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Plenum

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Dieser Artikel beschreibt das Plenum als Vollversammlung bzw. in der Politik. Für andere Bedeutungen siehe Plenum (Begriffsklärung)

Das Plenum (von lat. plēnum (cōnsilium) „vollzählige Versammlung“ zu plenus, -a, -um „voll“; Plural: Plenen, Plena) ist als Vollversammlung die Sitzung möglichst aller Mitglieder einer Institution oder Organisation (auch Plenarsitzung bzw. Plenarversammlung).

In der parlamentarischen Demokratie, der Berufspolitik bezieht sich der Ausdruck meist auf die Vollversammlung eines Parlaments. Den Versammlungsort bezeichnet man als Plenarsaal im Parlamentsgebäude. Im Gegensatz dazu versammeln sich in den Ausschüssen nur die jeweiligen Fachpolitiker der Fraktionen zur vertiefenden Beratung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (engl. General Assembly) ist eine Vollversammlung von Vertretern aller UN-Mitgliedsstaaten.

Als Plenum/Vollversammlung werden außerdem Versammlungen bezeichnet, innerhalb unabhängiger politischer Organisationen, Nichtregierungsorganisationen; an einer Bildungsinstitution wie Schule, Hochschule, Universität (Studierendenparlament); für die Mitgliederversammlung eines kollektiv betriebenen Betriebs, einer Wohngemeinschaft; für wissenschaftliche Kongresse (wenn auch parallele Veranstaltungen stattfinden können, die für alle Teilnehmer gedacht sind und für deren Ereignisse in der Regel keine weiteren gleichartigen Veranstaltungen anberaumt sind, wie z. B. Eröffnung, Abschluss oder Keynote-Vorträge).

Bei beschlussfassenden Gremien ist das Plenum der Ort, wo alle Stimmberechtigten zusammenkommen.

Eine andere Form der Versammlung ist die Delegiertenkonferenz, wo die Mitgliederzahl zu groß für eine einzige Versammlung ist und die Mitglieder nach einem Schlüssel durch zumeist gewählte Delegierte vertreten werden. In vielen berufsständischen Organisationen ist diese Delegiertenkonferenz (meist als DK abgekürzt) das höchste Organ.

Im Parlamentarismus

Hinsichtlich des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und des österreichischen Nationalrates ist das Plenum die Vollversammlung aller Mitglieder. Dabei werden die Gesetzentwürfe debattiert. Im Plenum des Bundestages oder Nationalrates stellt die Regierung ihre Vorhaben und die Opposition ihre Gegenentwürfe dar. Dreimal wird z. B. im Bundestag ein Entwurf, eine Gesetzesvorlage im Plenum aufgerufen, bevor er beispielsweise vom Bundestag als Gesetz verabschiedet wird. Anlässe für Debatten im Plenum sind auch Berichte der Regierung oder der parlamentarischen Beauftragten.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Plenum – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Plenum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.