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Friedrich Gollert

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Friedrich Gollert (* 2. Dezember 1904 in Neuruppin; † 1960) war deutscher Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist und SS-Führer. Während des Zweiten Weltkrieges war er im deutsch besetzten Polen ab August 1944 Amtsleiter des Distrikts Warschau.

Werdegang

Gollert absolvierte nach dem Abitur ein Studium der Rechtswissenschaft und wurde 1928 an der Universität Marburg zum Dr. jur. promoviert. Nach Studienende wurde er als Rechtsanwalt tätig. Er war von 1930 bis 1933 Mitglied der DVP. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten trat er 1933 der SS bei der er den Rang eines Untersturmführers erreichte.[1]

Gollert vertrat 1935 trotz Pressionen von führenden NS-Funktionären vor dem Amtsgericht Neuruppin den Generalsuperintendenten Otto Dibelius bei einem Zivilprozess im Zuge einer Verleumdungsklage gegen einen Pfarrer und SA-Standartenführer Falkenberg.[2]

Nach dem Überfall auf Polen wurde er als Angehöriger eines Polizeiregiments in Warschau stationiert. Er wurde 1940 zur Justizabteilung des Distrikts Warschau im Generalgouvernement versetzt, wo er als Referent tätig wurde. Zudem wurde er 1941 persönlicher Referent des Distriktgouverneurs Ludwig Fischer. Der NSDAP trat er 1941 bei. Ab Frühjahr 1942 leitete er das Amt für Raumordnung bei der Verwaltung des Distrikts Warschau.[1] Gollert äußerte sich Ende März 1943 im nationalsozialistischen Sinne über das künftige Schicksal von Polen und u.a. „Radikalmittel“ zu deren Beseitigung: „Das sind nicht nur die polnischen Fanatiker, die natürlich restlos ausgemerzt werden müssen, sondern weiterhin alle asozialen Elemente, alle Kranken und sonstigen Personen, die auch arbeitsmäßig für unsere Interessen nicht in Frage kommen“.[3] Er folgte im August 1944 dem während des Warschauer Aufstandes umgekommenen Herbert Hummel als Amtschef im Distrikt Warschau nach und bekleidete dieses Amt bis zum kriegsbedingten Rückzug der deutschen Besatzer Anfang 1945.[1]

Nach Kriegsende war Gollert wieder als Jurist in West-Berlin tätig.[4]

Schriften

  • Art. 119 Ziff. 1 EGBGB. und die Landesgesetzgebung, Neuruppin 1927 (zugleich Marburg, Jur. Diss., 1928)
  • Zwei Jahre Aufbauarbeit im Distrikt Warschau / Friedrich Gollert. Im Auftr. d. Gouverneurs d. Distrikts Warschau Ludwig Fischer nach amtl. Unterlagen zsgest. u. bearb., Deutsche Buchh., Warschau 1941
  • Warschau unter deutscher Herrschaft : Dt. Aufbauarbeit im Distrikt Warschau / Friedrich Gollert. Im Auftr. d. Gouverneurs d. Distrikts Warschau Ludwig Fischer, unter Benutzg amtl. Unterlagen bearb., Burgverl. Krakau, Krakau 1942
  • Dibelius vor Gericht, Beck, München 1959

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Stephan Lehnstaedt: Okkupation im Osten. Besatzeralltag in Warschau und Minsk. 1939-1944, ISBN 978-3-486-59592-5, Oldenbourg, München 2010, S. 64
  2. Friedrich Zipfel: Kirchenkampf in Deutschland 1933-1945: Religionsverfolgung und Selbstbehauptung der Kirchen in der nationalsozialistischen Zeit. De Gruyter, Berlin 1965, S. 98
  3. Zitiert nach Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, Frankfurt am Main 2007, S. 192.
  4. Johann Friedrich Geist: Planung in Polen im Nationalsozialismus, Hochschule der Künste Berlin 1996, S. 70
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Friedrich Gollert aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.