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Abgeordneten-Beobachtungsaffäre

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Das Ausmaß der Abgeordneten-Beobachtung war ein parteiübergreifendes und in der deutschen Gesellschaft vorkommende Affäre umstritten und wurde kritisiert.[1][2]

2012 wurde in einem Spiegel-Bericht bekannt, dass 27 Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion gesondert durch den Verfassungsschutz beobachtet (Stand: 2012)[3] und damit mehr als ein Drittel der Abgeordneten der Linksfraktion und fast die gesamte Führungselite der Bundestagsfraktion beobachtet werden.

Kritik an der Linke-Beobachtung

Das Ausmaß der Beobachtung bis in die Spitze von Partei und Fraktion und sogar bis ins ehrwürdige Präsidium des Bundestags allerdings schon. Das Ausmaß der Beobachtung wird nicht nur von der Linkspartei kritisiert.

Linke

Auf einer Sitzung am 22. Januar 2012 verabschiedete die Linksfraktion daher eine Erklärung: „Die weitere Bespitzelung von Abgeordneten der Linken steht in der Tradition von Berufsverboten und unterminiert die Werte der parlamentarischen Demokratie“.[4]

FDP

Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte die Abgeordneten-Beobachtung („Die Arbeit von frei gewählten Bundestagsabgeordneten darf nicht durch den Verfassungsschutz beeinträchtigt werden …Wenn es tatsächlich wahr ist, dass langjährige Bundestagsmitglieder bis hin zur Bundestagsvizepräsidentin überwacht werden, wäre das unerträglich.“[5]).

Auch FDP-Politiker D. Niebel („Aber es kann nicht sein, dass Abgeordnete flächendeckend überwacht werden“)[6] kritisiert, sondern auch von J. v. Essen (FDP) [7] FDP-Vize Birgit Homburger („Das ist aber keine Legitimation für eine flächendeckende Beobachtung von Abgeordneten“)[8]

CDU

CDU-Politiker Wolfgang Bosbach fordert eine Begründungspflicht („Ich war überrascht über die hohe Zahl der Abgeordneten. Der Verfassungsschutz muss im Übrigen schon gut begründen, warum er auch Material sammelt über die Realos bei der Linkspartei. Er muss Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen belegen können. Allein die Mitgliedschaft in der Partei reicht dafür nicht aus.“[9])

CDU-Politiker N.Lammert („unverhältnismäßig und übertrieben“) [7].

Grüne

Volker Beck:„Frage nach Sinn und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen …Disproportional wirken die Maßnahmen zudem, wenn man sie vom Aufwand her mit den Maßnahmen gegen die NPD vergleicht.“.[10]

SPD

Auch Politiker der SPD: Während F.W.Steinmeier meint, dass der Verfassungsschutz sich ausschließlich auf die Linkspartei konzentriere und die Täter der Neonazi-Mordserie vergessen habe („Ich bin einigermaßen fassungslos: Der Verfassungsschutz überwacht Abgeordnete der Linkspartei, während eine rechtsradikale Mörderbande über ein Jahrzehnt unbehelligt durch Deutschland zieht“[11]) nimmte M.Hartmann den Abgeordnetenstatus der Linken in Schutz („nicht verwanzt und nicht heimlich belauscht werden – er ist schließlich als Abgeordneter Geheimnisträger“[12]).

Bundestagsvizepräsident Thierse meint, dass der Verfassungsschutz vor Abgeordneten-Beobachtung die Zustimmung des Bundestages einholen müsse.[13]

Rechtswege u. Urteile

BVerfG

Am 25. Januar 2012 erklärte Gregor Gysi, einen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, mit der Bitte um eine schnelle Entscheidung in der Organklage der Linksfraktion gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, die seit 2007 anhängig ist.[14] Der Grund dafür ist das Bekanntwerden der in ihrem Umfang als unverhältnismäßig kritisierten Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz.


Ob das Ausmaß angemessen ist, wird das (BVerfG als Parlamentarisches Kontrollgremium für die Geheimdienste entscheiden. Die beiden Verfahren – Organklage der Linksfranktion und die Verfassungsbeschwerden von Bodo Ramelow – sollen nun zusammengelegt und gemeinsam entschieden werden. Ramelow gab im Berliner "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe) an, dass es wahrscheinlich im Frühherbst eine mündliche Verhandlung geben werde.[15]Der Termin der mündlichen Verhandlung wurde jedoch von der Gerichtssprecherin Judith Blohm nicht bestätigt. [16]

Berliner BVerwG

Donnterstag, 1. März 2012 erfolgte in Berlin ein Prozess um Abhörmaßnahmen des Verfassungsschutzes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach Urteilen des BVerwG von 1998 bis 2006 Telefone von linken Aktivisten in Berlin rechtswidrig abgehört und Mails und Post ausspioniert. Das BVerwG gab somit am Donnerstag, 1.3.2012 acht Personen recht, die deswegen das Bundesinnenmisterium verklagt hatten. Das Ministerium hatte die Abhöraktionen angewiesen.

Einzelnachweise

  1. euronews/dapd (22. Januar 2012): Verfassungsschutz beobachtet umfangreich die Linke
  2. http://de.euronews.net/agenturmeldungen/1354122-ernst-verfassungsschutz-beobachtet-mehr-als-haelfte-der-fraktion/
  3. Tagesschau-Bericht vom 25. Januar 2012
  4. euronews/dapd (22. Januar 2012): Verfassungsschutz beobachtet umfangreich die Linke
  5. http://www.n-tv.de/politik/Verfassungsschutz-in-der-Kritik-article5299821.html
  6. „Die Vorsitzende der Linkspartei, Gesine Lötzsch, hat die Auflösung des Verfassungsschutzes gefordert. "Wir stehen vor der Situation, dass rechte Gewalttäter toleriert und mitfinanziert werden, und die demokratische Linke, die dagegen Widerstand leistet, kriminalisiert wird", sagte Lötzsch am Montag in Berlin. Für den Verfassungsschutz, der sich in ihren Augen längst zum "Inlandsgeheimdienst" entwickelt habe, stelle sich damit "die Existenzfrage".

    Steht unter Beobachtung: Linken-Chefin Gesine Lötzsch. Gregor Gysi beantragt "Aktuelle Stunde" © dpa "Unsere Verfassung wird nicht geschützt, sondern unterminiert und in Frage gestellt", kritisierte Lötzsch. Die logische Konsequenz sei "Auflösen und Abschaffen". Die Aktionen des Verfassungsschutzes seien nicht nur ein Angriff auf die Linkspartei, sondern auf die parlamentarische Demokratie schlechthin. Lötzsch kündigte an, die Linksfraktion im Bundestag werde diese Woche dazu eine Aktuelle Stunde beantragen.

    Linke-Fraktionschef Gregor Gysi werde sich zudem an Kanzlerin Angela Merkel und Bundestagspräsident Norbert Lammert (beide CDU) wenden. Von Merkel erwartet Lötzsch "ein klares Wort", damit die Bespitzelung der Linken "endlich eingestellt wird". "Ich persönlich halte das für einen Angriff auf das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung", sagte Lötzsch. Nachdem bereits Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel (FDP) die flächendeckende Beobachtung von Linke-Abgeordneten kritisiert hatte, gehe sie davon aus, dass es auch in den Reihen der CDU "aufrechte Demokraten gibt, die nicht akzeptieren können, dass Kollegen vom Verfassungsschutz beobachtet werden". Unterstützung erwartet die Linke-Chefin auch von SPD und Grünen. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass der Verfassungsschutz 27 der 76 Bundestagsabgeordneten der Linken beobachtet, darunter Lötzsch, Gysi und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Das Bundesinnenministerium bestätigte zwar die Zahl, wollte aber keine Namen nennen. Nach Angaben des Innenministeriums wird die Linke - früher PDS - seit 1995 vom Verfassungsschutz beobachtet“

    Nach Abhöraffäre: Lötzsch und Gysi kritisieren heftig Verfassungsschutz. In: Märkische Oderzeitung. 23. Januar 2012 (bei www.moz.de, abgerufen am 12. Februar 2012)..
  7. 7,0 7,1

    So viel Solidarität für die Linke von der politischen Konkurrenz hat es wohl noch nie gegeben. Selbst Koalitionspolitiker halten die Beobachtung eines Drittels der Linksfraktion durch den Verfassungsschutz für übertrieben. - Es muss schon etwas Gravierendes vorgefallen sein, wenn sich ein hochrangiger FDP-Politiker schützend vor die Linkspartei stellt. Natürlich gebe es Verfassungsfeinde bei der Linken, sagte FDP-Entwicklungsminister Dirk Niebel am Montag. "Aber es kann nicht sein, dass Abgeordnete flächendeckend überwacht werden." Gemeint sind 27 Abgeordnete der Linksfraktion, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Niebel blieb nicht der einzige Koalitionspolitiker der sich in dieser Frage solidarisch mit der Linken zeigte. Es folgten der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen, und schließlich sogar Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der CDU-Politiker äußerte sich am Nachmittag ausgerechnet über das der Linken nahe stehende "Neue Deutschland": Die Beobachtung sei unverhältnismäßig und übertrieben, sagte er.

