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Bürgerversammlung

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Eine Bürgerversammlung ist eine Versammlung von Bürgern, in der Regel auf kommunaler Ebene, um politische Entscheidungen zu treffen.

Historisch markierten diese Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich auch eine Infragestellung der bestehenden Feudalherrschaft.

Historie Französische Revolution und USA

In der Französischen Revolution stellten 1789 lokale Bürgerversammlungen das bestehende Gesetz in Frage und verlangten u.a. die freie Wahl von Kämmerern und Richtern durch das Volk: „Vermittelst seiner ›Bürgerversammlung‹ verlangte das Volk (ich zitiere wörtlich) Maßnahmen, ›um die politische Gleichheit der Bürger und ihren Einfluß bei den Wahlen der Verwalter des gemeinsamen Vermögens und ihrer Richter zu sichern, die frei gewählt werden sollten‹.“[1]

Diese Entwicklungen führten kurz danach auch in den Vereinigten Staaten zur Bildung von Bürgerversammlungen, so 1793, als Alexander Hamilton im Streit um die Stützung der französischen Republik gegen die britischen Interessen solche Versammlungen organisierte, was von den gegnerischen Republikanern mit ähnlichen Veranstaltungen beantwortet wurde. Aus diesen Entwicklungen entstanden kurz danach die Föderalistische Partei sowie die Demokratisch-Republikanische Partei, beide mit direkter Bürgerpartizipation. Diese Parteien bildeten in Folge die Grundlage für die Entwicklung des amerikanischen Parteiensystems.

Aktuell in Deutschland

Bürgerversammlungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Treffen finden im Rahmen einer politisch verordneten Weise statt, wie z. B. die Bauernrechnung in Niedersachsen. Es kann aber auch von den Bürgern selbst ausgehen, um sich zu organisieren und z. B. eine Bürgerinitiative zu gründen.

Bayern

In Bayern muss der erste Bürgermeister einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, eine Bürgerversammlung einberufen. (Art. 18 GO) Sie muss auch innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn 2,5 % (Gemeinde >10000 Einwohner) - 5 % der Gemeindebürger diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. In diesem Fall kann dies jedoch nur einmal jährlich beantragt werden. Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Dort ist jeder Bürger der Gemeinde berechtigt zu erscheinen und hat Rederecht. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.

Eine Besonderheit sind Mobile Bürgerversammlungen. Sie sind ein Zusatzangebot, bei dem unter Leitung des Oberbürgermeisters per Fahrrad vier- bis fünfmal jährlich verschiedene Stadtteile erkundet werden. Vor Ort stellen Stadtspitze und Mitarbeiter der Verwaltung interessierten Bürgern aktuelle Projekte und Planungen vor. Die Stadt Nürnberg ist 2008 dafür mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet worden.

Rheinland Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise die Vorschrift, dass eine Bürgerversammlung auf Gemeinde- und Verbandsgemeindeebene mindestens einmal im Jahr stattfindet. Dort hat jeder Bürger Rederecht und der Bürgermeister muss Rede und Antwort stehen.

Im Baurecht werden die betroffenen Anlieger in Teilbürgerversammlungen zu den geplanten Maßnahmen, die Bebauungspläne betreffen, gehört. Bürger haben dort Einspruchs- und Vorschlagsrechte, mit denen sich das entsprechende politische Gremium (Gemeinde- oder Stadtrat) auseinandersetzen muss.

Themen

Typische Themen für die Einwohner-/Bürgerversammlungen sind:

Schweiz

Bürgerversammlungen kennt bis jetzt schweizweit nur die Stadt Lugano. Kommt aber die Fusion der Stadt Neuenburg (33'629 Einwohner) und drei Vorortsgemeinden – Peseux NE, Corcelles-Cormondrèche und Valangin – in der Abstimmung zum 5. Juni 2016 zustande, werden sechs Bürgerversammlungen[2] in neuen Quartieren geschaffen – drei in den bisherigen Gemeinden, drei in der heutigen Stadt. Alle Bewohner können daran teilnehmen, also auch die ohne Stimm- und Wahlrecht (wie Ausländer). Die Versammlungen treten mindestens einmal pro Jahr zusammen, oder öfters wie es die Einwohner wünschen, und entscheiden, welche Inputs aus den Reihen der Bevölkerung ans Stadtparlament überwiesen werden. Die Legislative ist verpflichtet, sich mit den Anliegen der Bürger von Neu-Neuenburg (insgesamt neu ca. 44'800 Einwohner) zu beschäftigen. Sollte sie ein Anliegen ablehnen, muss sie es begründen. Selbstverständlich bleiben die politischen, direktdemokratischen Rechte und Instrumente (wie u.a. Volksinitiative) unberührt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pjotr Alexejewitsch Kropotkin: Die Große Französische Revolution 1789-1793, Band I - Kapitel 15. Die Städte. Online-Text, Projekt Gutenberg-DE.
  2. Des assemblées citoyennes, qu'est-ce que c'est? (Bürgerversammlungen, was ist es?), Projet de fusion Neuchâtel-Ouest (Projekt der Fusion Neuenburg-West) auf: fusion-neuchatel-ouest.ch (französisch)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bürgerversammlung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.