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Hochkommissar (Commonwealth)

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Der Begriff Hochkommissar bezeichnet u. a. den höchsten diplomatischen Vertreter eines Commonwealth-Landes in einem anderen Land des Commonwealth.

Der Commonwealth of Nations umfasst derzeit 53 Mitgliedsstaaten, von denen 16 (die so genannten Commonwealth Realms) den britischen Monarchen als ihr Staatsoberhaupt anerkennen. Aus diesem Grund werden die diplomatischen Beziehungen zwischen diesen Ländern nicht auf dem Niveau von Botschaftern, sondern von Hochkommissaren geführt. Kommissar ist dabei der einem Konsul entsprechende Rang. Kommissare aus Commonwealth Realms erhalten von ihrer Regierung ein informell gehaltenes Letter of introduction (Vorstellungsschreiben), während Kommissare mit eigenem Staatsoberhaupt sich durch ein Letter of commission (Auftragsschreiben) ausweisen.[1] Früher wurde der Begriff auch für den obersten Verwalter von Mandatsgebieten und abhängigen Territorien des Britischen Empires verwendet.

Mit High Commissioner wurde zur Zeit des Britischen Weltreiches der mit dem Regieren von abhängigen Gebieten (die im Gegensatz zu Kronländern nicht von einem Generalgouverneur verwaltet wurden) beauftragte leitende Beamte des Colonial Office bezeichnet.

Weblinks

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