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Konsens

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Dieser Artikel erläutert die Bedeutung des Begriffs im Sinne von Übereinstimmung; zu anderen Bedeutungen siehe Konsens (Begriffsklärung).

Der Konsens (Betonung auf der zweiten Silbe) bedeutet die Übereinstimmung von Personen hinsichtlich einer beschreibbaren Thematik ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

Etymologie

Das Wort Konsens wurde in der Kanzleisprache im 15. Jahrhundert vom lat. consensus im Sinne von Übereinstimmung, Zustimmung entlehnt. Consensus gehört zu lat. con-sentire, das zusammenstimmen, übereinstimmen, zustimmen bedeutet.[1] Den Titel Consensus tragen jene historischen Urkunden und Schriften, in denen eine erzielte Übereinstimmung bei dogmatischen Streitigkeiten dokumentiert ist.

Konsens in der politischen Theorie

In der politischen Theorie ist Konsens im Sinne einer Kategorie ein zentrales Thema der Identitätstheorie: Sie meint Vorstellungen, die Dissens und Vielfalt in einer Gesellschaft als störend beschreiben. Solche Vorstellungen finden sich u. a. bei Platon, Jean-Jacques Rousseau („volonté générale“), Karl Marx oder Carl Schmitt. Demgegenüber steht die Pluralismustheorie − z. B. Ernst Fraenkel und Hannah Arendt − mit ihren Vorläufern von Aristoteles über John Locke („agree to disagree“) bis hin z. B. zu Immanuel Kant.

Mit der Gefahr eines Missbrauchs des Konsensverfahrens zur politischen Manipulation hat sich insbesondere Karl Popper in seinem Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde auseinandergesetzt. Max Scheler sieht dagegen Gefühlsansteckung (unbewusst wirkende Übertragung von Sinn- und Wissensinhalten) als Ursache für die Entstehung eines Konsenses.[2]

Konsens im Rechtssystem

Der Konsens existiert als Gegenpart zum Dissens im Vertragsrecht. Damit ist die Übereinstimmung der Willenserklärungen beider Vertragspartner über die Punkte des Vertrages gemeint. Es besteht daher keine Problematik bei Entstehung als auch bei der Auslegung, wodurch der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen ist. Da beim Konsens keine Probleme vorhanden sind, ist er nicht explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch im Sinne einer Legaldefinition geregelt: Der Konsens wird als ein Normalzustand im Vertragsrecht angenommen.

Konsens in der technischen Normung

Konsens wird in der Normung definiert als „allgemeine Zustimmung, die durch das Fehlen aufrechterhaltenen Widerspruches gegen wesentliche Inhalte seitens irgendeines wichtigen Anteils der betroffenen Interessen und durch ein Verfahren gekennzeichnet ist, das versucht die Gesichtspunkte aller betroffenen Parteien zu berücksichtigen und alle Gegenargumente auszuräumen.“ (DIN EN 45020 Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten Allgemeine Begriffe)

Konsens als Ziel bei Gruppenentscheidungen

Um in einer Gruppe einen Konsens erreichen zu können, müssen alle Personen die Gelegenheit haben, ihren Widerspruch gegen die Entscheidung zu äußern. Das bedeutet noch nicht gleichzeitig eine erkennbar hohe Zufriedenheit der Beteiligten mit der Entscheidung: Zufriedenheit und Zustimmung sind nicht nur Zeichen fehlenden Widerstands, sondern völlig unterschiedlich geartete psychische Qualitäten. Selbst in einer Einzelperson können Zustimmung und Ablehnung für eine Alternative gleichzeitig vorhanden sein: Die Person kann durchaus ambivalent empfinden. Aus einem geringen oder nicht vorhandenen Widerstand auf eventuelle Zustimmung – oder umgekehrt – zu schließen, ist nicht möglich.

Dementsprechend wird bei Entscheidungen nach dem Konsensprinzip die Position der einzelnen Gruppenmitglieder zumeist noch genauer abgestuft und erfasst:

  • Das Mitglied steht hinter der Entscheidung und trägt sie vollinhaltlich mit.
  • Das Mitglied trägt die Entscheidung mit, äußert aber Bedenken dazu, welche zumeist protokolliert werden sollten.
  • Das Mitglied enthält sich, es überlässt den anderen die Entscheidung und trägt sie mit.
  • Das Mitglied kann die Entscheidung nicht mittragen, äußert schwere Bedenken (die zumeist protokolliert werden müssen). Es verzichtet aber auf einen formalen Einspruch, um die Entscheidungsfähigkeit der Gruppe nicht zu behindern.
  • Das Mitglied steht beiseite. Es kann den Vorschlag weder zustimmen noch mittragen. Es möchte jedoch nicht blockieren und stellt sich deswegen abseits.
  • Das Mitglied erhebt formalen Einspruch gegen den Entscheid (vgl. Veto). Wenn dieser Fall für nur ein einziges Gruppenmitglied zutrifft, dann gibt es keinen Konsens in der Gruppe. In der Praxis kann die Schranke für einen Dissens zuweilen höher gesetzt werden, um Entscheidungen im Konsens zu ermöglichen.

