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Geheime Feldpolizei (Wehrmacht)

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Die Geheime Feldpolizei (GFP) gehörte in der Zeit des Nationalsozialismus innerhalb der Wehrmacht zu den Ordnungstruppen. Erste GFP-Gruppen wurden kurz vor dem Überfall auf Polen am 2. August 1939 als Teil des Feldheeres aufgestellt. Mit Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion 1941 war der größte Teil dieser Ordnungstruppen zur Partisanenbekämpfung auf dem besetzten Territorium der Sowjetunion konzentriert. Für die unmittelbare militärische Ordnung im Einsatzgebiet waren die Feldgendarmerie und die Feldjägerkommandos verantwortlich, deren Angehörige in Anspielung auf die zur Uniform gehörende metallene Plakette mit der Aufschrift Feldgendarmerie oder Feldjägerkommando, die an einer Kette um den Hals getragen wurde, als Kettenhunde bezeichnet wurden.

Führung und Personal

Die Führung der GFP lag bis 1944 in den Händen der Abwehr beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW), dem der jeweilige Kommandeur der GFP unterstellt war. Im Februar 1944 wurde die Abwehr vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) übernommen, die Führung der GFP verblieb aber beim OKW.

Die operativen Einheiten der GFP waren Gruppen mit einer Sollstärke von 50 Mann, die vor dem Angriff auf die Sowjetunion auf 95 erhöht wurde. 1939 gab es beim Feldheer 15 Gruppen, 1942/1943 bereits 83, 1944 waren es noch 68.

Die Gruppen wurden durch Feldpolizeibeamte geführt, die ausschließlich aus der Sicherheitspolizei, also aus der Gestapo oder der Kriminalpolizei, kamen und zur Wehrmacht abkommandiert waren. Sie führten die Dienstgrade der Sicherheitspolizei. Wehrmachtsangehörige, die in die GFP übernommen wurden, behielten ihren militärischen Dienstgrad.

Auf dem Territorium der Sowjetunion verstärkte sich die GFP durch einheimische Hilfswillige, sowjetische Kriegsgefangene sowie andere Kollaborateure unterschiedlichster Gesinnung. 1943 gehörten zu jeder GFP-Gruppe etwa 25 Hilfswillige.

Auftrag und Einsatz

Das Einsatzgebiet der GFP war das Operationsgebiet des Feldheeres mit dem rückwärtigen Armeegebiet und den besetzten Gebieten, die unter dem Kommando eines Wehrmachtbefehlshabers oder anderen militärischen Befehlshabers stand. Im Gegensatz dazu wurden deren Aufgaben in den besetzten Gebieten wie dem Generalgouvernement, die dem Regime einer Zivilverwaltung unterstanden, oder im Heimatkriegsgebiet durch die Gestapo wahrgenommen.

Die GFP-Gruppen waren motorisiert und verfügten über leichte Infanteriewaffen.

Die GFP sollte die Moral der Truppe kontrollieren und innere Zersetzungstendenzen bekämpfen. Auflösungserscheinungen wie der Kieler Matrosenaufstand am Ende des Ersten Weltkrieges, gipfelnd in der Novemberrevolution 1918, standen der Wehrmacht und den NS-Machthabern als Schreckbild vor Augen und sollten um jeden Preis verhindert werden. Zu diesem Zweck sollte eine eigene Polizeitruppe aufgebaut werden, die sich innerhalb der Wehrmacht frei bewegen konnte, um so eine zusätzliche Kontrolle zu ermöglichen.

Das Aufgabengebiet der GFP umfasste aber neben der Überwachung der Truppen auch die Sicherung gegen äußere Feinde wie etwa Partisanen oder Saboteure. Zudem war sie auch für die Abwehr gegnerischer Spionage zuständig. Ihre Angehörigen hatten Zugriff auf die Uniformen aller Waffengattungen und durften Zivilkleidung tragen, falls dies als notwendig angesehen wurde. Wie die Agenten eines Geheimdienstes konnten sie auf Ausweise jeglicher Art zugreifen. Die GFP verfügte über Sprachmittler, die bei den Verhören übersetzten und mit der Bevölkerung der besetzten Gebiete in Kontakt treten konnten.

