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Abrechnung

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Dieser Artikel erläutert den allgemeinen Begriff, zu anderen Bedeutungen siehe Die Abrechnung.
Historisches Beispiel: Eine Einnahmenabrechnung des Welser Bruckamtes aus dem Jahr 1350

Eine Abrechnung ist eine abschließende Rechnung. Der Sachverhalt, der abzurechnen ist, soll danach für alle Beteiligten in vollem Umfang erledigt sein.

Umgangssprachlich hat sich die Abrechnung in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens etabliert. Abgerechnet werden erbrachte Leistungen, aber auch Forderungen im Allgemeinen, etwa bei Schadensersatzklagen. Bei der Berechnung von Ansprüchen im Versicherungsfall spricht man von einer Abrechnung auf Seiten sowohl des Versicherten als auch der Versicherung.

Häufig wird die Abrechnung auch als Synonym für die Verrechnung verwendet. Hierbei wird abgerechnet, indem eine Forderung oder Rechnung mit einer Gegenforderung verglichen wird; die Summe aller Forderungen vermindert um die Summe aller Gegenforderungen ergeben den Anspruch. Mit dieser Abrechnung werden alle hinzugezogenen (verrechneten) Forderungen hinfällig, sie gelten als erledigt.

Regelmäßige Abrechnungen

Eine besondere Form der Abrechnung ist die Lohnabrechnung. Hierbei wird von der im Kalendermonat geleisteten Arbeit aus unselbstständiger Beschäftigung der zustehende Lohn ermittelt. Analog dazu findet regelmäßig eine Gehaltsabrechnung für Angestellte statt, aus der die Vergütung ersichtlich wird. In beiden Fällen erwirbt der Beschäftigte durch seine Leistung einen Rechtsanspruch auf Abrechnung.

Weiterer regelmäßiger Gebrauch findet sich in zahlreichen Handels- und Lieferbeziehungen, wo der Lieferant wöchentlich oder monatlich seine Leistungen gegenüber dem Kunden abrechnet, manchmal ermächtigt, sich ergebende Forderungen direkt einzuziehen.

Besondere Formen

Besondere Formen der Abrechnung sind das Clearing, das Feststellen gegenseitiger Verbindlichkeiten, und die Skontration, die ständige Aufrechnung von Zu- und Abgängen eines Bestandes. Die Hamburger Abrechnung war eine besondere Form der Abrechnung zwischen Banken einer Region.

Umgangssprachlicher Gebrauch

Im übertragenen Sinn findet der Begriff Abrechnung Verwendung, zum Beispiel in der Redewendung „ich rechne noch mit dir ab“, wenn eine Partei sich von einer anderen übervorteilt sieht und andeuten möchte, ihrerseits auf Ausgleich des Vorteils hin zu arbeiten.

Wenn eine Person sich gewaltsam - also in der Regel gesetzeswidrig - oder mit Hilfe anderer einen Ausgleich verschafft, so wird das ebenfalls Abrechnung genannt. Diese Form der Abrechnung findet sich vor allem als Rache wieder, eine freiwillige Wiedergutmachung aus eigener Motivation wird nicht Abrechnung genannt.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Abrechnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.