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Botschafter

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Ein Botschafter (frz. ambassadeur, engl. ambassador) ist ein Diplomat, also der beamtete oberste Beauftragte eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation. Er wird vom Außenministerium entsandt und ist der persönliche Repräsentant des Staatsoberhauptes seines Landes. Das diplomatische Korps eines Landes wird vom dienstältesten Botschafter, dem Doyen, geleitet, wenn nicht der Apostolische Nuntius vom Empfangsstaat zum Doyen bestimmt wurde.

Agenden und Stellung eines Botschafters

Seine Aufgabe als Leiter einer Botschaft ist die Vertretung der Interessen seines Landes gegenüber dem Gastland, was enge Beziehungen zu Regierung, Opposition und gesellschaftlichen Organisationen im Gastland erfordert. Um die uneingeschränkte Interessenvertretung zu ermöglichen, wird Botschaftern als Diplomaten Immunität gewährt. Der repräsentative Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie wird Residenz genannt und ist wie die Botschaft kein exterritoriales Gebiet für den Gaststaat, sondern hinsichtlich seiner Unverletzlichkeit dem Schutz des Botschaftsgeländes gleichgestellt (Art. 1 Buchstabe i WÜD).

Ein Botschafter befindet sich in einem teilweise schwierigen Spagat, da er einerseits für die Politik in seinem fern liegenden Heimatstaat mit verantwortlich gemacht wird (obwohl er darauf aus dem Ausland kaum Einfluss hat), andererseits soll er gute Beziehungen pflegen und wichtige Informationen über seinen Gaststaat liefern. Ob und wie diese Analysen dann von den Abteilungen des eigenen Außenministeriums tatsächlich verwendet werden, kann er aus der Ferne kaum beeinflussen.

Ausländische Botschafter werden üblicherweise mit „Exzellenz“ angeredet. Gegenüber dem Botschafter des eigenen Landes verwendet man schlicht „Frau Botschafter" respektive "Herr Botschafter“. Ein Apostolischer Nuntius, ein päpstlicher Gesandter im Botschafterrang, wird traditionell mit „Hochwürdigste Exzellenz“ angeredet. Die Gesamtheit des diplomatischen Personals in einem Gastland wird als Diplomatisches Corps bezeichnet.

Deutschland

Konferenz der Botschafter aus Asien im Weltsaal des Auswärtigen Amtes in Bonn (1965)

Botschafter der Bundesrepublik Deutschland sind vom Bundespräsidenten ernannte Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes. Alle Botschafter ab Besoldungsgruppe A 16 gelten nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz als politische Beamte, können also jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, sofern sie Beamte auf Lebenszeit sind. Die Besoldung der Leiter der deutschen Auslandsvertretungen richtet sich nach der Größe und Bedeutung des Gastlandes und reicht von Botschaftern (bzw. Generalkonsuln) (A15) bis zu Botschaftern (B9). Die Leiter großer Botschaften, etwa in Washington, Paris, Peking oder Moskau oder der Deutschen Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen werden nach Besoldungsgruppe B9 bewertet (zum Vergleich: Staatssekretär, B 11); es gibt aber auch kleine Botschaften, etwa in Gabun oder Botswana, wo der Botschafter der Besoldungsgruppe A15 angehört. Auch den Botschaftern steht eine grundgehaltsabhängige Auslandszulage zu, deren Stufe sich nach der Entfernung von Deutschland und der Gefährdung im Gastland richtet (z. B. unmittelbare Nachbarländer Deutschlands: Stufe 1, dagegen Afghanistan: Stufe 20).

Weblinks

Österreichische Vertretungen. Das Aussenministerium, bmeia.gv.at → Bürgerservice, mit Suchmaske aller Länder und Verzeichnis der Österreichischen Vertretungsbehörden (pdf, 471k).

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Botschafter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.