Zu den Aufgaben der Geheimen Feldpolizei gehörte gemäß der „Dienstvorschrift für die Geheime Feldpolizei“: Die Erforschung und Bekämpfung aller volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen, insbesondere Spionage, Landesverrat, Sabotage, feindliche Propaganda und Zersetzung im Operationsgebiet. Dazu zählte zum Beispiel die Überwachung der Presse und des Nachrichtenverkehrs der Zivilbevölkerung oder auch Maßnahmen zur Unterbindung des feindlichen Aufklärungsdienstes oder die Überwachung der Zivilbevölkerung, Erkundung von Stimmung und Gesinnung, die Gewinnung von Vertrauensleuten und anderer geeigneter Quellen.

Schon vor 1939 war allerdings klar, dass die GFP in einem künftigen Krieg nicht mehr nur der Abwehr von Spionage und Sabotage im Operationsgebiet dienen, sondern die Tätigkeit der Geheimen Staatspolizei im Rahmen der Wehrmacht auf allen Gebieten fortsetzen sollte. Folgerichtig rekrutierte sich die Geheime Feldpolizei von Anfang aus Personal der Gestapo und der politischen Abteilungen der Kriminalpolizei. Sie wurden für Kriegsdauer als Beamte zur Wehrmacht kommandiert, behielten aber die Dienstgrade der Polizei mit dem Zusatz „Feldpolizei“. Angehörige der Wehrmacht, die für den geheimpolizeilichen Einsatz durch besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten geeignet erschienen, wurden zu Hilfs-Feldpolizei-Beamten ernannt, behielten jedoch ihren militärischen Dienstgrad. Auch nach Rückkehr zur Truppe waren sie zu absolutem Stillschweigen über alle Vorgänge bei der GFP verpflichtet.

Im Spanischen Bürgerkrieg 1936 bis 1939 wurde im Rahmen der Legion Condor erstmals eine Einheit, bestehend aus 30 Mann, mit der Bezeichnung „S/88/Ic“ eingesetzt. Diese Einheit arbeitete eng mit dem Geheimdienst der Franco-Truppen (Servicio Informacion Policia Militar) zusammen. Einer der Schwerpunkte der Arbeit in Spanien war die Verfolgung von Deutschen, die in den Internationalen Brigaden kämpften. Eine Vereinbarung mit Franco regelte die Übergabe gefangener deutscher Kämpfer an die GFP. Einige dieser gefangenen deutschen Kämpfer der Internationalen Brigaden wurden bereits in Spanien ermordet, die meisten wurden mit Einverständnis Spaniens ins Deutsche Reich verschleppt, um dort entweder vor den Volksgerichtshof gestellt oder sofort in ein KZ verbracht zu werden.

Während der Teilmobilmachung der Wehrmacht im Rahmen des Anschlusses Österreichs im März 1938 stellte der Wehrkreis VII (München) für wenige Tage die GFP-Gruppe 570 auf.

Im Herbst 1938 bei der Annexion des Sudetenlandes und im Frühjahr 1939 bei der Annexion von Böhmen und Mähren wurde die Zusammenarbeit mit den Einsatzkommandos (später Einsatzgruppen) des Sicherheitsdienstes (SD) entwickelt und geprobt. Die GFP übte eine geheimpolizeiliche Funktion in der Wehrmacht aus, während die Einsatzkommandos vor allem Massenverhaftungen potentieller Gegner zur Ausschaltung jeden Widerstands vornahmen.

In Ländern wie Norwegen oder Dänemark übte die GFP vor allem militärpolizeiliche Aufgaben aus, während sie in den Partisanenkämpfen in der Sowjetunion und auf dem Balkan gemeinsam mit Wehrmacht-, SS- und Polizeiverbänden häufig sogenannte „Vergeltungsmaßnahmen“ gegen die Partisanenbewegung und die Bevölkerung durchführte.

Ab dem Sommer 1943 wurde mit dem Rückzug der Wehrmacht, der Zerschlagung ihrer Truppenverbände und ihrem inneren Zerfall die Fahndung nach Fahnenflüchtigen zu einer der wichtigsten Tätigkeitsbereiche der GFP. So wurden allein im Juli 1944 im Bereich der Heeresgruppe Mitte nicht weniger als 16.000 versprengte deutsche Soldaten überprüft, die sich während der chaotischen Rückzugsbewegungen im Zuge der sowjetischen Sommeroffensive Operation Bagration nach Westen zurückzogen.

