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Produkthaftung
Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Sie ist in den §§ 1 bis 19 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) geregelt und von der verschuldensabhängigen „Produzentenhaftung“ nach § 823 BGB zu unterscheiden.
Die Produkthaftung setzt weder einen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Endverbraucher voraus, noch ist ein Verschulden für die Haftung des Herstellers erforderlich. Vielmehr soll der Endabnehmer vor bestimmten von einem fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren, unabhängig von einem Verschulden des Herstellers geschützt werden, auch wenn sich diese erst nach Inverkehrbringen des Produkts gezeigt haben. Es handelt sich also um eine reine Gefährdungshaftung. Mangels Vertrags oder Kontakt zwischen Hersteller und Endabnehmer, der das Produkt in der Regel bei einem Zwischenhändler erworben hat, scheiden Ansprüche aus Gewährleistung, Positiver Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo („cic“, Verschulden vor Vertragsabschluss) aus. Auch ein Vertrag zugunsten Dritter kommt regelmäßig nicht in Betracht, da der Endabnehmer dem Hersteller und den Zwischenhändlern noch nicht bekannt ist und daher in dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag nicht einbezogen ist.
Produkthaftung in Deutschland
Siehe Produkthaftungsgesetz
Haftung nach weiteren Vorschriften
Weitere Tatbestände der Produkthaftung finden sich in Spezialgesetzen wie beispielsweise dem deutschen Arzneimittelgesetz oder dem Lebensmittelgesetz. Dort sind teils abweichende Regelungen zu Haftungsgrenzen und Produktbegriff niedergelegt.[1]
Produkthaftung in anderen EU-Staaten
Die Produkthaftung beruht in den EU-Staaten auf der EG-Richtlinie 85/374 EG. In Artikel 19 I der EG-Richtlinie 85/374/EG war als Frist für die Umsetzung in nationales Recht ein Zeitrahmen von drei Jahren ab Bekanntgabe festgesetzt worden. Die Bekanntgabe fand am 30. Juli 1985 statt. Die EG-Richtlinie ist mittlerweile in allen 27 Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt worden, so dass in den anderen EU-Staaten Produkthaftungsregelungen existieren, die mit der Regelung in Deutschland vergleichbar sind.
Literatur
- Claudius Eisenberg, Rainer Gildeggen, Andreas Reuter, Andreas Willburger: Produkthaftung. 1. Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2008, ISBN 978-3-486-58575-9.
- Hans Josef Kullmann: ProdHaftG. 5., neu bearbeitete Auflage. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-503-09355-9.
- Dirk Looschelders: Schuldrecht. Besonderer Teil. 8. Auflage. Vahlen Verlag, München 2013, ISBN 978-3-8006-4543-5, S. 462–471.
- Wellner (Bearb.): Produkthaftung. In: Reinhart Geigel, Robert Geigel (Hrsg.): Der Haftpflichtprozess. 25. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56392-8, Kap.14, Rn. 270 ff.
- Otto Palandt-Sprau: Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar mit Nebengesetzen. Kommentierung des ProdHaftG. 70. Auflage. München 2011, ISBN 978-3-406-61000-4.
- Renate Schaub: Europäische Produkthaftung: Wie weit reicht die Harmonisierung heute? In: ZEuP. 01/2011.
- Tobias Lenz: Produkthaftungsrecht. Produktbeobachtung und -rückruf. (= NJW-Praxis. Band 9). 1. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-48161-1.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Looschelders: Schuldrecht. Besonderer Teil. 2013, S. 470 f.
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Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Produkthaftung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |