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Zugkreuzung
Unter einer Zugkreuzung (in der Schweiz Zugskreuzung) versteht man das gefahrlose Begegnen zweier Züge in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahrender Züge bei eingleisigen Strecken in einem Bahnhof.[1] Der Bahnhof muss dazu über entsprechende Gleisanlagen verfügen, sodass beide Züge aneinander vorbeifahren können.
Wenn zwei Züge auf zweigleisigen Strecken auf unterschiedlichen Gleisen aneinander vorbei fahren, spricht man von einer Begegnung. Diese kann auch sicherheitsrelevant sein, wenn sich zum Beispiel überbreite Züge nicht begegnen dürfen oder ein Tunnelbegegnungsverbot besteht. Außerdem kann es Einschränkungen bei der Begegnung nicht druckertüchtigter Züge geben. Ferner kann es verboten sein, dass schnell fahrende Züge mit Güterzügen begegnen. Sofern ein solches Verbot besteht, müssen die Züge an der vorgelegenen Betriebsstelle zurückgehalten werden.
Der abkürzende Fachausdruck Kreuzung wird im gesamten deutschen Sprachraum verwendet. Die Verfahren zur sicheren und flüssigen Durchführung von Zugkreuzungen sind in den Fahrdienstvorschriften festgelegt.
Fahrplan
Bei der Durchführung einer Kreuzung muss in der Regel einer der beiden Züge anhalten und warten, bis der Gegenzug den Kreuzungsbahnhof erreicht hat. Bei der Konstruktion des Bildfahrplanes einer Strecke wird festgelegt, an welchen Orten Züge kreuzen und welcher Zug auf den Gegenzug warten muss. Im Buchfahrplan eines jeden Zuges ist der Ort der Zugkreuzung und die Nummer des kreuzenden Zuges vermerkt. Auf Nebenbahnstrecken in der Schweiz ist es auch üblich, dass beide beteiligten Züge gleichzeitig langsam in den Kreuzungsbahnhof einfahren und ohne Anhalten die Fahrt fortsetzen.
Besondere Formen der Zugkreuzung
Luftkreuzung
Eine Luftkreuzung liegt dann vor, wenn der Fahrplan so gestaltet ist, dass sich die Züge theoretisch nicht in einem Bahnhof, sondern auf freier eingleisiger Strecke begegnen (sollen). Praktisch ist dies unmöglich, daher müssen sich die Fahrdienstleiter der benachbarten Bahnhöfe über den tatsächlichen Ort der Zugkreuzung im Einzelfall abstimmen.
Bei häufig verspäteten Zügen erlaubt dies eine flexiblere Abwicklung des Betriebs. Allerdings erhöht dieses Verfahren das allgemeine Unfallrisiko, da die Betriebssicherheit damit von der sorgfältigen Dienstausübung der beteiligten Eisenbahner abhängt. Seit dem Frontalzusammenstoß bei Warngau im Jahr 1975 sind Luftkreuzungen bei der Eisenbahn in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zulässig. Bei Straßenbahnen hingegen findet dieses Verfahren als Verspätungspuffer im Fahrplan bis heute Verwendung, wobei diese dann mit einer Fahrsignalanlage ausgerüstet sind, die Gegenfahrten signaltechnisch sicher ausschließt.[2]
Spitze Kreuzung
Die Abfahrt eines Zuges sofort nach der Einfahrt des kreuzenden Gegenzuges ist eine spitze Kreuzung. Um dies zu beschleunigen, gibt es in der Fahrdienstvorschrift in Form des bedingten Annahmeverfahrens eine Regelung, die das Anbieten eines Zuges in bestimmten Fällen bereits vor der Ankunft des Gegenzuges erlaubt.
