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Zug (Schienenverkehr)

Aus Jewiki
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Güterzug (Ganzzug) der DB im Auftrag der Daimler AG
Ein Zug der S-Bahn Köln im Bahnhof Köln Messe/Deutz, Mai 2016

Ein Zug (auch „eine Zugfahrt“) ist ein Verbund aus Schienenfahrzeugen, der auf die freie Strecke übergeht. Zugfahrten werden auch als signalmäßige Fahrten bezeichnet.[1] Sie unterscheiden sich von Rangierfahrten in einem Bahnhof oder von abgestellten Garnituren.

Ein Verbund aus Schienenfahrzeugen – unabhängig davon, ober er als Zugfahrt oder Rangierbewegung verkehrt oder abgestellt ist – wird als Zugverband oder Zugeinheit bezeichnet. In der Schweiz, wo die erste Bezeichnung für nacheinander in einer Fahrplantrasse verkehrende Einheiten im Folgezugbetrieb steht, werden dagegen die Begriffe Zugskomposition oder Zugkomposition genutzt.[2] Die gekuppelten Wagen ohne Triebfahrzeug werden in Deutschland und Österreich Wagenzug genannt.

Definition

Deutschland

Für Eisenbahnen in Deutschland werden Züge in § 34 (1) der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) definiert: Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus Regelfahrzeugen bestehenden, durch Maschinenkraft bewegten Einheiten und einzeln fahrende Triebfahrzeuge. Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden.

Die EBO enthält in §§ 34 und 35 weitere Vorschriften für Züge, wie z. B.

  • Zugschluss- und Spitzensignal (§ 34 Abs. 6),
  • Längenbegrenzung (§ 34 Abs. 8),
  • Bremsen (§ 35).

Jeder Zugfahrt wird eine pro Tag und Infrastrukturbetreiber eindeutige Zugnummer zugeordnet.

Das Erfordernis, auf die freie Strecke überzugehen, ist insoweit veraltet, dass mit der Einführung von elektronischen Stellwerken (ESTW) vermehrt ehemals getrennte Betriebsstellen aus sicherungstechnischer Sicht zu einer Betriebsstelle zusammengefasst werden, insbesondere dort, wo durch das „Ineinanderliegen“ der Einfahrsignale auch sonst keine freie Strecke vorhanden wäre. Daher fordert das Regelwerk der DB Netz das Vorhandensein eines Fahrplans:

„Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind.

Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, welche Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind.

Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.“

– Ril 408.0101A01 „Züge“

Die in § 1 BOStrab gegebene Definition für Straßenbahnen in Deutschland ergibt Ähnliches: Züge sind auf Streckengleise übergehende Einheiten. Sie können als Personen- oder Betriebszüge verkehren und aus einem oder mehreren Fahrzeugen bestehen.

Andere Länder

In der Schweiz gelten einzelne oder zusammengekuppelte Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagen, die auf die Strecke übergehen, und zwar vom Zeitpunkt ihrer Übernahme durch das Fahrpersonal [...] bis zu ihrer Ankunft [...], ausgenommen während Rangierbewegungen als Zug.[1] Eine Zugfahrt bezeichnet eine Fahrt im Bahnhof und auf der Strecke, die durch Hauptsignale gesichert und geregelt ist, sowie Züge im Bereich mit Führerstandsignalisierung[1]

Nach österreichischer Definition gilt: Züge sind Tfz, die allein oder mit anderen Fahrzeugen auf die freie Strecke übergehen.[3]

Ähnliche Definitionen gibt es auch in anderen Ländern.

Eine Zugkomposition kann nacheinander mehrere Zugfahrten (mit unterschiedlichen Zugnummern) absolvieren. Ebenso ist es möglich, dass während einer Zugfahrt unterwegs die Fahrzeuge (komplett oder teilweise) wechseln – beispielsweise bei Kurswagen oder einem Zugtausch –, jedoch dieselbe Zugfahrt fortgesetzt wird.

Züge von anderen Verkehrssystemen als der Eisenbahn werden oft mit dem Namen des Verkehrssystems bezeichnet, z. B. Straßenbahnzüge als Straßenbahnen.

Arten der Zugbildung

Der ICE 3 ist ein Triebzug.
Hauptartikel: Zugbildung

Hinsichtlich der Art der Fahrzeuge und ihrer Anordnung im Zug werden folgende Arten der Zugbildung unterschieden:

  • Von einer Lokomotive beförderte, so genannte „lokbespannte“ Züge. Die Lokomotive kann sich dabei an der Spitze des Wagenparks oder an anderer Stelle im Zug befinden. In jedem Fall muss aber der Zug von der Spitze, ggf. von einem Steuerwagen aus, gesteuert werden. Ist dies in beide Richtungen gegeben, spricht man auch von einem Wendezug, da ein Fahrtrichtungswechsel ohne Änderungen der Zugkomposition möglich ist.
  • Triebzüge, mit eigenem Antrieb versehene, im Regelbetrieb nicht trennbare Einheiten aus mehreren Fahrzeugen. Sie werden je nach Funktion als Triebwagen/Triebkopf, Mittel- und Endwagen bezeichnet. Beispielsweise sind die ICE 1 der DB AG Triebzüge, die von je einem Triebkopf an den Zugenden angetrieben und gesteuert werden.
  • Triebwagenzüge. Sie bestehen aus einem oder mehreren Triebwagen.

Arten der Beförderung

Unterschieden werden Züge auch nach der Art dessen, was sie transportieren:

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Züge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Zug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Zugfahrt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Eisenbahnzug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Vorlage:BAV-FDV
  2. Vorlage:BAV-FDV
  3. Österreichische Bundesbahnen, V3 Betriebsvorschrift, Abschnitt I: Allgemeines, § 2 Begriffe.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zug (Schienenverkehr) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.