Inwieweit die einzelnen Gruppenmitglieder ihre Motive authentisch vertreten, kann von außen nur unzureichend beurteilt werden. Fehlende Aufrichtigkeit ist mit einem rudimentären Konsensbegriff durchaus vereinbar. Soll bei den Gruppenmitgliedern hinsichtlich der in Frage stehenden Thematik Aufrichtigkeit vorausgesetzt werden, dann ist dies eine Übereinstimmung, die zuvor ebenfalls im Konsens gefunden werden kann.

Entscheidungsmethoden

Methoden der Gleichbehandlung

  • Die Suche nach dem allgemeinen Konsens in der Gruppe erfolgt zumeist durch intensive Diskussionen unter den Gruppenmitgliedern.
  • Entscheidungen nach dem Konsensprinzip: Zuerst wird der allgemeine Konsens gesucht. Falls dieser nicht gefunden werden kann, werden Konvergenzmethoden eingesetzt, um den verbleibenden Restwiderstand zu reduzieren (z. B. durch Mediation) oder ihn einvernehmlich schließlich zu übergehen.
  • Entscheidungen, für die nur die Zustimmung in der Gruppe ausschlaggebend ist: Der Widerstand der Gruppenmitglieder spielt bei diesen Verfahren keine Rolle. Es wird nur die individuelle Zustimmung aller Gruppenmitglieder zu verschiedenen Entscheidungsalternativen erhoben und daraus die kollektive Zustimmung der Gruppe ermittelt. Zu diesem Zweck gibt es unterschiedliche Aggregationsverfahren, welche zu durchaus verschiedenen Ergebnissen führen können:
    • Die Entscheidung nach Mehrheit: Falls dabei keine Entscheidungsalternative die absolute Mehrheit erhält, werden oft mehrere Wahlgänge durchgeführt, damit schlechter gereihte Alternativen sukzessive ausgeschlossen werden (runoff methods; z. B. „Stichwahl“).
    • Die Vorzugswahl (Ranked Voting) in verschiedenen Ausprägungen: Dabei werden die einzelnen Entscheidungsalternativen von jedem Beteiligten entsprechend seiner individuellen Präferenz gereiht und daraus – auf für jede Ausprägung spezifische Art – eine kollektive Reihung ermittelt (z. B. „Schulze-Methode").
    • Die Bewertungswahl (Range Voting): Dabei wird jede Alternative von jedem Abstimmenden entsprechend seiner individuellen Präferenz mit Zahlen (Punkten) aus einem vorgegebenen Intervall, zum Beispiel 0 bis 99 oder 1 bis 10 bewertet, wobei höhere Werte höheren individuellen Präferenzen entsprechen. Danach werden die vergebenen Werte für jede Entscheidungsalternative summiert. Die Entscheidungsalternative mit der höchsten Summe erhält in der Gruppe die größte Zustimmung und gilt dementsprechend als „Gewinner“. Entscheidungen durch Punktewertungen sind vor allem aus dem Sport bekannt.

Methoden der Gewichtung

Dabei geht es zumeist weniger um Inhalte als um den Erhalt bzw. die Verschiebung der Gewichtungen unter den Beteiligten. Dies spiegelt sich dann auch oft unter den Resultaten:

  • Der faule Kompromiss: Aus Gründen der Machtbalance wird unter den Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Dann gibt entweder eine Konfliktpartei nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Konfliktpartei dann ein Vorrecht zur Entscheidung eingefordert. Oder es geben beide Parteien nach, um sich durch Abtausch näher zu kommen.
  • Das Gewinner-Verlierer-Spiel: Hier setzt sich derjenige durch, der am überzeugendsten auftritt, die anderen aber nicht zum Zuge kommen lässt. Er bringt seine Gegner mittels Manipulation oder durch Machtmittel zum Schweigen und zur Resignation.

Siehe auch

Literatur

  • Stephan Eisel: Plädoyer für die Mehrheitsregel. In: ZParl 4/1985, S. 576–580.
  • Josef Seifert: Konsenstheorien und Diskurstheorien. Was ist und was heißt ‘Konsens’? In: De veritate. Der Streit um die Wahrheit. Wahrheit und Wahrheitstheorien. Ontos, Heusenstamm 2009, S. 199f.

Weblinks

Wiktionary: Konsens – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Herkunftswörterbuch: Lemma Konsens. Duden, Mannheim 2006.
  2. Max Scheler: 2.Axiom der Wissenssoziologe. Nach: Wolfhart Henckmann: Max Scheler. 1998, S. 186
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Konsens aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.