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Finanzwesen

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Das Finanzwesen (englisch finance) befasst sich materiell mit der Beschaffung und Verwendung von Geld oder Kapital sowie mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Allgemeines

Die Kapitalbeschaffung wird gewöhnlich als Finanzierung, die Kapitalverwendung als Investition und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs als Kapitalverwaltung bezeichnet.[1] Finanzierung und Investition sind wesentliche Funktionen innerhalb des Finanzwesens, die ohne den Zahlungsverkehr nicht durchgeführt werden können.

Begriffsumfang

Formal umfasst das Finanzwesen in der Volkswirtschaft die Zusammenfassung von Unternehmen des Tertiärsektors wie Kreditinstituten, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Finanzdienstleistungsinstituten und allen übrigen privatrechtlich organisierten Unternehmensarten, für die der Betriebszweck ganz oder überwiegend Finanzaufgaben beinhaltet. Öffentlich-rechtlich organisierte Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen und öffentliche Unternehmen werden unter dem Sammelbegriff „öffentliches oder staatliches Finanzwesen“ (Staatsfinanzen) zusammengefasst. Hier bedeutet Finanzwesen als Teil der staatlichen Finanzgewalt verwaltungsrechtlich die Finanzgesetzgebung auf dem Gebiet der Steuern, Zölle und Abgaben, die Verteilung des Steueraufkommens einschließlich des horizontalen und vertikalen Finanzausgleichs, die Finanzverwaltung sowie Vorschriften über die Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplans.[2] Operativ zuständig ist das Finanzministerium, das vom jeweiligen Regierung geleitet wird. Auf kommunaler Ebene ist die jeweilige Kämmerei für das Finanzwesen zuständig.

Finanzwesen im einzelnen Unternehmen

In der Betriebswirtschaftslehre umfasst die betriebliche Funktion der Finanzierung alle Prozesse, die sich auf die monetäre Versorgung und Steuerung zwischen Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung beziehen. Die Bereiche des Finanzwesens eines Unternehmens im Nichtbankensektor sind unter anderem Rechnungswesen, Controlling, Treasury, Finanzwirtschaft, Finanzplanung und Liquiditätssicherung. Im Detail gehören auch Debitorenbuchhaltung und Kreditorenbuchhaltung zum betrieblichen Finanzwesen. Bei Nichtbanken bildet das Finanzwesen ein „Nebenprodukt“ des betrieblichen Hauptzwecks, der Produktion von Gütern und Dienstleistungen.

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Finanzwesen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.