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Deutsch-Israelitischer Gemeindebund

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Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund (DIGB) (18691933) war die erste überregionale Dachorganisation jüdischer Gemeinden in Deutschland und gehört zu den Vorläuferorganisationen des heutigen Zentralrates der Juden in Deutschland.[1]

Vorgeschichte und Umfeld

Eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung einer jüdischen Gesamtorganisation in Preußen, dem größten der späteren Bundesstaaten Deutschlands, bedeutete das am 23. Juli 1847 erlassene preußische Gesetz über die Verhältnisse der Juden, das in seinem Paragraphen 37 den einzelnen Synagogengemeinden die Rechte einer juristischen Person als Korporation des öffentlichen Rechts verlieh und dem im Laufe der Zeit ähnliche Gesetze in anderen deutschen Staaten folgten. Dies ermöglichte es den Gemeinden, sich zu größeren Verbänden zusammenzuschließen, die selbst als öffentliche juristische Personen anerkannt werden konnten.[2]

In der Zeit des Kaiserreichs entstanden viele derartige jüdische Organisationen für politische, soziale und gemeindliche Aufgaben, welche auf der Ebene der lokalen Kultusgemeinde nicht zu bewältigen waren. Religiöse Fragen spielten in den Vereinen eine geringere Rolle als politische Themen, vor allem die Herausforderung des Antisemitismus. Zwar blieben vor 1933 alle Versuche erfolglos, eine einheitliche jüdische Organisation zur Vertretung aller deutschen Juden zu schaffen, aber es gab eine Reihe von teils miteinander konkurrierenden deutschlandweiten Organisationen, die jüdische Aktivitäten in einem vorher nicht erreichten Umfang koordinierten.[3]

Gründung

Im Vorfeld der Deutschen Einigung und nach Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 wuchs vor allem unter liberalen Juden, die die nationalen Einigungsbemühungen vielfach unterstützten und begrüßten, das Bedürfnis eines deutschlandweiten jüdischen Zusammenschlusses, der die Kommunikation und Koordination unter den Gemeinden erleichtern sollte.[4]

Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund war der erste große jüdische Dachverband, dessen Wirkungskreis ganz Deutschland erfasste. Er konstituierte sich als weltliche jüdische Gemeindeorganisation anlässlich der ersten Israelitischen Synode in Leipzig (29. Juni bis 4. Juli 1869), zu der sich Rabbiner, Wissenschaftler und führende Laien aus sechzig vorwiegend dem Reformjudentum zugehörigen Gemeinden Deutschlands, Österreichs und anderer Länder Europas und Amerikas versammelt hatten.[5][6] Die Gründungsversammlung bezeichnete den Kampf für die rechtliche Gleichstellung der Juden als Hauptaufgabe der Vereinigung.[1]

An der Gründung beteiligt waren neben Moritz Lazarus, dem Vorsitzenden der Synode, unter anderem der Stadtverordnete und Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Dresdens, Emil Lehmann, und der Syndikus der Breslauer Judengemeinde David Honigmann (1821–1885), der in den 1840er Jahren als erster preußischer Jude überhaupt in Berlin ein Studium der Jurisprudenz abgeschlossen hatte.[7]

Der Israelitische Gemeindebund nahm seine Verbandsaktivitäten effektiv erst nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 im Deutsch-Französischen Krieg auf. Um Vorbehalten strengerer jüdischer Glaubensrichtungen zu begegnen und eine möglichst breite Zusammenarbeit zu ermöglichen, sollte die Diskussion religiöser Belange grundsätzlich nicht in seine Zuständigkeit fallen.[8]

Ziele, Struktur und Aufgaben

Die Gründung zielte auf eine Vereinigung aller jüdischen Gemeinden Deutschlands ab. In diesem Sinne beschloss die Generalversammlung des Bundes im Jahre 1872, ein Komitee zu beauftragen, um „auf die gesetzgebenden Faktoren dahinzuwirken, einen einheitlichen Rechtsverband der Gemeinden zu errichten.“ Es gelang dem DIGB jedoch während der Zeit seines Bestehens nicht, eine solche Gesamtorganisation zu schaffen oder sich selbst als solche zu etablieren; er blieb immer eine lose freiwillige Verbindung, der sich viele Gemeinden auch nicht anschlossen, etwa weil ihnen die im Gemeindebund herrschenden undemokratischen Leitungsstrukturen missfielen. Die in die leitenden Gremien des Bundes entsandten Vertreter wurden vorwiegend ernannt.[2]

Im Gegensatz zu den meisten später errichteten nationalen Verbänden und Vereinigungen, so auch dem 1893 zum Teil unter Mitwirkung derselben Personen[9] gegründeten Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (C.V.), blieb der DIGB prinzipiell immer ein Bund von lokalen Gemeinden, die sich zusammentaten, um kleinen Gemeinden finanziell beizustehen, die Wanderbettelei zu bekämpfen und mit den Staaten in Fragen der Wohlfahrtspflege und der Verwaltung des jüdischen Gemeindelebens und Schulwesens zu verhandeln. In späterer Zeit finanzierte der DIGB auch Rentenzahlungen für jüdische Lehrer.[3]

Entwicklung bis 1914

Der DIGB hatte seinen Sitz zunächst in Leipzig. Als der Gemeindebund aufgrund des sächsischen Vereinsgesetzes 1882 aus Leipzig ausgewiesen wurde, verlegte er seinen Sitz nach Berlin. Dritter Präsident und erster Verbandsleiter nach der Übersiedlung wurde der Berliner Arzt Samuel Kristeller (1882–1896); stellvertretender Präsident wurde Moritz Lazarus (1882–1894).[10]

In den 1890er Jahren übernahm der Historiker Martin Philippson (1896–1904) die Verbandsführung und erreichte, dass dem DIGB durch preußischen königlichen Erlass vom 13. Februar 1899 die Körperschaftsrechte und damit die Rechtsfähigkeit als juristische Person verliehen wurden, was für die praktische Verbandsarbeit enorm wichtig war. Dazu hatte es allerdings einer Satzungsänderung bedurft, wonach künftig „die Erörterung politischer Gegenstände“ im Verband ausgeschlossen war. Die politische Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zur Abwehr des Antisemitismus hatte mittlerweile zwar ohnehin großteils der 1893 gegründete Central-Verein (C.V.) übernommen. Allerdings schien es den Mitgliedern nicht vorstellbar, dass ein explizit unpolitischer Gemeindeverband die umfassende Interessenvertretung der Juden in Deutschland wahrnehmen konnte, weshalb der DIGB nach Aussage seines langjährigen Generalsekretärs Wilhelm Neumann (der diese Funktion 36 Jahre lang von 1893 bis zum 1. April 1929 unter vier Präsidenten ausübte)[11] zeitgleich auf den Gesamtvertretungsanspruch verzichtete. Da dieses Ergebnis vielfach als unbefriedigend empfunden wurde, führten wechselvolle Verhandlungen schließlich zur Schaffung einer weiteren Organisation, des Verbands deutscher Juden (VdJ), in dessen Vorstand Philippson bei der Gründung im April 1904 eintrat. In der Folgezeit wurde der VdJ, der mit dem DIGB und dem C.V. personell eng verzahnt blieb, von staatlichen Stellen und nichtjüdischen Institutionen immer stärker als die eigentliche politische Vertretung der deutschen Juden wahrgenommen, während der Gemeindebund sich weiter in die Richtung eines Sozial- und Wohltätigkeitsverbands entwickelte und die Beziehungen der jüdischen Gemeinden nach innen koordinierte.[4]

Um diese Zeit gehörten dem DIGB rund 800 Gemeinden als Mitglieder an.[12]

In den ersten 35 Jahren seines Bestehens hat der DIGB bedeutende jüdische Wohlfahrts-, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen geschaffen oder angestoßen, deren Bestand durch erhebliche Stiftungen und Vermächtnisse gesichert wurde. Viele später selbstständige jüdische Institutionen verdanken ihre Errichtung somit der Initiative des Gemeindebunds, so das Gesamtarchiv der Juden in Deutschland, die jüdische Zentralwohlfahrtsstelle (ZWSt), die Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge, die Vereine für jüdische Geschichte und Literatur und der Verband der jüdischen Lehrervereine.[4]

Wissenschaftliche Projekte und Veröffentlichungen

1885 wurde beim Deutsch-Israelitischen Gemeindebund unter der Leitung des Historikers und Diplomatikers Harry Bresslau eine „Historische Kommission für die Geschichte der Juden in Deutschland“ eingerichtet, deren Aufgabe es war, nach dem Vorbild der Monumenta Germaniae Historica bedeutendes Urkunden- und Quellenmaterial der jüdischen Geschichte zu sammeln und durch Editionen für die Forschung nutzbar zu machen. Die Historische Kommission, der außer Bresslau auch Hermann Bärwald, Ernst Dümmler, Ludwig Geiger, Otto von Gierke, Wilhelm Wattenbach, Julius Weizsäcker und Otto Stobbe angehörten, veröffentlichte im Laufe etwa eines Jahrzehnts mehrere Bände wichtiger hebräischer Quellenschriften mit deutschen Übersetzungen und gab bis 1892 die Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland heraus. Als Bresslau sich 1902 aus dem Gemeindebund zurückzog, war die Arbeit der Kommission aus ungeklärten Gründen bereits seit einiger Zeit zum Stillstand gekommen.[13]

Unter den Mitgliedern der Historischen Kommission waren auch Nichtjuden.[8]

Entwicklung bis 1933

Als die Weimarer Republik 1919 die Bildung rechtlich anerkannter Religionsgesellschaften ermöglichte, wurden neuerlich Versuche unternommen, eine gemeinsame Gesamtvertretung für alle Gemeinden zu erreichen, die in der Praxis aber erfolglos blieben. Stattdessen etablierten sich in den einzelnen Ländern separate Gemeindeverbände, als größter der Preußische Landesverband der jüdischen Gemeinden (PLV).[8] Der DIGB gehörte neben dem ZWSt und anderen Einrichtungen zu den zentralen Organisationen jüdischer Wohlfahrtspflege und trat weiterhin als Sozialverband, Finanzierungsträger und Förderer jüdischer Kultur- und Wohlfahrtseinrichtungen in Erscheinung, insbesondere als Träger diverser Heimeinrichtungen. Verhandlungsanläufe zwischen den Landesverbänden, dem DIGB und anderen Vertretungen über die Bildung eines jüdischen Reichsverbands scheiterten mehrmals.[14] Da die Differenzen über die Auslegung des Jüdischseins zwischen Assimilierten, Zionisten und Religiösen vor allem in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre zunehmend in den Vordergrund traten, die Zersplitterung zunahm und die Initiative beim PLV lag, wurde das Klima für Vertreter der Liberalen schwieriger und der Deutsch-Israelitische Gemeindebund spielte nur noch eine untergeordnete Rolle bei den weiteren Bemühungen zur Bildung einer einheitlichen Dachorganisation, die auch erst nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten unter dem Zwang der Ereignisse zur Bildung des „Zentralausschusses für Hilfe und Aufbau“ am 13. April 1933 und schließlich zur Gründung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland am 17. September 1933 in Berlin führten,[15] was den Untergang des DIGB zur Folge hatte.[8]

Bewertung

Kritisch wird vielfach die undemokratische Leitungsstruktur des Gemeindebunds genannt. Darüber hinaus wird das starke Übergewicht liberaler Juden in sämtlichen Führungspositionen betont, während sich konservative oder zionistische Juden zurückgesetzt sahen und die wenigen orthodoxen Gemeinden sich kaum an der Organisation beteiligten.[4] Die meisten Beobachter stellen heraus, dass eine Vertretung der gesamten deutschen Judenschaft entgegen den Verbandszielen nie erreicht werden konnte und erst zwangsweise in der Zeit des Nationalsozialismus geschaffen wurde.[8] Demgegenüber bezeichnet Birnbaum die Situation vor dem Ersten Weltkrieg, als es eine informelle Aufgabenteilung zwischen drei eng miteinander verflochtenen gesamtdeutschen Vereinigungen gab und das zahlenmäßig wenig bedeutende orthodoxe Judentum mit der Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums in Frankfurt/M. seit 1907 eine eigene, staatlicherseits ebenfalls akzeptierte Vertretung besaß, als „für die damaligen Bedürfnisse und Notwendigkeiten durchaus befriedend organisiert.“[16] Angesichts des überwältigenden Übergewichts der Liberalen in den Gemeinden sei auch deren automatische Führungsrolle nachvollziehbar, und die Prinzipien demokratischer Repräsentation hätten erst nach 1918 eine größere Bedeutung im allgemeinen Bewusstsein erlangt. Den dramatisch veränderten sozialen, religiösen und politischen Verhältnissen in der Weimarer Zeit war das konzeptionell und personell überalterte Modell der überkommenen Verbandsarbeit aber nicht mehr gewachsen, was die später oftmals insgesamt negative Bewertung der Rolle des Gemeindebundes zusätzlich zu den ideologischen Differenzen zwischen Zionisten und dem C.V. nahestehenden Juden beeinflusst haben kann.

Ähnlich gelagerte Defizite weist auch die Studie von Prestel über jüdische Einrichtungen der Fürsorgeerziehung am Beispiel des Versagens der DIGB-Bundesleitung als Trägerverantwortliche angesichts gravierender Missstände in der 1927 geschlossenen Fürsorgeanstalt Repzin auf, die während der allgemeinen Krise der deutschen Fürsorgeerziehung Ende der 1920er Jahre nicht nur unter zionistisch gesinnten Gemeindemitgliedern als „Schandfleck für das deutsche Judentum“ in Verruf kamen.[17]

Literatur

  • Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918–1938: eine Geschichte des Preussischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden (1918–1938). Mohr Siebeck, Tübingen 1981, ISBN 978-3167437728.
  • Steven M. Lowenstein, Paul Mendes-Flohr, Peter Pulzer, Monika Richarz (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit. Dritter Band: Umstrittene Integration 1871–1918. Beck, München 1997, ISBN 978-3406397042; S. 136–139 (Kap. V. Die Gemeinde von Steven Lowenstein, ab S. 123).
  • Michael Reuven: Art. Deutsch-Israelitischer Gemeindebund. In: Michael Berenbaum und Fred Skolnik (Hrsg.): Encyclopaedia Judaica Bd. 5. 2. Aufl., Detroit 2007, S. 626 (engl., online).

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Zentralrat der Juden in Deutschland: Vorgeschichte: Von den Anfängen bis 1945.] (Selbstdarstellung im Internet, abgerufen am 1. Februar 2016).
  2. 2,0 2,1 Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung unter dem NS-Regime: der Existenzkampf der Reichsvertretung und Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Mohr Siebeck, Tübingen 1994, ISBN 978-3161461798; S. 2 in der Google Buchsuche.
  3. 3,0 3,1 Steven M. Lowenstein: Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit. Band 3, München 1997; S. 136.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918–1938: eine Geschichte des Preussischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden (1918–1938). Mohr Siebeck, Tübingen 1981; S. 5–7 in der Google Buchsuche.
  5. Kerstin von der Krone: Wissenschaft in Öffentlichkeit: die Wissenschaft des Judentums und ihre Zeitschriften (Studia Judaica 65). De Gruyter, Berlin 2011, ISBN 978-3110266139; S. 186.
  6. Verhandlungen der ersten israelitischen Synode zu Leipzig vom 29. Juni bis 4. Juli 1869. Gerschel's Verlagsbuchhandlung, Berlin 1869 (Online-Ausg. d. Univ.-Bibliothek Frankfurt am Main, 2013).
  7. Barbara Strenge: Juden im preußischen Justizdienst 1812-1918: Der Zugang zu den juristischen Berufen als Indikator der gesellschaftlichen Emanzipation (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin). K.G. Saur, München u. a. 1996, ISBN 978-3598232251 (De Gruyter Reprint); S. 48–50 in der Google Buchsuche.
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 Michael Reuven: Art. Deutsch-Israelitischer Gemeindebund. In: Encyclopaedia Judaica, Bd. 5, Detroit 2007, S. 626.
  9. Gerhard Köbler: Jüdische deutsche Juristen. Vgl. Pkt. D) Kurzbiographien (prosopographischer Überblick) (Onlinepublikation, 2012, abgerufen am 1. Februar 2016).
  10. Ingrid Belke (Hrsg.): Moritz Lazarus und Heymann Steinthal. Die Begründer der Völkerpsychologie in ihren Briefen. Band II/2, Mohr Siebeck, Tübingen 1986, S. 530, Anm. 1 (Anm. der Editorin).
  11. Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918–1938: eine Geschichte des Preussischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden (1918–1938). Mohr Siebeck, Tübingen 1981, S. 177 u. Anm. 128; dgl. Claudia Prestel: Jugend in Not: Fürsorgeerziehung in deutsch-jüdischer Gesellschaft (1901-1933). Böhlau, Köln und Wien 2003; S. 258 u. Anm. 249.
  12. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 7. Leipzig 1907, S. 529f.
  13. Bettina Rabe: Harry Bresslau (1848–1926). Wegbereiter der Historischen Hilfswissenschaften in Berlin und Straßburg. In: Peter Bahl, Eckart Henning (Hrsg.): Herold-Jahrbuch NF, Bd. 1 (1996), Berlin 1996, S. 59.
  14. Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918–1938: eine Geschichte des Preussischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden (1918–1938). Tübingen 1981, S. 177–188.
  15. Axel Meier: Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland. Historischer Beitrag vom 26. Oktober 2004 auf der Internetseite der Stiftung Zukunft braucht Erinnerung (abgerufen am 2. Februar 2016).
  16. Birnbaum, a.a.O., S. 6f.
  17. Claudia Prestel: Jugend in Not: Fürsorgeerziehung in deutsch-jüdischer Gesellschaft (1901-1933). Böhlau, Köln und Wien 2003, ISBN 978-3205770503; S. 276–287.
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