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Immatrikulation

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Dieser Artikel beschreibt die Eintragung in das Studentenverzeichnis (Matrikel) einer Universität. Zur ebenfalls als Immatrikulation bezeichneten Eintragung in andere, ebenfalls als Matrikel bezeichnete Verzeichnisse siehe Matrikel#Verwendung.

Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtungen der Hochschule benutzen zu dürfen (z. B. Teilnahme an Lehrveranstaltungen und an Hochschul-Prüfungen, Benutzung der Bibliotheken usw.). Mit der Eintragung in die Matrikel (Stammrolle) bewirkt die Hochschulverwaltung die Aufnahme einer Person als Student und Mitglied der Hochschule (früher gab es ein eigenes Bürgerrecht an der Universität, mit der Einschreibung war auch ein Wechsel der Gerichtsbarkeit verbunden; von der Gerichtsbarkeit des Heimatortes zur Gerichtsbarkeit der Universität). Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. In Österreich ist zusätzlich zur einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch für jedes Semester eine Inskription für das jeweilige Studium erforderlich.

Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Hochschule (früher verlor man dadurch auch das Universitätsbürgerrecht).

Voraussetzungen

Um an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife des Bewerbers: Für ein Studium an einer Universität wird die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur), für ein Studium an einer Fachhochschule mindestens die Fachhochschulreife benötigt. In fast allen Bundesländern Deutschlands bestehen landesspezifische Regelungen, die in Ausnahmefällen auch ein Studium ohne Abitur ermöglichen.

In Österreich und der Schweiz benötigt man für die Studienzulassung eine Matura (Abschluss einer höheren Schule) oder eine Studienberechtigung, die mit der Studienberechtigungsprüfung erworben wird.

Unterlagen

Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder entsprechender Identitätsnachweis und Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • die Hochschulzugangsberechtigung: Abitur, Nachweis der Fachhochschulreife (Deutschland), Reifezeugnis und Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres (Österreich)
  • der Nachweis der Krankenversicherung (Deutschland)
  • der Nachweis, dass der Sozialbeitrag gezahlt wurde (Deutschland)
  • bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: Der Zulassungsbescheid, siehe Numerus clausus (Deutschland)
  • bei ausländischen Studenten: Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der deutschen (bzw. jeweiligen Landes-)Sprache, Österreich zusätzlich: Nachweis der Erfüllung sämtlicher Erfordernisse, die im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses für das gewählte Studium zusätzlich zum Reifezeugnis erforderlich sind
  • bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule, also Abgangsbescheinigung samt Studienbuch und Ausweis dieser Hochschule
  • bei Studienfächern mit Eignungsfeststellung (z. B. Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design): Der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Eignungstest
  • eventuell ein Führungszeugnis, das rechtzeitig beim Bürgeramt beantragt werden muss oder ein Nachweis über die erfolgte Beantragung (Deutschland)
  • ein oder mehrere Passbilder (etwa für Studierendenausweis und Studienbuch)

Beratung

Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten

Sprachliches

Die umgangssprachlich oft verwendete Formulierung, dass man sich immatrikuliert ist streng genommen nicht korrekt. Tatsächlich kann nämlich nur eine Hochschule jemanden immatrikulieren – eine Person kann sich also nur immatrikulieren lassen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Immatrikulation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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