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Niedrigenergiehaus

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Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man einen Energiestandard für Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die gewisse geforderte energietechnische Anforderungsniveaus unterschreiten.

Zentrale Grundlage eines Niedrigenergiehauses ist im Allgemeinen eine optimale Wärmedämmung des Daches und der Außenwände. Eine ausreichende Dämmung der Außenwände sowie eine Isolierung der Fenster und der Außentüren des Hauses sorgen dafür, dass die aufgewendete Heizungsenergie das Hausinnere nur besonders verzögert verlassen kann.

Anforderungen an ein Niedrigenergiehaus

Deutschland

Eine einheitliche Festlegung über den Begriff Niedrigenergiegebäude gibt es in Deutschland nicht. Im Allgemeinen wird von Niedrigenergiegebäuden gesprochen, wenn der Energieverbrauch deutlich unter den rechtlich zulässigen Werten liegt. Für Gebäude gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit von einem durch die EnEV definierten Referenzhaus (Gebäude gleicher Architektur mit vorgegebenen U-Werten für alle Bauteile) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT' des Gebäudes und den Primärenergiebedarf.

In Norddeutschland gibt es den „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ für den spezifische Anforderungen gelten  – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (W/m²K)] um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden. Die Zertifizierung findet durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) statt.

Mit der Einführung des europaweiten Niedrigstenergiegebäudes (engl. nearly zero energy building, nZEB) verliert der Begriff zusätzlich an Bedeutung. Ein Niedrigstenergiegebäude hat nach Definition der COHERNO einen Jahresprimärenergiebedarf unter 40 kWh/m²a und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (der Gebäudehülle) von unter 0,28 W/m².[1] Der Niedrigstenergiestandard ist damit noch unter den Anforderungen eines Passivhauses mit einem Heizenergiebedarf von 15kWh/m²a.

Österreich: Klasse A+ und A Niedrigstenergiehaus, B Niedrigenergiehaus

Für Österreich[2] gibt es drei Standards, Niedrigenergiehaus B, Niedrigstenergiehaus A und Passivhaus A+ nach Bauvorschrift ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude für den – für alle Gebäude verbindlichen – Energieausweis:

Kategorien A++ bis G, Heizwärmebedarf (HWB) von Gebäuden
HWB in kWh/m2a(a) Kategorie HWB (l Heizöläquivalent)(b)
≤ 10 A++ Passivhaus 200–300
≤ 15 A+ Niedrigstenergiehaus 400–700
≤ 25 A
≤ 50 B Niedrigenergiehaus 1000–1500
≤ 100 C Zielwert nach Bauvorschrift 1500–2500(a)
≤ 150 D E F G alte, unsanierte Gebäude  > 3000(a)

(a) in den technischen Bauvorschriften 2008 wurde neugeregelt, dass der Grenzwert nicht fest, sondern von der Gebäudeform und Gebäudegröße abhängt – die Werte sind Richtwerte
(b) Bezogen auf ein Einfamilienhaus mit 150 m² und Vier-Personen-Haushalt (ohne Warmwasser)

Schweiz: Passivhaus und Minergiestandard

In der Schweiz versteht man unter einem Niedrigenergiehaus ein Passivhaus, diese können zertifiziert werden nach Minergiestandard, dann wird von einem Minergiestandard des Hauses gesprochen.

Südtirol: KlimaHaus

In Südtirol werden die Niedrigenergiehäuser in die Klassen KlimaHaus Gold, A, B oder C eingeteilt. Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus „B“ (Heizenergiebedarf unter 50 kWh/m²a) ist seit Juni 2011 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben. Für energetische Sanierungen vergibt die KlimaHausagentur die Klasse R, für Bauten, die Ressourcensparend und recycelbar errichtet werden. wird zur Energieklasse der Zusatz „nature“ vergeben.

Beispiel

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Flächen/Volumen-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf z. B. nach EnEV einen Primärenergiebedarf von max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder Kubikmetern Gas.

In kWh ausgedrückt: Ein Niedrigenergiehaus hat einen Heizwärmebedarf von 40–80 kWh/(m²a) (40–80 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).

Siehe auch

Literatur

  • Bauen mit Holz. Planungsdetails für Niedrigenergiegebäude, Cristina Benedetti, ISBN 978-88-6046-041-7, Bozen-Bolzano University Press

Weblinks

Wiktionary: Niedrigenergiehaus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aktivitaeten/cohereno/definition-niedrigstenergiehaus/
  2. Energie Tirol (Hrsg.): Energieausweis. Energiebilanz ziehen ! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude?. Innsbruck 2009, S. 3, 5 (Aktion Tirol A++ – Eine Initiative von Land Tirol und Energie Tirol, pdf, abgerufen am 23. Dezember 2009).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Niedrigenergiehaus aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.