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Doppelblindgutachten

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Das Doppelblindgutachten (englisch double-blind review) ist eine bei wissenschaftlichen Arbeiten oft genutzte Variante des Peer-Reviews. Der Begriff Doppelblindgutachten bedeutet: Der Autor erfährt nicht, wer der Prüfleser ist. Der Prüfleser erfährt nicht, wer der Autor ist. Mit diesem Verfahren soll vermieden werden, dass die Bekanntheit des Einreichenden oder eine etwaige Beziehung zwischen dem Gutachter und dem Einreichenden einen Einfluss auf die Bewertung seiner Arbeit hat oder der Einreichende den Gutachter beeinflusst, etwa, indem er ihn besticht. Junge Wissenschaftler können durch dieses Verfahren profitieren, weil ihr Beitrag (und nicht ihr Renommee) entscheidet.

Üblicherweise wird ein Doppelblindgutachten infolge eines Beitragsaufrufs (englisch call for papers) oder bei einer Einreichung eines Beitrags zu einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift genutzt.

Die Mitwirkung als Gutachter im Rahmen des Begutachtungsprozesses spielt eine zunehmende Rolle bei der Bewertung der Leistungen eines Wissenschaftlers, da dies für die Bedeutung eines Wissenschaftlers in seiner Fachgemeinschaft kennzeichnend ist: Wird einem Wissenschaftler eine hohe fachliche Kompetenz zugetraut, so wird er von einer Fachzeitschrift zur Begutachtung eingeladen; ist er um die Fortentwicklung der Disziplin bemüht, so wird er dieser Einladung im Regelfall auch folgen. In letzter Zeit hat sich insbesondere Publons als Standard etabliert, der eine verlässliche Messung solcher Leistungen ermöglicht. Publons wird mittlerweile in Berufungsverfahren vielfach eingesetzt.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Doppelblindgutachten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.