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Dividende

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Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Dividende nicht im Aktiengesetz, sondern nennt es in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz den „auszuschüttenden Betrag“. Bei anderen Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder der Genossenschaft, gibt es Gewinnausschüttungen. Das Einkommensteuergesetz spricht dagegen in Bezug auf sämtliche Gewinnausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EstG explizit von Dividenden.

Die Ausschüttungen von Investmentfonds werden zwar manchmal als „Dividende“ bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können. Die Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens sind selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.

Beschluss und Zahlung

Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen (§ 174 Abs. 1 AktG). Bis 2016 erfolgte die Dividendenzahlung meist am Tag nach der Hauptversammlung. Seit Inkrafttreten des § 58 Abs. 4 S. 2 AktG n.F.[1] am 1. Januar 2017 tritt die Fälligkeit frühestens am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag – entsprechend §§ 675 n, 675 s und 675 t BGB ist damit jeder Bankarbeitstag gemeint[2] – ein. 2017 zahlten alle DAX Unternehmen die Dividenden am dritten Bankarbeitstag aus.[3] Durch Hauptversammlungsbeschluss oder die Satzung kann eine spätere Fälligkeit vorgesehen werden.[4] Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung ist, ob der Aktionär am Tag der Hauptversammlung die entsprechende Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte oder bei Namensaktien in das Aktionärsverzeichnis eingetragen war. In vielen Ländern gelten abweichende Regelungen. Manchmal gilt der sogenannte Record date als Stichtag. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte Cum- beziehungsweise Inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist in der Regel der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal jährlich auszuschütten. In anderen Ländern sind mehrmalige Ausschüttungen bis hin zu monatlichen Dividendenzahlungen üblich. In den USA ist beispielsweise die quartalsbezogene Dividende die gängige Form.

Am Ex-Tag erfolgt üblicherweise ein Abschlag vom Börsenkurs in Höhe der Bruttodividende. Man spricht vom „Dividendenabschlag“ oder davon, dass die Dividende aus dem Kurs „heraus gerechnet“ wird. Das muss aber infolge anderer Marktfaktoren nicht immer so sein. Tatsächlich beachten die Marktteilnehmer lediglich die Ausschüttung, der Kurs kommt aber nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zustande.

Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben.

2006 schütteten 28 der 30 Dax-Unternehmen eine Dividende von 27,9 Mrd. Euro aus. Dies entspricht im Durchschnitt einer Ausschüttung von 41 % der Unternehmensgewinne, bei anderen europäischen Unternehmen liegt die Quote laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bei etwa 50 %.[5]

Steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttung in Deutschland

Privatpersonen in Deutschland müssen Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der Abgeltungsteuer versteuern. Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern die Dividenden nach dem so genannten Teileinkünfteverfahren. In der Regel wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag) vor der Ausschüttung abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Kapitalgesellschaften können seit März 2013 die Dividenden nur noch steuerfrei vereinnahmen, sofern diese zu Beginn des Jahres mit mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sind. § 8b Abs. 4 KStG n.F. ist erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen. Von den steuerfrei gestellten Dividenden sind 5 % der erhaltenen Dividende fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe zu versteuern; de facto werden somit nur 95 % der Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit.

Für die Gewerbesteuer existierte bereits zuvor eine Mindestbeteiligungsquote. Der Dividendenempfänger muss für die Steuerbefreiung zu Beginn des jeweiligen Erhebungszeitraums mit mindestens 15 % an dem ausschüttenden Unternehmen beteiligt sein (§ 9 Nr. 2a und 7 GewStG).

Dividenden

Da in der Regel die Steuern vorher abgezogen werden, es sich also um einen Nachsteuergewinn handelt, wird auch der Begriff Bardividende verwendet, im Gegensatz zur Bruttodividende vor Abzug jeglicher Steuern. Die Dividende wird üblicherweise auf das zugehörige Konto eines Wertpapierdepots überwiesen. Bei börsennotierten Unternehmen ist dem Dividendenempfänger durch die auszahlende Depotbank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltenen Steuern zu erteilen, bei nichtbörsennotierten Unternehmen erfolgt Auszahlung und Steuerbescheinigung direkt durch das ausschüttende Unternehmen.

