten oder Zigarettenkippen dar. Eine Zigarette setzt im Magen zirka 12 Milligramm Nikotin frei, was 10-20 Prozent der tödlichen Dosis für Erwachsene entspricht. Als Sofortmaßnahme sollte Erbrechen herbeigeführt und das Kind unverzüglich in ein Krankenhaus gebracht werden[15] – andere Quellen widersprechen: Erbrechen sollte bei Verdacht auf Nikotinvergiftung nicht ausgelöst werden.[16]

Brandgefahr durch Zigaretten

Laut Europäischer Kommission werden die meisten Brände mit Todesfolge in Europa durch unbeaufsichtigt brennende Zigaretten ausgelöst. Seit dem 17. November 2011 soll dieses Risiko durch eine Sicherheitsschranke, das so genannte RIP- bzw. LIP-Verfahren (für Reduced Ignition Propensity bzw. Lower Ignition Propensity) eingedämmt werden. Die Kommission hat hierzu im Amtsblatt der Europäischen Union Sicherheitsbestimmungen veröffentlicht, mit denen die Entflammbarkeit von Zigaretten vermindert wird. Erreicht wird dies dadurch, dass das Zigarettenpapier durch Ringe an zwei Stellen verstärkt wird. Hier kommt weniger Sauerstoff durch das Papier, so dass die Glut verlöscht, wenn der Raucher nicht an der Zigarette zieht.[17] Dieses Verfahren gibt es bereits in mehreren Ländern außerhalb Europas etwa in den USA, Kanada und Australien und seit April 2010 auch in Finnland.[18]

Verbreitung des Rauchens von Zigaretten

Brennende Zigaretten in Form eines Dollarzeichens, Teil einer Anti-Rauch-Kampagne des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums

Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland lag 1936 bei 571 Zigaretten, 1966 bei 2214, im Jahr 2011 bei 1072.

Raucher von Zigaretten waren sehr lange Zeit überwiegend Männer. In den letzten Jahrzehnten ist jedoch zu beobachten, dass auch immer mehr Frauen zur Zigarette greifen. Die Gesundheitsgefahren, die für Frauen durch das Rauchen entstehen, sind noch höher als bei Männern. Die bisher zwischen Männern und Frauen bestehenden Unterschiede in der Häufigkeit von Lungenkrebs und Sterblichkeit gleichen sich durch einen deutlichen Anstieg bei den Frauen zunehmend an. Wissenschaftler sehen die Ursachen dieser Entwicklung darin, dass das Rauchen als männliches Attribut angesehen wird und viele Frauen dieses auch für sich beanspruchen wollen.

In Deutschland ist der Anteil der jugendlichen Raucher besonders hoch. Jedoch ist er in den letzten Jahren von 28 Prozent auf 20 Prozent zurückgegangen (Stand: Juni 2006), was vor allem auf die massive Erhöhung der Tabaksteuer der vergangenen Jahre zurückzuführen ist. Auch hat teilweise das Handy die Zigarette als Statussymbol verdrängen können. In keinem Land finden sich so viele Zigarettenautomaten wie in Deutschland, was die Alterskontrolle im erheblichen Maße erschwert.

Das deutsche Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren. Aufgrund der Novelle des Jugendschutzgesetzes vom 1. April 2003 sind zum 1. Januar 2007 alle deutschen Zigarettenautomaten so umgestellt worden, dass ein Kauf von Zigaretten (bezahlt per Geldkarte oder durch Münzen) nur noch nach Altersverifikation durch den auf den meisten EC-Karten angebrachten GeldKarte-Chip möglich ist, welcher ein Altersmerkmal gespeichert hat. Manche Automaten akzeptieren auch einen EU-Führerschein oder einen deutschen Personalausweis als Altersnachweis.

In der Schweiz ist der Anteil jugendlicher Raucher ähnlich hoch wie in Deutschland. Es zeigt sich auch ein Rückgang. Im Vergleich zum Jahr 2001 hat der Anteil rauchender Personen im Jahre 2008 in allen Altersgruppen bei beiden Geschlechtern abgenommen. Bei den 14- bis 19-Jährigen beträgt der Rückgang 8 Prozentpunkte (von 31 % im Jahr 2001 auf 23 % im Jahr 2008).[19]

In Kalifornien hingegen liegt der Prozentsatz der jugendlichen Raucher bei ungefähr acht Prozent, was darauf zurückgeführt wird, dass dort Rauchen gesellschaftlich weniger akzeptiert ist als in Europa.

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 schreibt vor, dass innerhalb der EU auf den Zigarettenpackungen größere und dringendere Warnhinweise als zuvor aufgedruckt werden müssen.


2006 machte der Steueranteil knapp 75 Prozent des Preises einer Packung Zigaretten aus. Damit sind Zigaretten neben Benzin das mit Abstand am höchsten besteuerte Produkt.

Zigarettenwerbung

In den 1930er und 1940er Jahren erreichten die Zigarettenbilder in Deutschland ein Millionenpublikum und die Tabakunternehmen waren durch informative und aufwändig gestaltete Sammelalben zu vielen Themen in fast allen Wohn- und Kinderzimmern des Deutschen Reiches präsent.

Im Hörfunk und Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland dürfen Zigaretten seit dem 18. Juni 1974 nicht mehr beworben werden. Auch wird in den nächsten Jahren ein EU-weites Tabakwerbeverbot für Kinos, Zeitungen und Zeitschriften greifen. Davon wird auch das Sponsoring zum Beispiel von Formel-1-Rennen betroffen sein. Die Werbewirtschaft fürchtet Einnahmeausfälle von insgesamt über 110 Millionen Euro. Die Bundesregierung, sowohl die Kohl- als auch die Schröder-Regierung, versuchte in Brüssel vergeblich gegen das Werbeverbot vorzugehen.

