Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Zulässigkeit
Im Recht versteht man unter Zulässigkeit das rechtliche Erlaubtsein einer Handlung.
Verfahrensrecht
Im Verfahrensrecht kommt es auf die formelle Zulässigkeit an. Das bedeutet, dass eine Verfahrenshandlung nur dann zu einer Befassung mit dem Inhalt (sachliches Begehren) durch eine Behörde oder ein Gericht führt, wenn das Verfahrensrecht die Verfahrenshandlung vorsieht.
Die Klage ist eine verfahrenseinleitende Prozesshandlung. Ist eine Klage unzulässig, dann ergeht ein Prozessurteil. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Zulässigkeit lässt sich von der Eröffnung des Rechtswegs unterscheiden, da die Erhebung einer Klage vor einem unzuständigen Gericht im Gegensatz zu früherem Recht nur zur Verweisung an das zuständige Gericht führt (Verweisungsbeschluss). Nur wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, ist die Eröffnung des Rechtswegs eine echte Zulässigkeitsvoraussetzung.
Unter der allgemeinen Überschrift Sachentscheidungsvoraussetzungen (bzw. Sachurteilsvoraussetzungen) können alle Voraussetzungen für eine inhaltliche Befassung geprüft werden, also Eröffnung des Rechtswegs und Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Zu prüfen ist die Zulässigkeit beispielsweise auch bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln, wie Berufung und Revision oder im Verwaltungsrecht bei Einspruch, Widerspruch, Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage.
Einzelne Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfen sind, hängt von der jeweiligen Verfahrenshandlung ab. Folgende Punkte sind jedoch in der Regel zu bedenken:
Siehe auch: Prozessvoraussetzung, Unzulässigkeit
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zulässigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |