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Dekan (Hochschule)

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Der Dekan leitet eine Fakultät bzw. einen Fachbereich einer Hochschule.

Deutschland

In Deutschland wird ein Dekan meistens für die Dauer von zwei bis vier Jahren vom Fakultätsrat bzw. Fachbereichsrat gewählt. Er erhält eine Reduktion der Lehrverpflichtung. Angesichts der wachsenden Verantwortung und Komplexität der Aufgaben im Management einer Fakultät bzw. eines Fachbereiches wird zunehmend über hauptamtliche Dekane ohne Lehrverpflichtung diskutiert, einige Hochschulgesetze geben diese Möglichkeiten.

Die Rechtsbefugnisse des Dekans sind je nach Bundesland und Hochschule unterschiedlich ausgestattet. Im Allgemeinen gehören Personal- und Finanzangelegenheiten dazu.

Der Dekan unterzeichnet die Habilitations- und Promotionsurkunden und überreicht sie auf öffentlichen akademischen Festakten.

Stellvertreter des Dekans ist der Prodekan (oft der vorherige oder der nachfolgende Dekan). Zusätzlich gibt es in der Regel einen speziellen Beauftragten für die akademische Lehre, den Studiendekan; dieses Amt kann prinzipiell auch mit dem des Prodekans vereinigt werden. Häufig wird der Dekan heute durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer oder Dekanatsassistenten unterstützt.

Anrede

Bei offiziellen Anlässen in der Hochschule wird an traditionellen Universitäten teilweise die respektvolle, förmliche Anrede (Eure) Spektabilität (aus dem Lateinischen „spectabilitas“ („Ehrwürdigkeit“)) gewählt.[1] Kollegen aus der Professorenschaft verwenden die Anrede Spectabilis oder „Spektabilität“.

Ausland

Der vergleichbare nordamerikanische Titel Dean weist auf eine ähnliche Tätigkeit hin. Dennoch bedeutet in den USA die Berufung zum Dean eine wesentliche Veränderung im Berufsweg des betroffenen Akademikers. Meist beginnt somit eine eigene Karriere im Wissenschaftsmanagement; in vielen Fällen stellen die Nordamerikaner ihre Forschungstätigkeit nach der Ernennung zum Dekan ein.

Einzelnachweise

  1. Irmgard Wolter: Der Gute Ton. Ein moderner Knigge. Falken-Verlag, Niedernhausen/T. 1982, ISBN 3-8068-0063-4 (Falken-Bücherei; 63).

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Dekan (Hochschule) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.