Verbrechen

Trotz ihrer Beteiligung an Kriegsverbrechen wurde die GFP in den Nürnberger Prozessen nicht als verbrecherische Organisation eingestuft. Zur Vernehmung gefangener Partisanen wurden den Truppen, die zur Bekämpfung von Partisanen eingesetzt wurden, GFP-Kommandos abgestellt. Ihr Auftrag beschränkte sich aber nicht nur auf Vernehmungen. Im Nürnberger Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht wurde ein dementsprechender Befehl des Generalstabs zitiert: „Zivilpersonen, die hinreichend der Spionage, Sabotage oder des Partisanentums verdächtig sind, sind nach Vernehmung durch die GFP zu erschießen. […] Knaben und junge Mädchen, die vom Gegner mit Vorliebe angesetzt werden, sind nicht auszuschließen.“[1] Wenn die „Partisanenverdächtigen“ nicht sofort nach den Verhören von der GFP selbst liquidiert wurden, wurden sie häufig zur „Weiterbehandlung“ an die Einsatzkommandos des SD weitergegeben.

Die GFP wandte bei der Vernehmung Verdächtiger brutale Methoden wie Fußtritte und Schläge mit der Faust, mit Knüppeln, Koppeln, Gummischläuchen oder Peitschen an, um Geständnisse zu erzwingen. Exekutionen wurden zunächst beim Ic-Offizier des zuständigen Armeeoberkommandos der Wehrmacht beantragt und nach der meist unmittelbar darauf erfolgten Bestätigung durch Genickschuss oder Schuss in den Rücken vollzogen.

Das Ausmaß der Verbrechen der Geheimen Feldpolizei auf sowjetischem Territorium ist statistisch bisher nicht untersucht. Am 10. April 1943 gab der Heeresfeldpolizeichef einen Überblick heraus, in dem er feststellte, dass wegen „Bandenbetätigung und -begünstigung, Spionage und Sabotage […] von der GFP in der Zeit vom 1. Juli 1942 bis zum 31. März 1943 rund 21.000 Personen, teils im Kampf und teils nach Vernehmung, erschossen worden [sind].“[2]

Der Leiter der GFP-Gruppe 570, Feldpolizeikommissar Heinz Riedel, ließ Ende April 1944 einen Lastkraftwagen zu einem Vergasungswagen umbauen. Durch eine besondere Konstruktion wurden die Auspuffgase des Motors in das Innere des abgeschlossenen Kastenaufbaus geleitet. Der Wagen fuhr zwei bis drei Kilometer durch die Umgebung Mogilews; die an den Auspuffgasen Erstickten wurden in Gruben verscharrt.[3]

Literatur

  • Klaus Geßner: Geheime Feldpolizei. Zur Funktion und Organisation des geheimpolizeilichen Exekutivorgans der faschistischen Wehrmacht. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986 (Militärhistorische Studien NF 24, ZDB-ID 530624-3), (Unveränderter Nachdruck. Militärverlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-360-02701-6).
  • Heinz Höhne: Canaris − Patriot im Zwielicht. Bertelsmann, München 1984, ISBN 3-570-01608-0.
  • Paul B. Brown: The Senior Leadership Cadre of the Geheime Feldpolizei 1939–1945. In: Holocaust and Genocide Studies. 17, 2003, ISSN 8756-6583, S. 278–304.
  • Wilhelm Krichbaum, Antonio J. Munoz: The Secret Field Police. Wehrmacht Geheime Feldpolizei Forces in World War II, 1939–1945. Europa Box Inc., Bayside NY 2008, ISBN 978-1-891227-75-2.
  • Peter Lutz Kalmbach: Polizeiliche Ermittlungsorgane der Wehrmachtjustiz, in: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 2/2013, 67. Jahrgang, S. 118–122.
  • geheime Vorschrift H.Dv.g. 150, M.Dv.Nr. 4, L.Dv. 150, Dienstvorschrift für die geheime Feldpolizei, 1939.

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv, Nürnberger Nachfolgeprozesse, Fall XII, Bd. 134, Bl. 153
  2. zitiert nach: Hannes Heer, Klaus Naumann: Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburg 1995, ISBN 3-930908-04-2, S. 355
  3. Klaus Geßner: Geheime Feldpolizei – die Gestapo der Wehrmacht. In: Hannes Heer, Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941–1944, Hamburg 1995, ISBN 3-930908-04-2, S. 351.
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