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Kündigung

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Der Rechtsbegriff Kündigung steht für die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch einseitige Erklärung. Insbesondere die Kündigung des Arbeitsvertrags wird so bezeichnet. Als Kündigungsfrist wird dabei der vertraglich vereinbarte oder gesetzlich angeordnete Zeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und dem Termin der dadurch bewirkten bzw. angestrebten Beendigung des geschlossenen Vertragsverhältnisses, der mindestens noch vorhanden sein muss, damit eine einseitige Kündigung zum angestrebten Termin des Vertragsendes überhaupt rechtswirksam werden kann, bezeichnet.

Rechtslage in einzelnen Rechtsordnungen

Die Kündigung hat in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Bedeutungen.

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