Die Dividenden waren bis Ende 2008 bei inländischen Personen im Normalfall sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren als Einnahmen zu besteuern, seit 2009 grundsätzlich bei Privatpersonen pauschal mit 25 % gesondertem Steuertarif bzw. nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligungen, die dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind.

Zu beachten ist, dass die Veräußerung von Anteilen, die einer Beteiligung von 1 % oder mehr entsprechen, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind und demnach auch dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Bei Dividenden aus ausländischen Aktien wird häufig am Sitz der Gesellschaft eine Quellensteuer einbehalten (je nach Land verschieden, häufig 15 %). Der Anleger muss die Dividende wie bei inländischen Aktien versteuern, kann aber die einbehaltene Quellensteuer in seiner deutschen Steuererklärung wahlweise von der Steuerschuld abziehen oder als Werbungskosten aus Kapitalvermögen anrechnen lassen.

Ist der Empfänger einer Dividende eine inländische Kapitalgesellschaft (z. B. AG, GmbH) so kann die Einnahme je nach der Art der Beteiligung an der anderen Kapitalgesellschaft steuerfrei oder steuerpflichtig sein.

Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto

Ist die Ausschüttung der Dividende als Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen. Diese Ausschüttung gilt als steuerfreie Rückzahlung der Einlagen an die Anteilseigner (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) [6] und mindert die Anschaffungskosten. Sie ist keine steuerbare Einnahme und unterliegt damit weder dem Steuerabzug in Höhe von 25 % noch der Einkommensteuer; sie wird in der von den Kreditinstituten erstellten und beim Finanzamt einzureichenden Steuerbescheinigung ausgewiesen, ist jedoch nicht in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Dividendenrendite

Die Dividendenrendite (englisch Dividend yield) ist eine Rendite, gemessen als Anteil am Aktienkurs:

Sie ist eine der klassischen Kennzahlen zur Bewertung einer Aktie. Die Dividendenrenditen von DAX-Werten liegen gewöhnlich bei 2 % bis 3 %.[7] Hintergrund dieser Kennzahl ist, dass eine vom Betrag her hohe Dividende prozentual bezogen auf den Aktienkurs weniger Ertrag bringen kann als eine vom Betrag her niedrige Dividende. Die Dividendenrendite ist von der Aktienrendite (engl. Total Shareholder Return) zu unterscheiden.

Während die Dividendenrendite das Verhältnis der Dividende zum gegenwärtigen Kurs beschreibt, ist die Aktienrendite eine Maßzahl dafür, wie sich der Wert eines Aktienengagements über einen Zeitraum hinweg entwickelt hat und berücksichtigt sowohl die in dem Zeitraum angefallenen Dividenden als auch die möglicherweise eingetretenen Kursänderungen. Man spricht bei dieser Kombination von Kursverlauf und Dividendenrendite auch von der Performance einer Aktie oder eines (Aktien-)Index. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Deutsche Aktienindex DAX üblicherweise als Performanceindex angegeben wird, der amerikanische Dow Jones hingegen nicht. Die veröffentlichten Dividendenrenditen beziehen sich üblicherweise auf die vom betreffenden Unternehmen zuletzt an die Aktionäre ausbezahlte Dividende und den aktuellen Kurs der Aktie. Für einen Investor, der die Aktie billiger als zum aktuellen Kurs gekauft hat, erhöht sich damit seine persönliche Dividendenrendite und umgekehrt. Der Aktienindex DivDAX umfasst 15 Aktiengesellschaften des DAX mit der höchsten Dividendenrendite.

Beispiel 1

Drei Euro Dividende pro Aktie zu 55 Euro (ergibt eine Dividendenrendite von 5,5 %) ist besser als sechs Euro Dividende pro Aktie zu 125 Euro (Dividendenrendite von 4,8 %).

Beispiel 2

Eine Aktie wurde bei 20 Euro gekauft. Der aktuelle Kurs beträgt 43 Euro und die aktuelle Dividende 2 Euro je Aktie. Dann ist die veröffentlichte Dividendenrendite und die persönliche Dividendenrendite .

Dividendenpolitik

Dividenden gelten als Indiz für die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens und sind ein Signal für die Börse. Manchmal werden Dividenden daher ausgeschüttet, obwohl das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Gewinn gemacht hat.

Im Idealfall sollte ein Unternehmen seine jährliche Ausschüttung danach bemessen, welchen Teil seines Überschusses es nicht für Investitionen oder die Bedienung von Schulden (Zinsen, Tilgung) verwenden kann. Dieser Anteil ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unternehmen, die stark wachsen, sich entschulden wollen oder hohen Investitionsbedarf haben, um ihre Wettbewerbsposition zu halten, schütten im Regelfall keine oder nur eine geringe Dividende aus. Kann ein Unternehmen dagegen nicht mehr wachsen oder muss es für seinen Betrieb geringe Investitionen tätigen, so kann es, sofern keine Firmenzukäufe geplant sind, praktisch seinen gesamten Gewinn nach Zinsen und Steuern als Dividende ausschütten. Dadurch weisen Unternehmen aus der zweiten Kategorie oft vergleichsweise hohe Dividendenrenditen aus, obwohl dahinter nicht notwendigerweise ein höherer Gewinn oder gar ein profitableres Unternehmen steht. In die erste Kategorie fallen oft Technologieunternehmen, in die zweite Kategorie zum Beispiel Versorgungsunternehmen.

Gelegentlich kommt es vor, dass die aktuelle Dividende mit dem Geschäftserfolg des Unternehmens nicht übereinstimmt. So haben beispielsweise Rückversicherungsgesellschaften damit zu kämpfen, dass im Schnitt etwa alle fünf Jahre große Naturkatastrophen eintreten, die die ansonsten erzielten Gewinne aufzehren. Um die Aktionäre in solchen Geschäftsjahren „bei der Stange zu halten“, wird die Dividende im Regelfall in voller Höhe weitergezahlt. Dies geschieht in der Regel nicht zum Schaden des Unternehmens, weil Rückversicherer auf solche Fälle vorbereitet sind und entsprechende Rücklagen in der Bilanz berücksichtigen.

Sachdividende

Ausgeschüttet werden können nicht nur Geld, sondern auch Wirtschaftsgüter (§ 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG) oder Aktien von Tochtergesellschaften (§ 58 Abs. 5 AktG).

Stockdividende

Von einer Stockdividende spricht man, wenn die Dividendenzahlung nicht durch Bargeld, sondern durch die Ausgabe von kostenlosen Aktien erfolgt.

Konkursrechtlicher Begriff

Im schweizerischen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff der Konkursdividende u.a. auch den Betrag, den der Gläubiger für seine Forderung nach durchgeführtem Konkurs erhält[8].

Siehe auch

Wiktionary: Dividende – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) vom 22. Dezember 2015, Artikel 1 Nummer 5, Artikel 10 Abs. 1 (BGBl. I S. 2565).
  2. BT-Drs. 18/4349, 20.
  3. Dividendenkalender DAX 2017 / 2018. Abgerufen am 16. August 2017.
  4. Nikolaos Paschos, Sebastian Goslar: „Die Aktienrechtsnovelle 2016 – Ein Überblick.“ In: NJW 2016, S. 359–364.
  5. Dividendenjäger freuen sich, abgerufen am 29. November 2011
  6. G. Brähler "Umwandlungssteuerrecht" Springer 2008, Seite 284
  7. „In diesem Frühjahr kommt ein Dutzend der Dax-Konzerne auf eine Dividendenrendite von mehr als fünf Prozent. Das gab es noch nie.“ Kennzahlen für Börsianer Handelsblatt 24. Februar 2009
  8. Hunziker/Pellascio, S. 248
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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