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Bundesgesetzblatt (Deutschland)

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Bundesgesetzblatt, ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949, Nr. 1
BGBl. 1990

Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz in Bonn (offiziell „zu Bonn“) herausgegeben und durch den Bundesanzeiger Verlag vertrieben.

Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). Dann ist im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich.

Geschichte

Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes. Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Die Teile werden in römischen Ziffern angegeben. Das Bundesgesetzblatt war für Ausgaben ab dem Jahr 1998 kostenfrei im Internet einsehbar, im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements standen alle Ausgaben seit 1949 zur Verfügung. Seit dem 22. April 2009 können alle Ausgaben kostenlos eingesehen werden. Einzige amtliche Ausgabe ist aber weiterhin die gedruckte Ausgabe.

Teil I

Im Bundesgesetzblatt Teil I werden veröffentlicht:

Teil II

Die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen werden im Bundesgesetzblatt Teil II verkündet. Daneben werden auch Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens veröffentlicht (ISSN 0341-1109).

Teil III

Daneben gibt es noch die Sammlung des Bundesrechts im Bundesgesetzblatt Teil III.

Im Rahmen einer Rechtsbereinigung für die Zeit vor dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages wurde seinerzeit das am 31. Dezember 1963 geltende Bundesrecht in – von Ausnahmen abgesehen – vollem Wortlaut festgestellt und im Bundesgesetzblatt Teil III abgedruckt. Vorschriften, die nicht nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I S. 437) ausgenommen waren, und Vorschriften, die nicht in die Sammlung aufgenommen wurden, sind danach am 31. Dezember 1968 außer Kraft getreten. Mittlerweile gibt es diese Unterreihe nur noch als E-Journal, womit auch keine ISSN mehr verfügbar ist.

Fundstellennachweise

Zusätzlich werden vom Bundesministerium der Justiz jährlich zum Stichtag 31. Dezember zwei Fundstellennachweise (FN) herausgegeben. Der FN A enthält das Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen, der FN B völkerrechtliche Vereinbarungen und die Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gemäß Art. 82 Absatz 1 Satz 1 GG. Zum Prozedere der Verkündung siehe auch § 60 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
  2. Vgl. Art. 82 Absatz 1 Satz 2 GG.
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