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Reiseveranstalter

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Ein Reiseveranstalter ist eine Unternehmung, die eigene Leistungen sowie Leistungen Dritter (Leistungsträger) zu marktfähigen touristischen Angeboten (Pauschalreisen) kombiniert und für die Vermarktung sorgt, wobei diese Pauschalreisen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko angeboten werden.[1] Im Unterschied zum Reisevermittler bietet der Reiseveranstalter die Reisen im eigenen Namen an.

Definition

Hauptartikel: Reisevertrag; Reiserecht

Ein Reiseveranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die zwei oder mehrere Hauptreiseleistungen zu einem Pauschalpreis anbietet und die Reise im eigenen Namen zu erbringen verspricht. Unberührt bleibt die Möglichkeit des Reiseveranstalters zur Erfüllung der im Reisevertrag dem Reisenden versprochenen Pflichten sich Erfüllungsgehilfen (Leistungsträgern) zu bedienen.

Hauptreiseleistungen können sein:

In der Regel werden Beförderung, Beherbergung und Bewirtung nicht durch den Reiseveranstalter selbst, sondern durch andere Unternehmen erbracht, die der Reiseveranstalter als Leistungsträger eingeschaltet hat.

Abgrenzung Reiseveranstalter – Reisebüro – Reisevermittler – Virtueller Reiseveranstalter

  • Ein Reiseveranstalter erbringt die im Reisevertrag versprochene Gesamtheit von Reiseleistungen selbst oder bedient sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Reisenden Erfüllungsgehilfen (Leistungsträger).
  • Ein Reisevermittler vermittelt Reiseverträge zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden. Er berät Kunden und leitet die Buchung ordnungsgemäß an den Reiseveranstalter weiter.
  • Ein Reisebüro ist ein Unternehmen der Reisebranche, das als Reisevermittler in der Touristik zwischen Reiseveranstalter und Reisendem tätig ist. Es kann auch selbst Reisen veranstalten und somit als Reiseveranstalter auftreten. Reisebüro ist ein Überbegriff in der Tourismusbranche.
  • Ein virtueller Reiseveranstalter kauft im Gegensatz zu einem klassischen Reiseveranstalter die Bestandteile einer Pauschalreise (Flug, Hotelbetten, Transfers, etc.) nicht fix und im Vorfeld ein, sondern stellt diese nach den Wünschen der Kunden online zu einem Reisepaket zusammen, dabei haftet der virtuelle Reiseveranstalter im Falle der Überbuchungen oder Flugausfälle. Ein virtueller Reiseveranstalter verzichtet auf gedruckte Kataloge und bietet seine Produkte internet-basiert über Web-Portale an. Damit schaffen virtuelle Reiseveranstalter ein größeres und vor allem preis-flexibleres Produktportfolio für den Kunden[2].

Einteilung von Reiseveranstaltern

Neben den ein breites Sortiment von Tourismusprodukten anbietenden Generalisten hat sich in der Branche auch eine ganze Reihe von Spezialreiseveranstaltern (Nischenveranstalter) etabliert. So haben sich manche Unternehmen etwa auf Studien-, Sprach-, Jugend- oder Expeditionsreisen spezialisiert. Einige Anbieter legen ihren Schwerpunkt auf Flug-, andere auf Busreisen. Auch gibt es Nischenabieter für bestimmte Länder und Erdteile.

Reiseveranstalter in den deutschsprachigen Ländern

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Deutschland

Die genaue Zahl von Reiseveranstaltern in Deutschland ist nicht bekannt. Man schätzt sie auf mehrere tausend Unternehmen. Unter ihnen sind Weltkonzerne ebenso wie Nischenveranstalter.

Nischenveranstalter haben durchaus Chancen am Markt. Zum Bespiel bieten sie Produkte an, die für Konzerne mit ihrer "Massenproduktion" zu aufwändig sind. Viele Nischenveranstalter haben sich auf bestimmte Zielgebiete und/oder -gruppen spezialisiert.

Eine Nische sind die Busreisen-Veranstalter. Deutschlandweit gibt es ca. 5000–6000 Busunternehmen, von denen rund 1.000 als Busreiseveranstalter auftreten[3]. Die Busbranche erlebte in den Jahren 2000 bis 2007 ein Auf und Ab. Dies war wohl beeinflusst von den Angeboten von Billigfluglinien, der Verbreitung des Internet und sich wandelndem Verbraucherverhalten (z.B. haben heute mehr Senioren ein Auto als früher). 2007 bis 2010 galt eine EU-Vorschrift, laut der ein Busfahrer bei Rundfahrten spätestens nach dem sechsten Einsatztag eine 24stündige Pause einlegen musste, die er auch nicht als Mitfahrender im Bus verbringen durfte. Das brachte vor allem bei Rundreisen enorme logistische Probleme mit sich, bei denen jede Nacht in einem anderen Hotel übernachtet wird. Ein Ersatzfahrer musste eingeflogen werden; der eigentliche Fahrer musste mit der Bahn oder Flugzeug dem eigenen Bus hinterher nachreisen, wenn die EU-Verordnung korrekt umgesetzt werden sollte. Dadurch wurden Rundreisen von über sechs Tagen kostenmäßig stark belastet. Eine Initiative, die im Oktober 2007 im EU-Parlament eingebracht wurde, forderte die Rückkehr von dieser Regelung zur bisherigen: Erst nach 12 Einsatztagen muss ein Ruhetag eingelegt werden. Im Juni 2010 trat eine neue EU-Verordnung in Kraft, nach welcher die alte 12-Tage-Regelung wieder gilt, sofern es sich bei der Reise um eine Auslandsreise handelt.[4]

Schweiz

Die Schweizer Reiseveranstalterlandschaft ist deutlich kleiner. Nur wenige der Schweizer Reiseveranstalterprodukte werden auch im Ausland angeboten.

Österreich

Die österreichischen Reiseveranstalter sind zwischen 2000 und 2007 stark geschrumpft in Bezug auf „in Besitz von österreichischen Gesellschaften“. Fast alle führenden Reiseveranstalter sind direkt und indirekt im Besitz von deutschen Konzernen.

Tourismuskonzerne

Aus den früheren Einzelfirmen haben sich größere Touristikkonzerne herausgebildet, die inzwischen weltweit agieren. Mit vertikalen und horizontalen Strukturen werden die klassischen Abgrenzungen der touristischen Leistungsträger immer mehr aufgehoben.

Horizontale Integration

Horizontale Integration ist durch die Erweiterung des bisherigen Produktprogramms um verwandte Produkte für tendenziell die gleiche Abnehmerschaft gekennzeichnet. Zum Beispiel kooperieren Reiseveranstalter mit anderen Reiseveranstaltern und erweitern so ihr Programm.

Vertikale Integration

Traditionell wurde das touristische Produkt aus Fremdleistungen zusammengestellt, das heißt Hotels, Fluggesellschaften usw. gehörten dem Reiseveranstalter nicht. Mit der vertikalen Integration versuchen die Veranstalter, größere Teile der Wertschöpfungskette des Produktes Reise in einem Besitz zu bündeln und mittels Synergien Kostenvorteile zu erzielen. Hotels/Hotelketten, Fluggesellschaften, Vertriebsstellen und Incomingagenturen werden mit dem Veranstalter in einem Konzern integriert.

Zeigte sich die vertikale Integration in den touristischen Boomzeiten bis zum Jahre 2001 als vorteilhaft, stellte dieses Konzept in den Krisenzeiten seit dem 11. September 2001 eine Belastung dar und erwies sich als Hemmschuh für flexible Reaktionen und Verschlankungen. Durch die vertikale Integration fassen Unternehmen vor- und nachgelagerte Produkte (Stufen der Wertschöpfungskette) in einem Konzern zusammen. Damit ist das Unternehmen unabhängiger von Leistungsträgern und ihren Konditionen. In Krisenzeiten jedoch können die Unternehmen sich nicht von den eingelagerten Wertschöpfungsstufen trennen. Die Kosten müssen weiterhin übernommen werden, die bei Einbeziehung fremder Leistungsträger deren Risiko blieben.

Bedeutende internationale und deutsche Tourismuskonzerne

Quellen

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Reiseveranstalter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.