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Charidschiten

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Die Charidschiten (oder Ḫāriǧiten, von arabisch خارجي, DMG ḫāriǧī, Plural arabisch خوارج, DMG ḫawāriǧ) sind eine religiös-politische Oppositionsbewegung des frühen Islam, die in der Zeit des Aufruhrs nach der Ermordung des dritten Kalifen ʿUthmān ibn ʿAffān entstanden ist. Ihr Name ist von dem vieldeutigen arabischen Verb charadscha (خرج / ḫaraǧa /‚hinausgehen, sich absondern, ausziehen zum Kampf, rebellieren‘) abgeleitet. Nach ihrem ersten Lager in Harūrāʾ nahe Kufa wurden die frühen Charidschiten auch Harūrīya genannt. Ende des 7. Jahrhunderts spaltete sich das Charidschitentum in zahlreiche Untergruppen auf. Von diesen Untergruppen besteht allein die Ibādīya mit Anhängern in Oman, Nordafrika und an der ostafrikanischen Küste als islamische Sondergemeinschaft bis heute fort.

Die Ibaditen der Gegenwart betrachten sich selbst allerdings nicht mehr als Charidschiten, sondern als Gruppe, die in Opposition zu den radikalen Strömungen innerhalb des Charidschitentums entstanden ist.[1]

Entstehung

Protest in Siffīn gegen das geplante Schiedsgericht

Entstehungshintergrund des Charidschitentum ist der Zerfall der muslimischen Gemeinschaft nach der Ermordung von ʿUthmān ibn ʿAffān in zwei Lager, von denen eines den Schwiegersohn des Propheten ʿAlī ibn Abī Tālib in Kufa unterstützte und das andere Muʿāwiya I., der als ehemaliger syrischer Gouverneur Uthmans und sein Verwandter die Bestrafung seiner Mörder forderte. Als es im Frühsommer 657 bei Siffīn am oberen Euphrat zu einer militärischen Konfrontation der beiden Lager kam und zu einem bestimmten Augenblick die Anhänger Alis militärisch die Oberhand gewannen, griff Muʿāwiya zu einer List. Er schickte eine Schar Syrer in das Lager ʿAlīs, die an die Spitzen ihrer Lanzen Koranexemplare befestigt hatten und mit lauter Stimme riefen, man solle einen Waffenstillstand gewähren und die Entscheidung dem Urteil des heiligen Buches überlassen. Als ʿAlī der Einsetzung eines Schiedsgerichtes zustimmte, das über das Verhalten ʿUthmāns, die Schuld an dessen Tod und damit auch indirekt auch die Rechtmäßigkeit seines eigenen Kalifats entscheiden sollte, stieß dies bei einem Teil seiner Anhänger auf Ablehnung. Mit Verweis auf Koranverse, die den Kampf gegen Rebellen gebieten, meinten sie, dass gerade ein solches Schiedsgericht unrechtmäßig sei, weil es nur ein menschliches Urteil fällen konnte, während sie den Ausgang der Schlacht als Gottesurteil verstanden. Noch während sie in Siffīn waren, erhoben einige von ihnen in Anlehnung an koranische Formeln (vgl. z. B. Sure 12:40) den Ruf: „Die Entscheidung/Herrschaft steht allein Gott zu!“ (lā ḥukma illā li-Llāh).[2]

Die Muhakkima, Auszug nach Hārūrā'

Diesen Leuten, die wegen ihrer Parole auch al-Muhakkima („die ein Urteil [Gottes] Verlangenden“) genannt wurden, schlossen sich auf dem Rückweg nach Kufa noch einige andere an. Als ihre Anzahl auf mehrere tausend angewachsen war, zogen sie sich in einen in der Nachbarschaft von Kufa gelegenen Ort namens Harūrāʾ zurück und sagten sich von der Herrschaft ʿAlīs los. Offenbar verbanden sie mit ihrer Parole theokratische Vorstellungen, denn sie verkündeten, dass man den Treueeid (Baiʿa) allein gegen Gott leisten dürfe. Sie betonten außerdem das koranische Prinzip des Gebieten des Rechten und Verbieten des Unrechten und forderten, dass ein Konsultativgremium den neuen Führer der Gemeinschaft wählen sollte. Um die Leute von Hārūrāʾ zur Aufgabe ihres Widerstandes zu bewegen, nahm Alī mit ihren Anführern Verhandlungen auf. Aus dem, was über diese Verhandlungen überliefert ist, geht hervor, dass die Leute von Hārūrā die Tötung von Uthman, von Talha und az-Zubair bei der Kamelschlacht sowie der Anhänger von Muʿāwiya als rechtmäßig ansahen und von einem Schiedsgericht erwarteten, dass ihnen die Berechtigung für ein Vorgehen gegen diese Personen abgesprochen werden sollte.[3]

Der Auszug nach Nahrawān

Der Nahrawan-Kanal auf einer Photographie aus dem Jahr 1909

Offenbar gelang es ʿAlī, einige Leute von Hārūrā mit seiner Herrschaft zu versöhnen und zur Rückkehr in sein Lager zu bewegen. Allerdings kam es im Frühjahr 658 zu einem zweiten Auszug der Unzufriedenen, als klar wurde, dass ʿAlī an der Abhaltung des Schiedsgerichts festhalten wollte. Dieser Auszug, an dem sich drei- oder viertausend Menschen beteiligten, führte zum Nahrawan-Kanal östlich des Tigris. Die Leute von Nahrawān, die sich mit ʿAbdallāh ibn Wahb ar-Rāsibī einen eigenen Anführer gewählt hatten, verlangten von ʿAlī das Eingeständnis, dass er mit seiner Zustimmung zum Schiedsgericht eine Sünde und einen Akt des Unglaubens begangen habe, und forderten weiter die Rücknahme seiner Entscheidung. Der Fanatismus der Angehörigen dieser Gruppierung manifestierte sich in einer Anzahl von terroristischen Aktionen. Sie erklärten bald nicht nur ʿAlī und ʿUṯmān für Ungläubige, sondern auch alle diejenigen, die ihnen in dieser Auffassung nicht zustimmten. Personen, die ʿUthmān und ʿAlī nicht verfluchen wollten, wurden grausam ermordet. Diejenigen Menschen, die sich an dem Auszug nach an-Nahrawān beteiligten, werden in den arabischen Quellen als Chawāridsch (sg. chāridschī „Auszügler“) bezeichnet, was im Deutschen mit dem Begriff „Charidschiten“ wiedergegeben wird.[4]

Die Größe der charidschitischen Armee schwoll immer weiter an. ʿAlī, der zunächst einer Konfrontation mit den Charidschiten aus dem Weg gegangen war, um einen Zweifrontenkrieg zu vermeiden, war aufgrund der zunehmenden Aggressivität dieser Gruppe gezwungen, gegen sie vorzugehen. Nachdem es ihm gelungen war, einige von jenen, die nach an-Nahrawān gezogen waren, zurückzugewinnen, unternahm er im Juli 658 einen Angriff auf die Übriggebliebenen und richtete am Kanal von Nahrawān ein Massaker unter ihnen an. In der Zeit zwischen September 658 und Februar 659 kam es zu einer ganzen Reihe charidschitischer Aufstände gegen ihn. Im Januar 661 wurde ʿAlī durch den Charidschiten Abd ar-Rahman ibn Muldscham, der das Gemetzel von an-Nahrawān damit rächen wollte, ermordet.[5]

Verfolgung und Aufspaltung

Unter den umayyadischen Kalifen Muʿāwiya I. und Yazid I. wurden die Charidschiten grausam verfolgt. Ihre Statthalter im Irak, Ziyad ibn Abi Sufyan (665–673) und sein Sohn Ubaid Allah ibn Ziyad (673–683), sollen 13.000 von ihnen getötet haben.[6] Bis zu dieser Zeit waren die Charidschiten eine einigermaßen homogene Gemeinschaft. Eine Änderung trat ein, als Ubaid Allah nach dem Tod Yazids 683 die Gefängnisse öffnete und 400 Charidschiten freiließ.[7] Mehrere von ihnen zogen nach Mekka, um den dortigen Kalifen Abdallah ibn az-Zubair zu unterstützen, doch wandten sie sich von ihm ab, als sie sahen, dass er ihre politischen Ansichten nicht teilte. Einige von ihnen, unter ihnen Nāfiʿ Ibn al-Azraq, leisteten Widerstand, als Ibn Zubair 683 einen Gouverneur in Basra einsetzen wollte.

Ibn al-Azraq wurde zwar schon recht bald im Kampf getötet, doch weigerten sich seine Anhänger, den Kampf aufzugeben, und zogen sich mit einer großen Anzahl nach Chusistan zurück. Dort zogen diese Azraqiten, wie die Anhänger Ibn al-Azraqs genannt wurden plündernd und brandschatzend durch das Land. Muslime, die in ihren Ansichten von ihnen abwichen oder die sich weigerten, ihnen zu folgen, wurden einschließlich ihrer Kinder und Frauen getötet. Diese Praxis wurde istiʿrād genannt. Nur diejenigen wurden verschont, die die Azraqiten aktiv unterstützten.

Den kämpfenden Charidschiten in Iran standen in Basra viele gemäßigte Charidschiten gegenüber, die den islamischen Staat und die Gemeinschaft auf den Prinzipien des Korans gegründet sehen wollten, aber die Istiʿrāḍ-Praxis der Azraqiten missbilligten. Sie waren auch bereit, die Herrschaft Ibn Zubairs zu akzeptieren, solange sie nicht verfolgt wurden. Die Azraqiten verpönten diese „quietistische“ Gruppe als Sitzenbleiber (qaʿada) und sahen sie ebenfalls als Ungläubige an, die getötet werden müssten, da sie sich nicht aktiv an ihrem Kampf beteiligten. Für sich selbst verwendeten sie die Bezeichnung schurāt („die sich Verkaufenden“). Diese Begrifflichkeit ist an die Stellen im Koran angelehnt, wo zwischen den wahren Gläubigen, die um den Preis des ewigen Lebens ihre Person an Gott verkaufen und dementsprechend kämpfen, und denjenigen, die sitzenbleiben, unterschieden wird (vgl. Sure 4:95; 9:11).[8] Die Azraqiten besangen den „Kauf“ (schirāʾ) des Paradieses durch den Tod im Kampf in zahlreichen Gedichten.[9]

Eine dritte chāridschitische Gruppierung bildete sich auf der Arabischen Halbinsel. Der Charidschit Nadschda ibn ʿĀmir, der noch 683 mit Nāfiʿ ibn al-Azraq gegen den von Ibn az-Zubair entsandten Gouverneur gekämpft hatte, stellte sich 686 in al-Yamāma in Ostarabien an die Spitze einer Gruppe von Charidschiten eroberte ein großes Gebiet, das Bahrain am Persischen Golf und Oman im Osten sowie Teile des Jemen und Hadramaut im Süden umfasste. Die Nadschaditen, die Anhänger Nadschdas, waren nicht ganz so radikal wie die Azraqiten. Sie sahen zum Beispiel die quietistischen Charidschiten in Basra nicht als Ungläubige, sondern nur als Heuchler an und unterhielten weiter Beziehungen zu ihnen. Die Nadschaditen wurden nach einer kurzen Hochphase bereits 693 durch ein irakisches Heer besiegt und vernichtet.

In der Folgezeit spaltete sich das Lager der gemäßigten Charidschiten noch weiter auf. Zu den charidschitischen Untergruppen, die hierbei entstanden, gehören die Bayhasiten, die Sufriten, die Maimuniya und die Ibaditen.

Gemeinsame Lehren

Die Charidschiten lehnten als radikale Befürworter der Gleichheit unter den Gläubigen jegliche familiäre oder stammesmäßige Bevorzugung bei der Auswahl des Kalifen strikt ab. Nach ihrer Auffassung sollte der beste Muslim Kalif werden, auch wenn er der Sohn des niedrigsten (schwarzen) Sklaven oder Nichtaraber ist, was die Charidschiten für viele Muslime nicht-arabischer Herkunft (Mawālī) attraktiv machte.

Kennzeichnend für die Charidschiten war auch ihr Verhältnis zu den vier ersten Kalifen: während sie Abu Bakr und Umar ibn al-Chattab stark verehrten, verfluchten sie meist das Andenken von Uthman ibn Affan und ʿAlī ibn Abī Tālib, wobei sie allerdings deren erste Herrschaftszeit jeweils für gut erklärten.[10]

Bedeutung im modernen ägyptischen Diskurs

Die ursprünglichen Charidschiten als religiös-politische Strömung sind mit Ausnahme der Ibaditen im Mittelalter untergegangen. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts erfährt der Begriff eine neue Bedeutung im politischen Diskurs Ägyptens:[11] Radikalen islamischen Gruppierungen, die die Legitimität des Staates in Zweifel ziehen und Regierung und Gesellschaft als „ungläubig“ ablehnen, wird von Vertretern des Staates vorgeworfen, dass sie häretischen charidschitischen Lehren folgten. Als moderne Charidschiten gelten hierbei insbesondere Islamisten wie Sayyid Qutb und Abū l-Aʿlā Maudūdī. Der frühere Vorsitzende des Ägyptischen Staatsicherheitsgerichts Muhammad Saʿīd al-ʿAschmāwī rechtfertigte diese Art der Verwendung des Begriffs mit den Worten: „Der Begriff ‚Charidschiten‘ ist weniger der Name für eine Gruppe von Sekten als vielmehr eine Bezeichnung für all diejenigen, die durch die Manipulation von Sprache und in Ausnutzung der Religion zur Erreichung ihrer politischen Ziele, sich selbst aus dem Islam und seinem Gesetz ausschließen.“[12]

Literatur

Quellen
Studien
  • Rudolf-Ernst Brünnow: Die Charidschiten unter den ersten Omayyaden. Ein Beitrag zur Geschichte des ersten islamischen Jahrhunderts. Leiden 1884. Digitalisat
  • ʿAzmī Muḥammad A. Ṣāliḥī: The society, beliefs and political theories of the K̮hārijites as revealed in their poetry of the Umayyad era. London Univ. Diss. 1975. PDF
  • William Montgomery Watt, Michael Marmura: Der Islam II. Politische Entwicklungen und theologische Konzepte. Stuttgart u.a. 1985. S. 1–31.
  • Julius Wellhausen: Die religiös-politischen Oppositionsparteien im alten Islam. Berlin 1901.
  • Jeffrey T. Kenney: Muslim Rebels: Kharijites and the Politics of Extremism in Egypt. Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-513169-X.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Lutz Berger: Mit den Waffen des Islams gegen Zionisten und Anthropomorphisten. Die politische Relevanz mittelalterlicher Theologie im ibāditischen Islam der Gegenwart. In: Die Welt des Islams 48, 2008, S. 222–239. S. 229f. und Muḥammad Nāṣir Bū Ḥaǧǧām: Tauḍīḥ makānat al-Ibāḍīya min al-ḫawāriǧ. As-Sīb 1993.
  2. Vgl. Brünnow 13-15.
  3. Vgl. Brünnow 15-17.
  4. Vgl. Brünnow 17-20.
  5. Vgl. Brünnow 20-24.
  6. Vgl. C.F. Robinson: Art. ʿUbayd Allāh ibn Ziyād in Encyclopaedia of Islam. Second Edition. Bd. X. S. 765b.
  7. Vgl. Brünnow 55.
  8. Vgl. Brünnow 29.
  9. Vgl. Ṣāliḥī 355–361.
  10. Vgl. Brünnow 11.
  11. Vgl. dazu das Buch von Kenney.
  12. Zit. Kenney 166.
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