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Staatspräsident

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Ein Staatspräsident, oft auch nur Präsident (v. lateinisch praesidere ‚den Vorsitz haben‘) genannt, ist in der Regel das Staatsoberhaupt einer Republik. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine (allgemeine) Volkswahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil werden auch in Diktaturen Präsidenten ernannt.

Der Präsident in der Demokratie

Die Stellung und die Befugnisse des Präsidenten werden meist durch eine geschriebene Verfassung festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der Gewaltenteilung oder zumindest in ein System der strikten Machtkontrolle durch die Verfassung.

Präsidentielle Demokratie

Hier vereinigt der Präsident die Funktion des Staatsoberhaupts und die des Regierungschefs. Er besitzt große Machtbefugnisse. Der Präsident wird dann meist direkt vom Volk gewählt, was seine starke Position legitimiert.

Typische präsidentielle Regierungssysteme sind die der USA (wobei der Präsident hier indirekt gewählt wird) und die meisten lateinamerikanischen Staaten.

Parlamentarische Demokratie

Hier ist der Präsident nur Staatsoberhaupt. Er wird, je nach Staat, durch die Legislative (das Parlament) oder direkt durch das Volk gewählt und hat hauptsächlich repräsentative Funktionen. Die eigentliche Führung der Exekutive (Regierung) ist die Aufgabe eines je nach Land Premierminister, Ministerpräsident, Bundeskanzler, Regierungspräsident oder ähnlich genannten Regierungschefs, dessen Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist.

Typische parlamentarische Regierungssysteme sind die Deutschlands, Italiens, Polens, der Tschechischen Republik und der Türkei.

Parlamentsgebundene Exekutivgewalt

Eine Sonderform bilden zum Beispiel die Systeme von Südafrika, Botswana, den Föderierten Staaten von Mikronesien oder auch Nauru. Hier ist die Exekutivgewalt an das Parlament gebunden, das heißt der vom Parlament gewählte Regierungschef ist zugleich Staatsoberhaupt. Da sich eine eindeutige Zuordnung zum präsidentiellen oder parlamentarischen System somit sehr schwierig gestaltet, wird es in der Regel als eigenständiges Regierungssystem angesehen.

Semipräsidentielle Demokratie

Hier konkurrieren Präsident und Parlament um die Macht. Wird der Präsident durch die Parlamentsmehrheit gestützt, hat er weitreichende Kompetenzen. Gehören Parlamentsmehrheit und Präsident unterschiedlichen Parteien an, herrscht Kohabitation (frz. cohabitation) und die Macht des Präsidenten ist eingeschränkt.

Typische semipräsidentielle Regierungssysteme sind die Frankreichs, Österreichs, São Tomé und Príncipes, der Ukraine und Russlands, wobei Russland jedoch in der politischen Praxis eher dem präsidentiellen System zuneigt, ganz abgesehen von der in Deutschland häufig kritisierten Problematik der sogenannten „gelenkten Demokratie“.

Ausnahmen und Besonderheiten

Länder ohne formelles Staatsoberhaupt

Einige wenige Republiken kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählt beispielsweise die Schweiz. In der Schweiz übt die Landesregierung die Funktion des Staatsoberhauptes als Kollektiv aus. Es gibt zwar einen Bundespräsidenten, der gleichzeitig Mitglied des Bundesrats ist. Er wird vom Parlament jeweils auf ein Jahr gewählt. Allerdings ist er nur primus inter pares (erster unter Gleichen), der nur auf internationaler Ebene die repräsentative Funktion des Staatsoberhauptes ausübt.

Situation im theokratischen Iran

Die Islamische Republik Iran ist zwar Republik, das Staatsoberhaupt ist aber der Oberste Rechtsgelehrte. Der Präsident ist lediglich das Regierungsoberhaupt.

Situation in deutschen Bundesländern

Die ehemaligen deutschen Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden hatten einen Regierungschef mit der Amtsbezeichnung Staatspräsident, was jedoch in diesen beiden Fällen nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass das Amt und die Funktion voll und ganz dem eines Ministerpräsidenten der heutigen Länder Deutschlands entsprach. Genauso verhält es sich bei den als Staatspräsident bezeichneten Regierungschefs einiger Länder der Weimarer Republik, wie zum Beispiel die Regierungschefs in Baden, Hessen und Württemberg. In Bayern wollte man Anfang der 1950er-Jahre einen Staatspräsidenten einführen, entschied sich jedoch, die Rolle des Staatsoberhauptes dem Ministerpräsidenten des Freistaates zu überlassen, der fortan wie auch andere deutsche Landesregierungschefs seinen Amtssitz in der Staatskanzlei hat.

Titel „Präsident der Republik“

Präsident der Republik ist bzw. war der offizielle Titel des Staatsoberhaupts in:

Andere Systeme

In Diktaturen wird der Titel eines Präsidenten häufig von selbsternannten Anführern angenommen – ein Beispiel dafür ist Ugandas Expräsident Idi Amin. Einige staatssozialistische Staaten kennen oder kannten ebenfalls Präsidenten, allerdings liegt die Macht beim Zentralkomitee der Partei.

Siehe auch: Führer

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Präsident – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Staatspräsident aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.