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Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht | |
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Kategorie: | Forschungseinrichtung |
Träger: | Max-Planck-Gesellschaft |
Rechtsform des Trägers: | Eingetragener Verein |
Sitz des Trägers: | München |
Standort der Einrichtung: | Hamburg |
Art der Forschung: | Grundlagenforschung |
Fächer: | Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften |
Fachgebiete: | Privatrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht |
Grundfinanzierung: | Bund (50 %), Länder (50 %) |
Leitung: | Jürgen Basedow (Geschäftsführender Direktor), Holger Fleischer, Reinhard Zimmermann |
Mitarbeiter: | ca. 140 |
Homepage: | www.mpipriv.de |
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts.
Die Einrichtung wurde 1926 als Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. in Berlin gegründet. Direktor wurde Ernst Rabel. Rabel wurde 1936 im Rahmen der Gleichschaltung des Instituts abgesetzt. Ab 1937 fungierte Ernst Heymann als neuer, den Intentionen der Nationalsozialisten genehme Direktor. 1949 wurde das Institut in die Nachfolgegesellschaft der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, übernommen. Seit 1956 befindet sich das Institut in Hamburg.
Das Institut berät in- und ausländische Gesetzgeber wissenschaftlich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches.
Im Rahmen des internationalen Privatrechts wird das Institut für Rechtsgutachten auf Anfrage deutscher Gerichte tätig, zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Familiensachen.
Bibliothek
Die Bibliothek des Instituts sammelt Literatur zum internationalen und allgemeinen Privatrecht aus aller Welt. Der Bestand umfasst über 500.000 Bände und über 2.000 laufend gehaltene Periodika. Das Max-Planck-Institut verfügt damit nach der Harvard Law School über die weltweit zweitgrößte Sammlung von Literatur zum internationalen und ausländischen Zivilrecht. Die Bibliothek ist ein reiner Präsenzbestand, es können keine Titel ausgeliehen werden. Die Bibliothek nimmt daher auch nicht aktiv am Leihverkehr der Bibliotheken teil. Sie dient vorrangig zu Forschungszwecken der am Institut beschäftigten Wissenschaftler. Eine Zulassung für Gäste ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich. Die Bibliothek wird so auch ständig von ausländischen Gästen, wie Doktoranden und Habilitanden genutzt.
Literatur
- Max-Planck-Gesellschaft (Hrsg.): Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. 3. neu bearb. Auflage (Reihe: Berichte und Mitteilungen der Max-Planck-Gesellschaft Heft 1996/1) ISSN 0341-7778
Weblinks
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