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Alles für Deutschland

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Dolch der SA mit der Gravur „Alles für Deutschland“

„Alles für Deutschland“ ist eine Losung, die unter anderem während der Zeit des Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA),[1][2] der paramilitärischen Kampforganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), verwendet wurde.

In der Königlichen Proklamation von Ludwig I. vom 6. März 1848 schloss der König mit den Worten ab: „Alles für Mein Volk! Alles für Teutschland!“[3] In den 1930er Jahren finden sich auch Beispiele der Verwendung dieser Losung von Vertretern der SPD und der DNVP.[4]

Nach dem Recht Deutschlands ist die Losung ein Kennzeichen im Sinne des Straftatbestandes Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB und § 86a StGB).[5][6][7]

Im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2017 ließ Ulrich Oehme, Kandidat und späterer Bundestagsabgeordneter der Alternative für Deutschland (AfD), Plakate mit dieser Losung aufhängen. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt, weil ihm nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kein Vorsatz nachzuweisen gewesen sei.[8]

Im Juni 2021 zeigte Sebastian Striegel, Mitglied von Bündnis90/Die Grünen und Abgeordneter des Landtags von Sachsen-Anhalt, Björn Höcke, Vorsitzender der AfD Thüringen und Abgeordneter des Landtags von Thüringen, wegen des Schlusssatzes „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ bei einem Wahlkampfauftritt am 29. Mai 2021 in Merseburg an.[9] Am 14. Mai 2024 wurde Björn Höcke durch das Landgericht Halle erstinstanzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt.[10] Auf einer Veranstaltung in Gera soll Höcke im Dezember 2023 als Redner den ersten Teil der Losung „Alles für …“ selbst ausgesprochen und das Publikum animiert haben, „Deutschland“ zu rufen; die Staatsanwaltschaft Halle erhob Anklage.[11]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Grußarten und Parolen. Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), abgerufen am 16. Mai 2024.
  2. Grußformen und Losungen. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 16. Mai 2024.
  3. Proklamation König Ludwigs I. von Bayern vom 6. März 1848.
  4. Ansgar Neuhof: Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland”.
  5. OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2006, Az. 1 Ss 432/05, NStZ 2007, 45; Detlev Sternberg-Lieben In: Schönke/Schröder, 30. Auflage 2019, StGB § 86a Rn. 3; Mark Steinsiek In: Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar. Band 7 §§ 80–121, Berlin, Boston: De Gruyter, 2021, § 86a StGB Rn. 6.
  6. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung: Die extreme Rechte. Symbole und Kennzeichen Grußformen und Losungen.
  7. Roman Trips-Hebert: Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 10. November 2021, abgerufen am 5. Mai 2024.
  8. Gareth Joswig: AfD-Politiker zitierte SA-Losung: Zähe Ermittlungen gegen Höcke. In: taz.de. 4. Januar 2023, abgerufen am 15. Mai 2024.
  9. AfD-Landeschef in Bedrängnis: Thüringer Landtag macht Weg für Anklage gegen Höcke frei. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (https://www.tagesspiegel.de/politik/afd-landeschef-in-bedrangnis-thuringer-landtag-macht-weg-fur-anklage-gegen-hocke-frei-9692540.html).
  10. Vorsatz nachgewiesen. LG Halle verurteilt Björn Höcke zu Geldstrafe von 13.000 Euro. Legal Tribune Online (LTO), 14. Mai 2024, abgerufen am 15. Mai 2024.
  11. Verfassungswidrige NS-Parole: Weitere Anklage gegen Thüringens AfD-Chef Höcke. In: mdr.de. 3. April 2024, abgerufen am 15. Mai 2024.
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