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Marie Munk

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Gedenktafel am Haus Auguste-Viktoria-Straße 64, in Berlin-Schmargendorf

Marie Munk (geb. 4. Juli 1885 in Berlin; gest. 17. Januar 1978 in Cambridge/Massachusetts/USA) war eine deutsch-amerikanische Juristin. Sie war die erste Richterin Deutschlands. Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft wurde sie Opfer des NS-Regimes.

Leben und Wirken

Marie Munk entstammte einer Juristenfamilie. Dem Besuch einer höheren Töchterschule folgte eine Ausbildung zur Kindergärtnerin, erste Berufserfahrungen in Alice Salomons Mädchen- und Frauengruppen für soziale Arbeit in Berlin. Sie bereitete sich auf das Abitur vor und legte die Hochschulzugangsprüfung am Leibniz-Gymnasium in Berlin als Externe ab. Ab dem Jahr 1907 studierte Marie Munk in Berlin, Freiburg im Breisgau, Bonn und Heidelberg Rechtswissenschaft, Philosophie, Psychologie und Logik. 1911 erwarb sie in Heidelberg den Doktor der Rechtswissenschaften mit einer Dissertation über den § 123 BGB.

Da im Deutschen Kaiserreich Frauen der Zugang zur Rechtspflege (Richter, Anwalt, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist) verwehrt blieb, begann Marie Munk als Assistentin in einer Rechtsanwaltskanzlei sowie für eine Rechtsberatungsstelle für Frauen zu arbeiten. Während des Ersten Weltkrieges war sie für das Deutsche Rote Kreuz, für das Sozialamt Berlin und für den Nationalen Frauendienst tätig.

Nachdem in der Weimarer Republik auch Frauen zu den juristischen Staatsexamina zugelassen wurden, absolvierte Marie Munk diese und wurde 1924 Referentin des Preuß. Justizministers, jedoch wenige Monate später auf Grund der desolaten Haushaltslage wieder entlassen. Als eine der wenigen ersten Frauen in Deutschland bekam sie 1924 die Anwaltszulassung und wurde 1930 zur Landgerichtsrätin und zugleich zur Amtsgerichtsrätin in Berlin ernannt.

1914 war Marie Munk Mitgründerin des Deutschen Juristinnenvereins (Vorläufer des heutigen Deutschen Juristinnenbunds), deren 2. Vorsitzende sie von 1919 bis 1933 war. Außerdem war sie Begründerin und Präsidentin der von 1931 bis 1933 in Deutschland bestehenden Deutschen Vereinigung berufstätiger Frauen sowie engagiertes Mitglied in dessen internationalen Vereinigung, der International Federation of Business and Professional Women.

Marie Munk gilt heute als eine der bedeutendsten Ehe- und Familienrechtlerinnen der Weimarer Zeit. Neben ihren Vorschlägen zum Nichtehelichen-, Scheidungs- und Eherecht, erarbeitete sie gemeinsam mit Margarete Berent Vorschläge zur Reform des Ehegüterrechts, die mehr als dreißig Jahre später ihren Niederschlag in der in Deutschland eingeführten Zugewinngemeinschaft und weiteren Gesetzesnovellierungen fanden.

1933 wurde sie aus dem Justizdienst entlassen. Sie besuchte die USA und arbeitete dort in Heimen für schwer erziehbare Mädchen. 1936 verließ sie Deutschland endgültig und ließ sich in den USA nieder.

Ab dem Jahr 1936 bis zum Erwerb ihrer amerikanischen Staatsbürgerschaft und ihrer Zulassung zur Anwaltschaft in Massachusetts (1943) war sie Gastdozentin und Gastprofessorin an verschiedenen amerikanischen College. Im Jahr 1944 arbeitete sie als Marrriage Counselor in Toledo/Ohio. Ab dem Jahr 1945 widmete sie ihre juristischen Interessen dem deutschen Wiedergutmachungsrecht nationalsozialistischen Unrechts und dem amerikanischen Familien- und Güterrecht. Ab 1953 soll sie außerordentliche Professorin an der Harvard University gewesen sein.

Bereits 1945 soll sie ihre Autobiografie Reminiscences of a Pioneer Woman Judge in Pre-Hitler-Germany herausgegeben haben. Ihr unvollendet gebliebenes autobiografisches Manuskript hat sie jedoch im Jahr 1961 verfasst.

Werke (Auswahl)

  • Die widerrechtliche Drohung des § 123 BGB (Dissertation) (1911)
  • Vorschläge zur Umgestaltung des Rechts der Ehescheidung und der elterlichen Gewalt nebst Gesetzentwurf (1923)
  • Recht und Rechtsverfolgung im Familienrecht (1929)
  • Reminiscences of a Pioneer Woman Judge in Pre-Hitler-Germany 1945

Literatur

Weblinks

 Commons: Marie Munk – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Marie Munk aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.