Fliegende Kreuzungen
Doppelspurinseln – die sich auf freier Strecke, im Anschluss an einen Bahnhof oder zwischen zwei Bahnhöfen befinden können – ermöglichen sogenannte fliegende Kreuzungen. Hierbei müssen die sich begegnenden Züge nicht anhalten, zumindest sofern sie pünktlich sind. Der Fahrplan ist dabei so ausgelegt, dass die Zugbegegnung im Idealfall in der Mitte der Doppelspurinsel stattfindet. Dadurch lassen sich kürzere Fahrzeiten erreichen, weil der Anhalte- und Beschleunigungsvorgang entfällt. Zudem wird Energie eingespart.
Verlegung von Kreuzungen
Im heute weit verbreiteten Taktverkehr finden Zugkreuzungen, von Tagesrandlagen abgesehen, stets an den gleichen Bahnhöfen und auf der gleichen Linie zur Symmetrieminute statt.
Bei größerer Verspätung eines Zuges kann es jedoch sinnvoll sein, die Zugkreuzung auf einen anderen, meist den benachbarten Bahnhof zu verlegen. Die Verlegung einer Kreuzung ist nur dann gefahrlos möglich, wenn alle Betroffenen hiervon unterrichtet sind und dies von einem Fahrdienstleiter veranlasst wurde. Um dies sicherzustellen, ist die Verlegung von Kreuzungen in der Fahrdienstvorschrift bis ins Detail geregelt. So muss die Kommunikation zwischen den beteiligten Fahrdienstleitern festgehalten werden, die Kreuzungsverlegung muss in die Zugmeldebücher eingetragen werden, die Zugpersonale werden mit schriftlichem Befehl von der Kreuzungsverlegung unterrichtet. Gelegentlich kann auch der Einsatz eines Streckenblocks sinnvoll sein.
Voraussetzungen
Zur Abwicklung einer Zugkreuzung ist ein Bahnhof erforderlich, der neben dem durchgehenden Hauptgleis noch ein Ausweichgleis besitzt. Im einfachsten Fall ist das ein Stumpfgleis, das mit einer Weiche an die Strecke angebunden ist. Anzahl, Lage und Ausstattung der Kreuzungsbahnhöfe sind ausschlaggebend für die Leistungsfähigkeit einer Strecke. Bahnhöfe, in denen regelmäßig Kreuzungen stattfinden, verfügen deshalb meist über eine Infrastruktur, die keine Verzögerungen bei der Durchführung der Zugkreuzung verursacht. Dazu gehören ein beidseitig angebundenes Ausweichgleis ausreichender Länge, ferngestellte Weichen und Signale und – sofern die Strecke nicht zentral gesteuert wird – auch örtliches Betriebspersonal.
Für die Reisenden ist die Einfahrt des Zuges eine potentielle Gefahr, der durch bauliche Maßnahmen wie Bahnsteigunterführungen, Absperrungen oder Schranken begegnet wird. In Kreuzungsbahnhöfen ohne solche Einrichtungen sind betriebliche Regelungen in der Bahnhofsfahrordnung und örtliche Weisungen erforderlich, die einen Zugang zum Bahnsteig bei Ein- oder Ausfahrt des Gegenzuges verhindern.
Die Einfahrt eines Zuges darf den Gegenzug auch beim Durchrutschen, d. h. bei der Vorbeifahrt am haltzeigenden Ausfahrsignal, nicht gefährden. Die gleichzeitige Einfahrt beider Züge ist nur dann zulässig, wenn der Durchrutschweg hinter dem Signal lang genug oder mit Schutzweichen gesichert ist.
Um eine Zugkreuzung zu beschleunigen, können die Durchrutschwege so lang bemessen sein, dass beide Züge gleichzeitig in den Bahnhof einfahren können. In diesem Fall ist die Zugkreuzung, sofern keiner der beiden Züge verspätet ist, nicht mit zusätzlichen Wartezeiten verbunden.
Einzelnachweise
- ↑ von Roell 1912
- ↑ Steffen Dutsch: Vorlesungsunterlagen Betriebsführung im Öffentlichen Stadt- und Regionalverkehr, TU Dresden, 2013
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zugkreuzung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |