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Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

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Logo der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Karte
Karte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Basisdaten
Fläche: ca. 10.000 km²
Bekenntnis: uniert, lutherisch, reformiert
Leitender Geistlicher: Bischof
Martin Hein
Mitgliedschaft: UEK, GEKE
Sprengel: 4
Kirchenkreise: 20
Kirchengemeinden: 774
Gemeindeglieder: 843.970 (31. Dezember 2015)
Pfarrer: 976
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 45,8 %
Offizielle Website: www.ekkw.de

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Kassel. Die Kirche hat ca. 843.970 Gemeindeglieder in 774 Kirchengemeinden. (Stand: Dez. 2015)[1] Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE).

Bischofskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Martinskirche in Kassel.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Hofgeismar (Landkreis Kassel).

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck umfasst im Wesentlichen den nördlichen und östlichen Teil des heutigen Bundeslandes Hessen sowie den Raum Schmalkalden im heutigen Bundesland Thüringen. Anders ausgedrückt: das bis 1866 bestehende Kurfürstentum Hessen (einschließlich dessen Exklave Schmalkalden) sowie das 1929 ebenfalls in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliederte ehemalige Fürstentum bzw. Freistaat Waldeck. Der kurhessische Teil der Landeskirche entspricht weitgehend dem Gebiet des katholischen Bistums Fulda, der waldeckische einem Teil des Erzbistums Paderborn. Die niederhessischen Gebiete um Kassel sind reformierter, die oberhessischen um Marburg lutherischer und die Gebiete der ehemaligen Provinz Hanau sind unierter Konfession.

Geschichte

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wurde 1934 durch Vereinigung zweier selbständiger Landeskirchen gebildet. Dabei handelte es sich um die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel und die Evangelische Landeskirche in Waldeck. Beide Landeskirchen haben ihre jeweils eigene Geschichte, auf die im Folgenden getrennt eingegangen wird:

Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel

Stadtkirche in Homberg, Tagungsort der Homberger Synode

Die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel ist untrennbar mit der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Kassel verbunden, die durch die Teilung der Landgrafschaft Hessen 1567 entstanden war. Durch Philipp den Großmütigen zunächst lutherisch geprägt, wurde durch Landgraf Moritz im Gebiet um Kassel das reformierte Bekenntnis eingeführt, nur das Gebiet um Marburg blieb lutherisch. Durch den Erwerb der Grafschaft Hanau-Münzenberg kamen weitere konfessionell gemischte Gebiete hinzu. In diesem Landesteil kam es 1818 zur Hanauer Union. Ansonsten ging der innerprotestantische Bekenntnisstreit weiter, vor allem nach der Annexion des Kurfürstentums Hessen durch Preußen 1866. Die drei ehemals kurhessischen Konsistorialbezirke Kassel, Marburg und Hanau wurden 1873 zu einem Gesamtkonsistorium in Kassel vereinigt.

Oberhaupt der Kirche in Hessen-Kassel war bis 1866 der jeweilige Kurfürst, danach der König von Preußen als „summus episcopus“. Geistlicher Leiter war ein Theologe mit dem Titel Superintendent bzw. Generalsuperintendent. Nach 1873 gab es drei Generalsuperintendenten als geistliche Oberhäupter, und zwar je einen für das lutherische, das reformierte und das unierte Bekenntnis. Die Konsistorien bzw. das gemeinsame Oberkonsistorium in Kassel wurde von einem Präsidenten geleitet.

Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) wurde eine gemeinsame Verfassung verabschiedet (1924). Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an der Spitze. Eine Bekenntnisunion (wie in Hanau) fand jedoch weiterhin nicht statt. Somit gibt es bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden in Hessen-Kassel, viele Gemeinden nennen sich aber nur noch evangelisch.

Oberhaupt der Kirche war ab 1924 der Landesoberpfarrer, der auch Vorsitzender der Kirchenregierung war.

Am 12. Juni 1934 wurde die Evangelische Landeskirche in Waldeck mit der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel vereinigt.

Evangelische Landeskirche in Waldeck

Die Evangelische Landeskirche in Waldeck war die Territorialkirche der Grafschaft bzw. des Fürstentums Waldeck, zu dem seit dem 17. Jahrhundert auch die Grafschaft Pyrmont gehörte. Die Reformation war lutherisch geprägt; es gab nur drei reformierte Gemeinden. 1821 wurde eine Union zwischen den lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Die Landeskirche blieb auch nach der Übernahme der Verwaltung des Fürstentums durch Preußen 1867 eigenständig und wurde vom jeweils amtierenden Fürsten durch das Konsistorium geleitet.

Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments gab sich die Landeskirche im neuen Freistaat 1921 eine Kirchenverfassung. Die Kirche blieb weiter eigenständig, auch als 1922 das Gebiet um Pyrmont der preußischen Provinz Hannover und 1929 der verbleibende Rest der preußischen Provinz Hessen-Nassau zugeschlagen wurde. 1934 erfolgte unter nationalsozialistischem Druck die kirchliche Angliederung an die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel.

Die drei waldeckischen Kreise bildeten einen eigenen Sprengel. Dessen Propst war in den ersten Nachkriegsjahren Bernhard von Haller. 1976 wurde der Sprengel mit Marburg zusammengeschlossen.

Von der Vereinigung bis 1945

Martinskirche in Kassel, Predigtstätte des Bischofs

Im Sommer 1933 erlangten die als Kirchenpartei der NSDAP gegründeten „Deutschen Christen“ die Macht in der neugebildeten Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) und eine Mehrheit in den Synoden der Kirchen von Waldeck und Hessen-Kassel. Sie konnten so ihren Wunsch nach einer Kircheneinteilung durchsetzen, die der Parteiorganisation der NSDAP entsprach. Am 12. Juni 1934 beschloss der Landeskirchentag der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel auf Grundlage einer Verordnung der DEK den Zusammenschluss mit der Evangelischen Landeskirche in Waldeck, allerdings ohne Pyrmont, das nun auch kirchlich der lutherischen Landeskirche Hannovers angeschlossen wurde, ebenso wie der bis 1932 hessische Kreis Schaumburg. Die neue Landeskirche erhielt ihren Namen Kurhessen-Waldeck entsprechend dem NSDAP-Gau Kurhessen, zu dem auch Waldeck gehörte. Die vor der Tür wartenden Synodalen aus Waldeck, die keinen formellen Beschluss über die Vereinigung gefällt hatten, traten der Synode bei, die sich aber schon beim nächsten Tagesordnungspunkt, dem Bischofsgesetz, zerstritt und wegen Beschlussunfähigkeit geschlossen wurde.

Eine vorgesehene Vereinigung mit den weiteren hessischen Landeskirchen, der Evangelischen Landeskirche in Hessen (Sitz Darmstadt), der Evangelischen Landeskirche in Nassau und der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main scheiterte kurzfristig. Die drei anderen Kirchen bildeten 1933 die „Evangelische Landeskirche Nassau-Hessen“ (heute Evangelische Kirche in Hessen und Nassau).

Am 3. Juli 1934 erklärte die DEK die Kirchenleitung für abgesetzt, setzte einen Bevollmächtigten ein und am 16. Juli eine kommissarische Kirchenleitung. Darauf bildete sich die Bekennende Kirche unter der Leitung des Marburger Professors Hans von Soden. Zur Befriedung der Situation wurde ein Landeskirchenausschuss eingesetzt, der aus Mitgliedern aller Kirchenparteien bestand. Er wählte 1935 den Pfarrer und Leiter der Diakonischen Anstalten Hephata in Treysa, Friedrich Happich, zum Vorsitzenden. 1937 gehörte er zu denen, die „Die Erklärung der 96 evangelischen Kirchenführer“ gegen Alfred Rosenberg wegen dessen Schrift Protestantische Rompilger unterzeichneten.[2] Happich führte die Landeskirche bis 1945.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf einer Notsynode in Treysa (heute Schwalmstadt) das Bischofsamt neu geschaffen und mit der Leitung des Landeskirchenamts verbunden. Zum ersten Bischof wurde Adolf Wüstemann, ein Vertreter der Bekennenden Kirche, gewählt. Der bisherige Präsident des Landeskirchenamts wurde nach der neuen Verfassung zum Vizepräsidenten und juristischen Stellvertreter des Bischofs.

Nach 1945

Die Landeskirche förderte seit 1945 die Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und schloss sich ihr 1948 an. 1951 wurde das Evangelische Kirchengesangbuch (EKG) als erstes gemeinsames Gesangbuch für die Landeskirche eingeführt, das 1994 durch das Evangelische Gesangbuch (mit einem hessischen Regionalteil) abgelöst wurde. Eine gemeinsame Agende folgte erst 1968; seit 1999 gilt eine revidierte Agende. Gemeinsam mit den anderen evangelischen Kirchen mit Gebietsanteilen in Hessen schloss die Landeskirche 1960 einen Vertrag mit dem Land Hessen zur einheitlichen Regelung des gegenseitigen Verhältnisses und Gewährleistung der kirchlichen Eigenständigkeit und ihres Öffentlichkeitsauftrags.[3] Nachdem die Landessynode Ende 1961 die Ordination von Frauen ermöglicht hatte, wurden 1962 wurden die ersten Pfarrerinnen ordiniert.[4] 1967 gab sich die Kirche eine Grundordnung. 1973 unterzeichnete sie die Leuenberger Konkordie und gehört so zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Elisabethkirche in Marburg

Das Gebiet um Schmalkalden, das seit 1584 zu Hessen gehört hatte, war nach 1945 politisch ein Bestandteil des Landes Thüringen bzw. der DDR, verblieb aber als Dekanat bei der kurhessisch-waldeckischen Kirche. Ab 1968 verhinderten die DDR-Behörden jedoch die Beteiligung von Synodalen aus Schmalkalden an den Landessynoden, da nach der neuen DDR-Verfassung die Kirchengrenzen den Staatsgrenzen entsprechen mussten. Auf Grundlage eines Vertrags vom 28. April 1970 (ergänzt durch ein geheimes Zusatzprotokoll der Bischöfe Moritz Mitzenheim und Erich Vellmer über die Option einer Rückgliederung nach der erhofften deutschen Wiedervereinigung) wurde das Dekanat daher in die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen eingegliedert. Auf Antrag der Dekanatssynode vom Frühjahr 1990 wurde diese Eingliederung 1991 wieder rückgängig gemacht.[5]

2011 machte die Landessynode den Weg für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst frei.[6]

Leitung der Landeskirche

Leitender Geistlicher

Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

An der Spitze der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck steht der Bischof, der von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt wird. Er vertritt die Landeskirche in der Öffentlichkeit und trägt zusammen mit der Landessynode die oberste Verantwortung in der Landeskirche. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt er in der Regel in den Ruhestand.

(Landes-)Bischöfe und deren Vorgänger
1924–1934: Heinrich Möller, Landesoberpfarrer, Vorsitzender der Kirchenregierung
Juni bis Dezember 1934: Karl Theys, (von dem formal beschlussunfähigen deutsch-christlichen Landeskirchentag gegen den Widerstand der Bekennenden Kirche zum „Landesbischof“ gewählt[7])
1935–1945: Friedrich Happich, Vorsitzender des Landeskirchenausschusses
1945–1963: Adolf Wüstemann, Landesbischof
1963–1978: Erich Vellmer, Landesbischof
1978–1991: Hans-Gernot Jung, Landesbischof
1991–1992: Erhard Giesler, Prälat, dieser führte die Amtsgeschäfte
1992–2000: Christian Zippert, Bischof
2000–0000: Martin Hein, Bischof

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Kirchensynode, die die eigentliche Leitung der Kirche darstellt. Ihr gehören 90 Mitglieder an. Das Gros wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise auf 6 Jahre gewählt. Ferner sind der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, also der Vizepräsident und die Prälatin, Mitglieder der Synode. Darüber hinaus beruft sie zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen.[8] Ihr Vorsitzender ist der Präses, seit April 2010 der Melsunger Dekan a.D. Kirchenrat Rudolf Schulze.[9] Die Synode tagt in der Regel zweimal im Jahr. Ihre Aufgaben sind denen politischer Parlamente vergleichbar.

Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Außerhalb der Sitzungen wird die Kirche vom Bischof und dem Rat der Landeskirche, dessen Mitglieder von der Synode gewählt werden, geleitet.

Verwaltung der Landeskirche

Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und Verwaltungshierarchie

Der Bischof hat seinen Amtssitz in Kassel im „Landeskirchenamt der EKKW“, dessen Vorsitzender er ist. Zum Landeskirchenamt gehören theologische und juristische Dezernenten, das „Kollegium“. Der Bischof hat einen theologischen (Prälat) und einen juristischen (Vizepräsident) Stellvertreter. Letzterer ist zugleich Geschäftsführer des Landeskirchenamtes. Bis 1923 übte der Konsistorialpräsident, dann der Präsident des Landeskirchenamt dieses Amt aus. Seit 1948 gibt es den Vizepräsidenten. Das Landeskirchenamt wirkt bei der Leitung und Verwaltung der Kirche mit und unterstützt die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, über die es die Aufsicht führt. In ihm arbeiten rund 150 Mitarbeiter.

Schlosskirche in Ziegenhain

Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landeskirchenamts waren von 1934 bis heute:

  • (1933–1942: Vakanz)
  • 1942–1948: Wilhelm Lütkemann, Präsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1948–1960: Wilhelm Jung, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1960–1980: Armin Füllkrug, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1980–1997: Klaus Bielitz, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1997–2006: Friedrich Ristow, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 2006–0000: Volker Knöppel, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel

Neben dem Bischof und dem Landeskirchenamt gibt es noch den „Rat der Landeskirche“ als Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Mitglieder von Amts wegen sind der Bischof als Vorsitzender, seine beiden ständigen Vertreter, die Pröpste und der Synodalvorstand. Acht weitere Mitglieder werden von der Synode aus der Reihe der ordentlichen Synodalen entsandt, und zwar sechs Laien und zwei Pfarrer.[10] Der Rat kann in Zeiten zwischen den Tagungen der Synode ggf. auch Rechtsverordnungen erlassen.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Die Kirchenvorstände werden von den Gemeindegliedern auf 6 Jahre gewählt. Sie können bei ihren monatlichen Sitzungen auch beratende Mitglieder hinzuziehen. Hierzu gehören z.B. auch „Kirchenälteste“, das sind in der Gemeinde besonders bewährte Gemeindeglieder, die vom Kirchenvorstand in dieses Amt auf Dauer gewählt werden können. In der Praxis findet dieses Amt jedoch immer seltener Anwendung.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder der Kreissynode werden einerseits von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt, andererseits gehören ihre verschiedene Mitglieder kraft Amtes an. Derzeit gibt es 24 Kirchenkreise.

Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Propst steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Die landeskirchliche Jugendvertretung ist das Landesjugendforum der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Es vertritt die Interessen der Jugendlichen im Alter von 14 bis 27 Jahren im Gebiet der Landeskirche und bezieht zu allen jugendrelevanten Fragen Stellung. Es entsendet u. a. Jugenddelegierte in die Landessynode und vertritt Kurhessen-Waldeck in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) und der Evangelischen Jugend in Hessen (EJH).

Übersicht der Sprengel und Kirchenkreise

Kirchenkreis Sitz Sprengel Gemeinden Mitglieder
Eder Frankenberg Waldeck und Marburg 53 46.955
Eschwege Eschwege Kassel 81 39.340
Fritzlar-Homberg Fritzlar Hersfeld 82 58.855
Fulda Fulda Hanau 28 44.185
Gelnhausen Gelnhausen Hanau 22 44.987
Hanau Hanau Hanau 26 73.714
Hersfeld Bad Hersfeld Hersfeld 40 45.509
Hofgeismar Hofgeismar Kassel 51 40.020
Kassel-Stadt Kassel Kassel 22 78.805
Kaufungen Kaufungen Kassel 33 68.727
Kirchhain Cölbe Waldeck und Marburg 35 41.913
Marburg Marburg Waldeck und Marburg 31 49.514
Melsungen Melsungen Hersfeld 37 30.616
Rotenburg Rotenburg Hersfeld 39 29.366
Schlüchtern Schlüchtern Hanau 10 23.665
Schmalkalden Schmalkalden Hersfeld 16 20.363
Twiste-Eisenberg Korbach Waldeck und Marburg 60 42.452
Witzenhausen Witzenhausen Kassel 42 27.567
Wolfhagen Wolfhagen Kassel 26 25.062
Ziegenhain Ziegenhain Hersfeld 40 40.549

Kirchengemeinden

Die Kirchenkreise werden aus den 774 Kirchengemeinden gebildet.

Weblinks

 Commons: Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • Michael Hederich: Um die Freiheit der Kirche. Geschichte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Evangelischer Presseverband Kurhessen-Waldeck, Kassel 1972 (Monographia Hassiae 1, ISSN 0720-4671).
  • Sebastian Parker: Die Marburger Konferenz. Fusionspläne und Zusammenarbeit hessischer evangelischer Landeskirchen im 20. Jahrhundert. Verlag der Hessische Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Darmstadt u. a. 2008, ISBN 978-3-931849-28-3 (Quellen und Studien zur hessischen Kirchengeschichte 16), (Zugleich: Darmstadt, Techn. Hochsch., Magisterarbeit, 2004).
  • Karl Schilling: Der Zusammenschluss der Landeskirchen Waldeck und Hessen-Kassel. In: Waldeckischer Landeskalender. 2009 (2008), ZDB-ID 513652-0, S. 80–92.
  • Dieter Waßmann: Evangelische Pfarrer in Kurhessen und Waldeck von 1933 bis 1945. Evangelischer Medienverband Kassel, Kassel 2001, ISBN 3-89477-926-8 (Monographia Hassiae 24).
  • Rainer Hering, Jochen-Christoph Kaiser: Beiträge zur Kirchengeschichte. Kassel, Evang. Medienverband

Einzelnachweise

  1. Evangelische Kirche in Deutschland - Kirchemitgliederzahlen Stand 31.12.2015 EKD Januar 2017
  2. Ökumenisches Jahrbuch, hrsg. von Friedrich Siegmund-Schultze; Zürich: Max Niehans Verlag, 1939.
  3. Vertrag der Evangelischen Landeskirchen in Hessen mit dem Land Hessen vom 18. Februar 1960. In: Religion & Recht. Abgerufen am 23. Mai 2014.
  4. 50 Jahre Frauenordination in Kurhessen-Waldeck. Pressemeldung der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. vom 7. März 2012, abgerufen am 10. Oktober 2016.
  5. Volker Knöppel: Geschichte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck 1945 bis 2000. In: Rainer Hering, Jochen-Christoph Kaiser (Hrsg.): Kurhessen und Waldeck im 20. Jahrhundert. Beiträge zur Kirchengeschichte. Band II. Evang. Medienverband, Kassel 2012, S. 385–530, hier S. 519–525; Renate Löscher: 20 Jahre Wiedereingliederung des Kirchenkreises Schmalkalden in die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck. Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden, 28. Juli 2011, abgerufen am 23. Mai 2014.
  6. Landessynode ermöglicht öffentliche Segnung von Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, im Gottesdienst. Pressemeldung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 23. November 2011, abgerufen am 10. Oktober 2016.
  7. Erich Dinkler, Erika Dinkler-von Schubert (Hrsg.): Theologie und Kirche im Wirken Hans von Sodens: Briefe und Dokumente aus der Zeit des Kirchenkampfes 1933–1945. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1984, ISBN 3-525-55752-3, S. 99 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  8. Die Landessynode der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck. Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, abgerufen am 23. Mai 2014.
  9. Landessynode wählt neuen Synodalvorstand: Rudolf Schulze neuer Präses der Landessynode. Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, 19. April 2010, abgerufen am 23. Mai 2014.
  10. Grundordnung der EKKW vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 9. Mai 2009.
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