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Interreligiöse Ehe

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Als interreligiöse Ehe bezeichnet man die Ehe zwischen Angehörigen verschiedener Religionen. Ehen zwischen religiösen und areligiösen Menschen sind ähnlich zu betrachten. Im Unterschied zur interkonfessionellen Ehe lassen sich über die Religionsgrenzen hinweg oft nur unter Schwierigkeiten konkrete gemeinsame Glaubensinhalte finden, die über moralische Werte hinausgehen.

Standpunkte verschiedener Religionen

Interreligiöse Ehen werden von vielen Religionen als mehr oder weniger problematisch angesehen. Zu unterscheiden ist auch die spirituelle Sicht der religiösen Lehre, das aus manchen Religionen abgeleitete religiöse Gesetz und der praktische Einfluss davon auf den Umgang der Gesellschaften mit interreligiösen Ehen.

Religiöse Gesetze, die die Wahl des Ehepartners religionsabhängig beschränken, stehen im Konflikt mit dem Menschenrecht auf freie Wahl des Ehepartners (Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).

Judentum

Nach der Halacha ist eine Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden nicht möglich. Allerdings schildert auch der Tanach im Buch Rut eine interreligiöse Ehe zwischen dem Juden Elimelech und der Moabiterin Noemi. Auch der Enkel ihrer Schwiegertochter Rut, König David, nahm mit Maacha eine Nichtjüdin zur Frau. Erst mit der Rekonstitution des Judentums bei Ende der Babylonischen Gefangenschaft unter Esra wurden Mischehen unzulässig.

Kinder aus Zivilehen zwischen Juden und Nichtjuden sind nach der Halacha grundsätzlich jüdisch, sofern die Mutter der jüdische Elternteil ist. Teile des Reformjudentums (insbesondere in den USA) erkennen jedoch auch Kinder als Juden an, bei denen nur der Vater jüdisch ist oder bieten zumindest Erleichterungen bei der Erlangung dieses Status an.

Christentum

Der Apostel Paulus schreibt im 1. Korintherbrief, dass ein Christ sich nicht von seinem nichtchristlichen Ehepartner scheiden lassen solle: Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt. Sonst wären eure Kinder unrein; sie sind aber heilig. (1 Kor 7,12-14 EU).

Andererseits galten für die Eingehung neuer Ehen lange Zeit die im Alten Testament beschriebenen Einschränkungen. Noch Mitte des 18. Jahrhunderts wollte daher ein protestantisches Kirchenkonsistorium die Partnerin eines moslemischen Bosniakenoffiziers der preußischen Armee wegen „Unzucht mit Heiden“ auf den Scheiterhaufen schicken - erst die Intervention Friedrichs des Großen bereitete dem kirchlichen Verfahren ein Ende.[1]

Die römisch-katholische Kirche als größte Konfession hat in Bezug auf interreligiösen Ehen etwa dieselben Vorbehalte wie bei interkonfessionellen Ehen. Noch im CIC von 1917 waren selbst diese unzulässig, auch der CIC von 1983 erklärt Ehen zwischen Katholiken und Ungetauften für grundsätzlich ungültig und erlaubt sie nur in Ausnahmen, wobei diese Ehen nicht als sakramental geschlossen gelten.

Konservativere christliche Strömungen lehnen solche Ehen hingegen immer noch ab und verweigern ihnen die kirchliche Trauung, selbst wenn zugesichert wird, dass die Kinder aus dieser Beziehung im christlichen Glauben erzogen werden.

Drusen

Da die Religionsgemeinschaft der Drusen keine Missionierung oder Konvertierung erlaubt und auch ein freiwilliger Übertritt nicht vorgesehen ist, sind im Drusentum ebenfalls nur endogame Ehen möglich.

Islam

Das aus dem Islam abgeleitete religiöse Recht der Scharia behandelt Männer und Frauen asymmetrisch:

Muslimischen Frauen ist nicht erlaubt, Männer einer nichtmuslimischen Religionsgemeinschaft zu heiraten. Sollten solche Ehen dennoch bestehen (wenn z.B. der Mann vom Islam abfällt oder die Frau Muslimin wird), muss die Ehe geschieden werden, ggf. zwangsweise. Die Bedeutung dieser Gesetze der Scharia als gültiges staatliches Recht oder als Einfluss auf das gesellschaftliche Leben ist je nach Land und Region unterschiedlich. Konservative Extreme sind Iran und Saudi-Arabien, liberale Extreme sind Albanien und Teile der Türkei.

Muslimischen Männern ist es dagegen erlaubt, Frauen, die einer Buchreligion angehören, zu heiraten. Die Kinder einer solchen Ehe haben nach dem religiösen Gesetz die Pflicht, Muslime zu sein.

Siehe auch: Islamische Ehe

Jesidentum

Die nur unter Kurden verbreitete jesidische Religion ist völlig auf Endogamie ausgerichtet. Die Religionszugehörigkeit kann nur durch Geburt erworben werden. Jesiden, die Nicht-Jesiden heiraten, werden aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen. Auch ein Übertritt zum Jesidentum ist für den nicht-jesidischen Ehepartner nicht möglich.

Zivilehe

Hauptartikel: Zivilehe

Besteht aufgrund religiöser Vorschriften für gemischtreligiöse Paare keine Möglichkeit eine Ehe einzugehen, so besteht oftmals die Möglichkeit einer staatlichen Zivilehe.[2]

Da in Israel der Staat in osmanischer Rechtstradition weite Teile des Familienrechts einschließlich der Eheschließung der Gestaltung durch die Religionsgemeinschaften überlassen hat, gibt es dort keine Zivilehe. Somit können Israelis – sowohl Juden als auch Nichtjuden – ihren Ehepartner im Falle einer anderen Religionszugehörigkeit oder bei keiner Religionszugehörigkeit in der Regel nicht in Israel heiraten. Der Staat erkennt jedoch im Ausland geschlossene Zivilehen an, was zu einem nicht unbeträchtlichen Heiratstourismus (meist nach Zypern) führt.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hans Bleckwenn Unter dem Preussen-Adler München 1978 (Der große König erlaubte seinem Rittmeister zudem, so viele kleine Muslime in die Welt zu setzen, wie es ihm beliebe. Dieser lud dann auch die Mitglieder des Oberkirchenkonsistorium zur Beschneidungsfeier seines Erstgeborenen ein.)
  2. Zivilehe. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bd. 20, Bibliographisches Institut, Leipzig 1902–1909, ‎ S. 966–967.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Interreligiöse Ehe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.