    Dass der Verfassungsschutz die Linke beobachtet und dabei auch die Abgeordneten in Bundes- und Landtagen nicht ausspart, ist kein Geheimnis und keine Neuigkeit. Das Ausmaß der Beobachtung bis in die Spitze von Partei und Fraktion und sogar bis ins ehrwürdige Präsidium des Bundestags allerdings schon. Fraktionschef Gregor Gysi, Parteichefin Gesine Lötzsch, der als Reformer geltende Vizefraktionschef Dietmar Bartsch und die von einer Mehrheit des Bundestags gewählte Vize-Parlamentspräsidentin Petra Pau sollen unter den Beobachteten sein. Bisher war man davon ausgegangen, dass sich der Verfassungsschutz auf radikale Gruppierungen wie die "Kommunistische Plattform" konzentrieren würde.

    Seit 1995 stand erst die PDS, dann die Linkspartei.PDS und schließlich die Linke unter Beobachtung. Im jüngsten Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutzes sind der Partei 15 von 473 Seiten gewidmet. Damit ist das Kapitel doppelt so lang wie das über die Deutsche Kommunistische Partei und sieben Mal so lang wie das über die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands. Unter dem Dach der Linken seien unter anderem solche Kräfte versammelt, "welche das Ziel einer grundlegenden Veränderung der bisherigen Staats- und Gesellschaftsordnung verfolgen", heißt es in dem Bericht. Es gebe "zahlreiche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen in der Partei".

    Seit Jahren versucht die Linke gegen die Beobachtung vorzugehen. Der thüringische Landtagsabgeordnete Bodo Ramelow und die Bundestagsfraktion als Ganzes zogen vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht schmetterte die Klage Ramelows im vergangenen Jahr ab. Laut Gesetz reichten für eine Beobachtung "tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen aus, heißt es in dem Urteil. Diese Anhaltspunkte sahen die Richter als gegeben an.

    Auf dieses Urteil beruft sich die Bundesregierung bei der Verteidigung ihrer Beobachtungspraxis. Ob das Ausmaß angemessen ist, wird das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste in Kürze klären. Umstritten ist auch, ob der Verfassungsschutz tatsächlich nur offene Quellen wie Zeitungsartikel und Redetexte für seine Bewertungen nutzt. Gysi glaubt das nicht. Er hat Ende vergangenen Jahres seine Verfassungsschutzakte eingesehen und zahlreiche geschwärzte Stellen gefunden. Wenn alles aus offenen Quellen stammte, müsste man nicht schwärzen, argumentiert er. Pikant an der weitreichenden Beobachtung der Linken ist auch, dass dem Verfassungsschutz seit der Aufdeckung des Neonazi-Netzwerks schwere Versäumnisse bei der Beobachtung der rechten Szene vorgeworfen werden. Für die Linke sollen laut "Spiegel" beim Bundesamt fast so viele Mitarbeiter wie für die NPD zuständig sein. Auch das leuchtet nicht nur Linken-Abgeordneten kaum ein“

