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Kapitalverbrechen

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Kapitalverbrechen ist ein historisch begründeter, mittlerweile nur noch umgangssprachlicher Begriff für eine besonders schwere, nach damaligem Recht mit dem Tode zu ahndende Straftat.

Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen capitalis – deutsch: hauptsächlich; das Haupt, den Kopf (caput) betreffend – ab. Ein Kapitalverbrechen ist also per Wortbedeutung ein Haupt- oder Kopfverbrechen – eben eines, das den Kopf kosten kann und zur Dekapitation (Enthauptung) führt. Mit Kapital im Sinne von Geld hat der Begriff nichts zu tun, er wird also nicht für Wirtschaftskriminalität verwendet.

Da der Begriff Kapitalverbrechen in der heutigen Kriminalistik und Rechtswissenschaft nicht mehr verwendet wird, existiert keine klare Definition. Der Duden definiert ein Kapitalverbrechen als „schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub o. Ä.“

Siehe auch

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