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Anwalt

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Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.

Geschichte

Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors (griechisch συνήγορος synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet.

Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.

Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines Stellvertreters, im 16. Jh. auch Verweser genannt.[1] Da seinerzeit eine Trennung in Verwaltung und Justiz noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der Rechtspflege.

Im engeren Sinne

Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:

Funktionsbezeichnungen

Ähnliche Tätigkeiten (Anwaltschaft als Funktionsbezeichnung der Vertretung) üben/übten teilweise auch aus, oder sind nur in einzelnen Ländern vorhanden:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gerhard Putschögl: Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert. Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats. In: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs. Bd. 9, 1968, II., S. 275 (gesamter Betrag 265-290) (pdf S. 265–277, ooegeschichte.at).
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