Aufgrund der in vielen Ländern bereits gültigen Werbeverbote ist zu beobachten, dass die Tabakhersteller zu Ersatzmitteln greifen, um das offizielle Verbot zu umgehen. So werden verstärkt „Sondereditionen“ der Zigarettenschachteln auf den Markt gebracht, die zwar einen (begrenzten) Werbeeffekt haben, jedoch keine Werbung im traditionellen Sinn darstellen. Sponsoring-Verbote werden häufig dadurch umgangen, dass Rennautos oder -Motorräder grafisch stark an die betreffende Zigarettenmarke angelehnt sind, ohne dass der Markenname selbst auftaucht (Beispiele: „Go!!!“ weiß auf blauem Grund steht für Gauloises, „Biaggi“ in Camel-Schrifttyp, „Team Spirit“ in Mild-Seven-Schrifttyp). Eine weitere Lücke von Werbeverboten ist oftmals in Tabakläden zu finden: Wenn Tabakunternehmen Geld dafür bezahlen, dass ihre Marken auffällig in speziellen Displays ausgestellt werden, dann gilt das nicht unbedingt als Werbung (denn Werbung am Verkaufsort bleibt weiterhin erlaubt). Zuletzt werden auch, beispielsweise in Frankreich, Streichhölzer und andere Raucherutensilien mit dem Markenlogo des Zigarettenherstellers beworben. Auch kann man sich weiterhin Plakate von Zigarettenmarken kaufen, da das nicht als Werbung sondern als Fanartikel gilt.

In der Schweiz obliegt die Regelung den Kantonen, Plakatwerbung im öffentlichen Raum ist hierbei in den meisten Kantonen verboten, Kinowerbung nur in vier von 26. Tabakwerbung über die Medien Fernsehen oder Radio ist jedoch auch in der Schweiz per Bundesgesetz verboten. Ebenso wurde festgelegt, dass sich Tabakwerbung nicht an Jugendliche unter 18 Jahren richten darf.[20]

Zigarettenschmuggel

Der Zigarettenschmuggel stellt in Deutschland eine bedeutende Form organisierter Kriminalität dar. Hintergrund ist die immer weiter steigende Steuerbelastung auf Tabakwaren von heute (2011) über 70 Prozent. Nach Schätzungen entgehen allein der deutschen Bundeszollverwaltung Einnahmen von etwa vier Milliarden Euro jährlich, da rund 22 Milliarden Zigaretten unverzollt in den Straßenhandel gelangen. Fabrikate wie Jin Ling aus Kaliningrad werden etwa vor Supermärkten um die zwei Euro pro Schachtel verkauft. Der Zigarettenschmuggel ist so lukrativer als der Drogenschmuggel geworden und liegt bei der Einfuhr in der Hand von Osteuropäern, im Verkauf sind meist Vietnamesen beteiligt.[21]

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Zigarette – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Zigarette – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Herbert Pönicke: Jasmatzi, Georg. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 10, Duncker & Humblot, Berlin 1974, S. 360 (Onlinefassung).
  2. EU-Direktive 2001/37/EG über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen
  3. Artikel aus der Zeitschrift Food Chemical Toxicology, abgerufen am 29. November 2011
  4. Bericht des SCENIHR vom 12. November 2010, siehe S. 40 des Berichtes. Abgerufen am 13. April 2012
  5. Website: Kinderaerzte-Lippe.de Stand: 2001
  6. Bericht der CVUA Sigmaringen ohne Jahresangabe
  7. Pressemitteilung des DKFZ von 2005
  8. Website von Britisch-American Tobacco
  9. Focus: „Nikotin hat Helfershelfer“
  10. Warum Tabak radioaktiv ist - Prof. Matthias Risch Sueddeutsche Zeitung 25. Mai 2004
  11. Verbraucherinformation bei Tabakkontrolle.de
  12. Freisetzung von Celluloseacetatfasern und Kohlepartikeln aus Zigarettenfiltern, Stellungnahme des BGVV vom 4. Juni 2002
  13. Tabak wächst auf uranhaltigen Böden 21. März 2012
  14. Schmuggelzigaretten: Schädliche Pestizide entdeckt
  15. Christoph Drösser (Stimmt’s?): Gefährliche Mahlzeit. In: Die Zeit. Nr. 23/2002
  16. Gemeinsames GiftInformationszentrum, Häufige Vergiftungen durch Nikotin. Stand Jan. 2008
  17. Holger Dambeck: EU-Vorschrift Brandschutz-Zigarette soll Hunderte Leben retten. Spiegel Online, 15. November 2011, abgerufen am 11. Mai 2012.
  18. Pressemitteilung EU-Kommission: EU verordnet Brandschutz für Zigaretten vom 14. November 2011
  19. Schweiz. Tabakmonitor (Anmerkung: Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Verkaufsverbot bei Jugendlichen unter 18 bzw. 16 Jahren; der Bund empfiehlt den Verkaufsstellen jedoch, es auf freiwilliger Basis den Kollegen in Deutschland und Österreich gleich zu tun. Einzelne Kantone können abweichende Regelungen haben.)
  20. Kantonale Werbeeinschränkungen, auf der Website des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit
  21. Hans Evert: Deutschland raucht die Billigzigarette Jin Ling; WELT vom 19. Juli 2011, abgerufen am 19. Juli 2011
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