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Ha’avara-Abkommen

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Ha'avara (hebräisch העברה ‚Transfer‘) bzw. Palästina-Transfer, auch Hoofien-Abkommen nach Sigmund Hoofien, dem damaligen Direktor der Anglo-Palestine Bank, war der Name einer Vereinbarung, geschlossen am 25. August 1933 nach dreimonatigen Verhandlungen zwischen der Jewish Agency, der Zionistischen Vereinigung für Deutschland und dem deutschen Reichsministerium für Wirtschaft, um die Emigration zahlungskräftiger deutscher Juden nach Palästina zu erleichtern und gleichzeitig den deutschen Export zu fördern, insbesondere den damals befürchteten internationalen Handelsboykott zu durchbrechen.

Die britische Verwaltung Palästinas verlangte von den Einwanderungswilligen den Nachweis finanzieller Mittel in Höhe von 1000 £P (Palästina-Pfund) pro Kopf (entsprach etwa 8000 RM). Nach den deutschen Devisenbestimmungen – beschlossen 1931 im Zuge der Weltwirtschaftskrise, wohl zur Eindämmung von Kapitalflucht bzw. Devisenspekulation – wurden von Auslandsüberweisungen hohe Abschläge einbehalten. Das Ha'avara-Abkommen erlaubte nun den Betroffenen, einen Teil ihres Besitzes in Form von Waren nach Palästina zu transferieren. Jüdische Auswanderer zahlten Geld (der Mindestbetrag lag bei 1000 Pfund Sterling) auf ein deutsches Konto ein. Mit diesem Geld wurden deutsche Waren für den Export nach Palästina bezahlt, während der Importeur den Gegenwert auf ein Konto in Palästina einzahlte. Bei der Ankunft in Palästina erhielten die Auswanderer aus diesem Konto die Summe in palästinensischen Pfund erstattet. Der Vertrag wurde von etwa 50.000 bis 60.000 Juden genutzt, geschätzte 140 Millionen Reichsmark wurden transferiert. Ab 1937 blockierten die britischen Behörden aufgrund des Aufstands der arabischen Bevölkerung zunehmend die Ausführung. Mit Kriegsbeginn 1939 war der Devisentransfer (obwohl formal zulässig bis 1941) nicht mehr möglich.

In Palästina und im Ausland wurde das Abkommen einzelner jüdischer Organisationen mit dem nationalsozialistischen Deutschland heftig kritisiert. Auf dem 18. Zionistenkongress 1933 in Prag etwa bezeichnete der Schriftsteller Schalom Asch das Abkommen mit Hitlers Regime als „Verrat am Weltjudentum”. Chaim Arlosoroff, der damalige Verhandlungsführer der Jewish Agency, wurde wahrscheinlich deshalb im Juni 1933 Opfer eines Mordanschlags.

Am 5. November 1933 wurde die „Trust and Transfer Office Ha’avara Ltd.” eingetragen, quasi als privates Unternehmen. Die Zionistische Weltorganisation billigte dann auf ihrer Konferenz am 20. August 1935 in Luzern mit Mehrheit den Ha’avara-Abschluss und nahm sogar deren ganze Tätigkeit in eigene Regie.

Heute wird das Ha'avara-Abkommen in einigen Schriften erwähnt, um eine angebliche Interessengemeinschaft von Zionismus und Nationalsozialismus zu belegen.

Literatur

  • Avraham Barkai: German Interests in the Haavara-Transfer Agreement 1933-1939. Yearbook of the Leo Baeck Institute 35, 1990, S. 245–266. (englisch)
  • Werner Feilchenfeld, Dolf Michaelis, Ludwig Pinner: Haavara-Transfer nach Palästina und Einwanderung deutscher Juden 1933-1939. Tübingen 1972.
  • Tom Segev: Die siebte Million. Der Holocaust und Israels Politik der Erinnerung. Hamburg 1995, speziell S. 31 ff.
  • David Yisraeli: The Third Reich and the Transfer Agreement. In: Journal of Contemporary History 6 (1972), S. 129–148. (englisch)

Weblinks

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