Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Offizierspatent

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Offizierspatent kommt von lat. litterae patentes und bedeutet landesherrlicher „offener Brief“. Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man hierunter eine Ernennungsurkunde. Durch das Patent wurde die Ernennung zum Offizier (wie auch jede weitere Beförderung in einen höheren Offiziersdienstgrad) wirksam und glaubhaft gemacht. Das Datum der Ausfertigung legte die Rangfolge im Dienstalter fest. Als Auszeichnung konnte es vordatiert werden, womit die Karriere des Inhabers beschleunigt wurde. Die dem Offizier zustehenden Vorrechte und Pflichten waren im Text vermerkt.

Das (oft aus wertvollem Pergament ausgefertigte) Patent für einen Militär-Beamten im Offiziersrang wurde in der Regel vom Kriegsminister ausgestellt. Unteroffiziere erhielten ebenfalls Bescheinigungen über ihre Beförderung(en), die sogenannte (aus Papier gefertigte) „Bestallung“.

Deutschland

Offizierbrief der Offizierschule des Heeres

König Friedrich Wilhelm I. fertigte ab 1713 jedes Offizierspatent persönlich aus. Der Wortlaut jener Patentschrift blieb in der preußischen Armee bis 1919 kaum verändert erhalten.

In der Bundeswehr gibt es keine Offizierspatente im eigentlichen Sinne. An der Offizierschule des Heeres wird den Absolventen seit Ende 2002 nach dem Bestehen des Offizierlehrgang Teil 1 der Offizierbrief der Offizierschule des Heeres überreicht. An der Offizierschule der Luftwaffe sowie der Marineschule Mürwik werden den Absolventen in Anlehnung an die Tradition der Patentvergabe nach bestandenem Offizierlehrgang Lehrgangsurkunden verliehen, die den Titel Offizierspatent tragen. Diese Urkunden werden auf Grundlage einer bestandenen Offizierprüfung und eines positiven Lehrgangszeugnisses verliehen, haben allerdings nur einen rein symbolischen Charakter und begründen keinerlei rechtliche Ansprüche seitens der „Inhaber“, wie beispielsweise die Beförderung in einen Offizierdienstgrad. Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass die Offizieranwärter ihre jeweilige Offizierprüfung bereits sehr früh ablegen (abhängig von der Teilstreitkraft im 9.–15. Dienstmonat) und die Lehrgangsurkunden verliehen bekommen, jedoch erst nach einer mindestens dreijährigen Dienstzeit tatsächlich zum Offizier ernannt werden können.

Die Beförderung zum Leutnant, dem niedrigsten Offizierdienstgrad in der Bundeswehr, setzt nach §27 Abs. II Nr. 2 Soldatengesetz neben dem entsprechenden Bildungsabschluss ein positives Lehrgangszeugnis der jeweiligen Offizierschule sowie eine Mindestdienstzeit von 36 Monaten für aktive Soldaten voraus.[1] Für Reserveoffiziere gelten abweichende Voraussetzungen.

Schweiz

In der Schweizer Armee wird das Dokument, das die Beförderung zum Offizier bescheinigt, als Offiziersbrevet bezeichnet und üblicherweise vom Kommandanten des entsprechenden Lehrverbandes ausgestellt.

Patente in der Handelsschifffahrt

Die Befähigungszeugnisse für Schiffsoffiziere in der Handelsschifffahrt hießen in der Vergangenheit ebenfalls Patente, und in der Umgangssprache werden die damit qualifizierten Offiziere noch immer als Patentinhaber bezeichnet. Das gilt gleichermaßen für nautische wie für technische Offiziere.

Offiziell wird der Begriff Patent bei Befähigungszeugnissen in der Binnenschifffahrt gebraucht wie z.B. beim Bodenseeschifferpatent.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. §27 Soldatengesetz - Laufbahnvorschriften. Website Buzer.de Gesetze. Abgerufen am 13. Dezember 2010.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Offizierspatent aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.