    Beobachtungsaffäre: Ungewöhnliche Solidarität mit der Linken. In: Märkische Oderzeitung. 23. Januar 2012 (bei www.moz.de, abgerufen am 12. Februar 2012)..
  8. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/kopfschuetteln-ueber-den-verfassungsschutz-1.2686441
  9. http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/die-linke-beobachtung-durch-verfassungsschutz-sorgt-fuer-massive-kritik-_aid_706233.html
  10. euronews/dapd (22. Januar 2012): Verfassungsschutz beobachtet umfangreich die Linke
  11. http://de.euronews.net/agenturmeldungen/1354122-ernst-verfassungsschutz-beobachtet-mehr-als-haelfte-der-fraktion/
  12. http://de.euronews.net/agenturmeldungen/1353352-spd-innenexperte-hartmann-haelt-linke-beobachtung-fuer-geboten/
  13. http://www.derwesten.de/politik/justizministerin-kritisiert-verfassungsschutz-steht-wegen-beobachtung-linker-id6277812.html
  14. euronews/dapd (25. Januar 2012): Linke hofft auf schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  15. „Das Bundesverfassungsgericht will sich im Herbst mit der Überwachung von Linken-Politikern durch den Verfassungsschutz befassen. Parteichef Klaus Ernst fordert ein Vetorecht des Bundestages gegen eine Beobachtung. <br\> Das Bundesverfassungsgericht wird sich noch in diesem Jahr mit der umstrittenen Beobachtung von Linken-Politikern durch den Verfassungsschutz befassen. Davon geht der thüringische Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow aus, der in einer Art Musterprozess gegen seine Überwachung streitet. Zuvor allerdings hofft die Linke, dass der Bundestag sich auf ein Vetorecht gegen die Beobachtung von Abgeordneten verständigt. <br\> Parteichef Klaus Ernst sagte dem Tagesspiegel: „Das Parlament sollte als Souverän dem Gericht zuvorkommen. Ein Beschluss, der dem Bundestag ein Vetorecht gegen die Beobachtung von Parlamentariern gibt, wäre ein wichtiges Zeichen. Die Ausforschung der Linken durch den Inlandsgeheimdienst muss enden.“ <br\> Grundsätzlich ist nicht neu, dass Linken-Politiker im Visier des Verfassungsschutzes sind. Doch hatten aktuelle Zahlen über die Beobachtung von mindestens 27 Bundestagsabgeordneten vor Tagen eine erregte Debatte ausgelöst. Auch Politiker von SPD, Grünen und FDP halten das Vorgehen des Geheimdienstes für falsch oder mindestens überzogen. <br\> Ramelow berichtete seiner Parteiführung jetzt, dass sein Verfahren in Karlsruhe mit der Organklage der Bundestagsfraktion zusammengefasst werden soll. Der von den Linken beauftragte Staatsrechtler Hans-Peter Schneider von der Universität Hannover habe mit Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle telefoniert. Voßkuhle höchstpersönlich werde Berichterstatter und damit federführender Richter sein, die mündliche Verhandlung sei für Frühherbst/Herbst geplant. <br\> Im Juli 2010 hatten Ramelow und die Linke vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Leipziger Richter urteilten, dass auch das Spitzenpersonal der Linkspartei in eine Beobachtung einbezogen werden dürfe, selbst wenn es sich um Mandatsträger handelt oder um Politiker, die selbst gar keine extremistischen Parolen schwingen. Das bedeutet laut Ramelow: Jeder Einzelkläger müsse sich anrechnen lassen, „was irgendjemand in der Partei gesagt, getan oder gemacht haben könnte“. Für ihn ist das „absonderlich“. Ob das in Karlsruhe auch so gesehen wird, ist offen. Einerseits reagierte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof eben erst irritiert auf die CSU-Forderung, einen Verbotsantrag gegen die Linke zu prüfen („Man liest die Zeitung und staunt“). Andererseits verdächtigt Ramelow das Verfassungsgericht, dass es möglicherweise Klageverfahren von rechtsextremistischen Abgeordneten „demonstrativ parallel mit behandeln will“. Er warnt: „Die Gleichsetzung von NPD und der Linken dient der politischen Delegitimierung sämtlicher Ideen von links“. <br\> Insgesamt sind 14 Verfahren von Linken-Politikern gegen eine Überwachung anhängig, darunter die von Gregor Gysi, Lothar Bisky und Dietmar Bartsch. Doch bisher ruhen alle Verfahren – bis auf das von Bodo Ramelow. Möglicherweise will die Partei so vermeiden, dass die Aktivitäten von wirklich radikalen Genossen wie Sevim Dagdelen oder Ulla Jelpke in den Fokus geraten – selbst wenn diese behaupten, der Verfassungsschutz finde über sie nur „Harmlosigkeiten“ heraus, wie Jelpke es formulierte. <br\> Juristisch aufgerollt werden könnte zusätzlich allerdings der Fall von Petra Pau, über die der Verfassungsschutz eine mehrere Hundert Seiten starke Akte angelegt hat. „Sie ist als Bundestagsvizepräsidentin Repräsentantin des ganzen Parlaments“, sagt Ramelow zur Begründung.“

    Matthias Meisner: Bundesverfassungsgericht : Rechtsstreit um Linken-Politiker. In: Tagesspiegel. 7. Februar 2012 (bei www.tagesspiegel.de, abgerufen am 12. Februar 2012)..
  16. „Karlsruhe/Berlin - Um die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz kümmert sich am Bundesverfassungsgericht federführend dessen Präsident Andreas Voßkuhle. Das bestätigte am Dienstag Gerichtssprecherin Judith Blohm auf dapd-Anfrage. Voßkuhle sei gemäß der internen Geschäftsverteilung Berichterstatter in dem Verfahren sowie bei der Verfassungsbeschwerde des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo Ramelow gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Es sei davon auszugehen, dass die Verfahren zusammengelegt und gemeinsam entschieden würden. Nicht bestätigen wollte Blohm Angaben Ramelows im Berliner "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe), wonach es wahrscheinlich im Frühherbst eine mündliche Verhandlung geben werde. Dies lasse sich noch nicht absehen, erklärte die Gerichtssprecherin.“

    Gerichtspräsident Voßkuhle kümmert sich um Linke-Verfahren. In: 'nt net-tribune / regionales.t-online. 2. Februar 2012 (nt net-tribune / regionales.t-online, abgerufen am 7. Februar 2012). .
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