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Rufzeichen

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff des Rufzeichens im Funkbetrieb; zum Satzzeichen siehe Ausrufezeichen.

Ein Rufzeichen (auch Stationskennung) dient nach den Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zur Identifikation einer Funkstelle. In den Funkdiensten, in denen ein Rufzeichen verwendet wird, muss im internationalen Funkverkehr die Rufzeichennennung gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst nach der dort in Anhang 14 angegebenen Internationalen Buchstabiertafel erfolgen.

Allgemeines

Ein Rufzeichen besteht aus einer Folge von Buchstaben und Ziffern, die nach bestimmten Schemata gebildet werden. Die ersten Zeichen, das ITU-Präfix, dient zur Kennzeichnung der Nationalität der Funkstelle. Diese Präfixe werden von der ITU festgelegt und in einem oder mehreren Blöcken den Staaten zugeteilt. Sie bestehen üblicherweise aus zwei Zeichen, von denen mindestens eines ein Buchstabe ist. Von einigen größeren Ländern werden Präfixe aus nur einem Zeichen benutzt, und in Ausnahmefällen werden drei Zeichen verwendet.

Zur besseren Unterscheidung und leichteren Handhabung bei der Vergabe werden den Funkstellen der verschiedenen Funkdienste Rufzeichen nach bestimmten Schemata zugeteilt:

Rufzeichenbildung für verschiedene Funkdienste (Auswahl)
Funkdienst Mögliche Rufzeichen
Fester Funkdienst NNA, NNA9, NNA99, NNA999
Mobiler Seefunkdienst NNAA, NNAA9, NNAA99, NNA999, NNA9999
Mobiler Flugfunkdienst NNAAA, NAAAA, N9999 (weitere Rufzeichen möglich)
Mobiler Landfunkdienst NA9999, NNA9999, NNAA9999
Amateurfunkdienst NN9A, NN9NA, NN9NNA, NN9NNNA, A9A, A9NA, A9NNA, A9NNNA
(N = Buchstabe oder Ziffer, A = Buchstabe, 9 = Ziffer). Von den ersten beiden Zeichen ist wenigstens eines ein Buchstabe; in den meisten Fällen dürfen die Ziffern 0 und 1 nicht einem Buchstaben folgen

Die historische Entwicklung der Präfixe für die deutschsprachigen Staaten ist in folgender Tabelle dargestellt:

ITU-Präfixe in deutschen Staaten, Österreich und der Schweiz
Land Präfixe Bemerkungen
Deutsches Reich D 1935 bis 1945
Saarland 9S 1949 bis 1957
Deutsche Demokratische Republik DM–DT, Y2–Y9 DM-DT 1949 bis 1979, Y von 1980 bis 1990
Bundesrepublik Deutschland DA–DR, Y2–Y9 Bis 1979 nur DA-DL. Die ITU wies der Bundesrepublik Deutschland 1979 den von der DDR abgegebenen Rufzeichenblock DM-DR zu. Die Y-Präfixe wurden nach dem Beitritt für eine Übergangszeit in der Bundesrepublik verwendet, werden aber nicht mehr vergeben.
Österreich OE Erste Amateurfunklizenzen nach dem Zweiten Weltkrieg ab Juni 1954
Schweiz HB, HE Die Präfixe HB0 und HE0 werden von Liechtenstein verwendet. HB3 wird für die Einsteigerlizenz und HB4 für Amateurfunkstationen der Armee und armeenaher Organisationen vergeben.

Die Rufzeichen werden von den nationalen Verwaltungsbehörden unter Berücksichtigung der vorgegebenen Präfixe entsprechend vergeben. Dabei werden nicht alle Möglichkeiten zur Rufzeichenbildung wahrgenommen. In Deutschland erfolgt die Rufzeichenvergabe durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).

In den Vereinigten Staaten melden sich Fernsehsender und Radiosender traditionellerweise mit ihrem Funkrufzeichen anstatt des Sendernamens.

Rufzeichen im Amateurfunkdienst

Rufzeichen werden im Amateurfunkdienst im Allgemeinen regelmäßig übermittelt. Die Zuteilung der Rufzeichen zu den einzelnen Funkstationen beziehungsweise Lizenzinhabern erfolgt nach bestimmten Schemata, die beispielsweise die Lizenzklassen, die geographische Lage oder die Verwendung der Funkstation (beispielsweise als Klubstation oder Relaisfunkstelle) berücksichtigen.

Funkrufzeichen in der Luftfahrt

In der Luftfahrt wird zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen unterschieden.

Rufzeichen von Bodenfunkstellen

Das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle setzt sich zusammen aus einer Ortsbezeichnung oder dem Namen einer Bodenfunkstelle und einer der nachfolgend aufgeführten Funktionsbezeichnungen.[1]

Funkverkehr in englischer Sprache
CONTROL Bezirkskontrolle ohne Radar
RADAR Flugverkehrskontrolle mit Radar
APPROACH An- und Abflugkontrolle ohne Radar
ARRIVAL Anflugkontrolle mit Radar
DEPARTURE Abflugkontrolle mit Radar
TOWER Flugplatzkontrolle
GROUND Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld
DELIVERY Übermittlung von Streckenfreigaben
PRECISION Endanflugkontrolle mit Präzisionsradar
HOMER Peilstation
INFORMATION Fluginformationsdienst (in Deutschland der DFS)
APRON Bewegungslenkung auf dem Vorfeld
DISPATCH Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen einer Luftverkehrsgesellschaft
RADIO übrige Flugfunkstation
Funkverkehr in deutscher Sprache (teilweise deutschlandspezifisch)
TURM Flugplatzkontrolle
ROLLKONTROLLE Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld
INFORMATION Fluginformationsdienst
START oder SCHULE Ausbildung von Luftfahrern
INFO Flugplatzinformationsdienst durch Luftaufsichtspersonal oder Flugleiter
VORFELD Bewegungslenkung auf dem Vorfeld
SEGELFLUG Segelflugbetrieb
RÜCKHOLER Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb
VERFOLGER Freiballonbegleit- und Rückholbetrieb
WETTBEWERB Wettbewerbsveranstaltungen

Rufzeichen von Luftfunkstellen

Rufzeichen von Luftfunkstellen müssen einem der folgenden Typen entsprechen:

Typ a)
  1. Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges
  2. Name des Luftfahrzeugherstellers, Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges
  3. Name des Luftfahrzeugmusters, Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges
Typ b)
Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens, gefolgt von den vier Zeichen des Eintragungszeichens
Typ c)
Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens, gefolgt von der Flugnummer
Typ d)
Ein maximal siebenstelliges Rufzeichen für militärische Luftfahrzeuge und für Luftfahrzeuge, die zu besonderen öffentlichen Zwecken eingesetzt sind.

Die Rufzeichen von Luftfunkstellen dürfen während des Fluges nicht geändert werden, es sei denn, die Bodenfunkstelle hat zur Vermeidung einer Verwechslung ausdrücklich ein anderes Rufzeichen zugewiesen. Unter bestimmten Bedingungen ist die Verwendung von verkürzten Rufzeichen erlaubt.

Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung ist meist direkt vom Namen der Fluglinie abgeleitet (z.B. "Delta" oder "Lufthansa"), manchmal aber auch ein ganz anderes Wort (z.B. "Cactus" bei America West bzw. heute US Airways). Diese Bezeichnungen sind in den Artikeln zu den Fluglinien in der jeweiligen Info-Box unter "Rufzeichen" angegeben.

Beispiele

  • Der Tower in München (Bodenfunkstelle) wird nach dem obengenannten Schema (Ortsbezeichnung-Funktion) auf englisch als Munich Tower bzw. auf deutsch München Turm gerufen.
  • Ein österreichischer Motorsegler mit dem Luftfahrzeugkennzeichen OE-9315 wird Oscar-Echo-Neun-Drei-Eins-Fünf gerufen (Typ a)1.). Verkürztes Rufzeichen: Oscar-Eins-Fünf oder Oscar-Drei-Eins-Fünf
  • Eine Lufthansa-Boeing mit dem Kennzeichen D-ABCD, die mit der Flugnummer LH-7810 fliegt, könnte Delta-Alpha-Bravo-Charlie-Delta (verkürzt Delta-Charlie-Delta) gerufen werden. Üblich ist aber bei Linien- und Charterflügen Typ c), also Lufthansa-Seven-Eight-One-Zero.
  • Besondere Rufzeichen Typ d) sind z. B.

Funkrufzeichen in der Seefahrt

Im mobilen Seefunkdienst wird zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen unterschieden.

Rufzeichen von Küstenfunkstellen

Für Verwendung von Morsetelegrafie wird bzw. wurde einer Küstenfunkstelle ein Rufzeichen zugeordnet, z. B. DAN für Norddeich Radio oder DHS für Rügen Radio (bis ca. 1980, danach Y5M). Bei Verwendung von Sprechfunk werden Küstenfunkstellen nicht mit einem Rufzeichen, sondern mit ihrem Namen gerufen. Der Name setzt sich zusammen aus der Ortsbezeichnung und dem nachgestellten Wort „Radio“ oder z. B. „Schleuse“. Ebenso wird im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) eine Küstenfunkstelle auch durch ihre Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (MMSI) eindeutig identifiziert.

Rufzeichen von Seefunkstellen

Jede Seefunkstelle hat ein eindeutiges Rufzeichen, das sich aus mehreren Buchstaben oder einer Kombination von Buchstaben und Zahlen zusammensetzt. Ein Rufzeichen identifiziert eine Seefunkstelle eindeutig, d. h. jedes Rufzeichen ist nur einmal vergeben.

Bei im Schiffsregister eingetragenen Schiffen ist das Unterscheidungssignal gleichzeitig Rufzeichen, z. B. DRAX für die Gorch Fock.

Seefunkstellen können darüber hinaus auch mit dem Namen des Fahrzeugs, auf dem sie sich befinden, gerufen werden. Ebenso wird im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) eine Seefunkstelle auch durch ihre Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (MMSI) eindeutig identifiziert.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ICAO Doc 9432, Manual of Radiotelephony
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rufzeichen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.