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Sozialstaat

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Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Bezeichnend ist auch die konkrete Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, um das Ziel zu erreichen, Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat verpflichtet sich, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu sorgen.[1]

Die konkrete Gestaltung des Sozialstaats erfolgt in der Sozialpolitik.

Zu den Begriffen Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat

Der Begriff des Sozialstaats, der vor allem in der politischen und juristischen Diskussion Verwendung findet, dient häufig zur Selbstbeschreibung und Abgrenzung der deutschen Sozialordnung vom Versorgungs- bzw. Wohlfahrtsstaat nach skandinavischem Vorbild. Aus der international vergleichenden Perspektive wird in den Sozialwissenschaften jedoch dem aus dem Englischen entlehnten Begriff des Wohlfahrtsstaats der Vorzug gegeben. Nach Franz-Xaver Kaufmann handelt es sich hier „um verschiedene nationale Varianten des gleichen Typus gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen“ (Kaufmann 1997: 21). Im Unterschied zum deutschen Terminus verweist „welfare state“ aber mehr auf die „Gesamtheit der Wohlfahrtseinrichtungen“ und nicht nur auf „ein Element der verfassungsmäßigen Bestimmung des Staates“,[2] wie dies für die Bundesrepublik Deutschland mit den Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) der Fall ist.

Häufig anzutreffende Selbstbeschreibungen des Sozialstaates, die zur Unterscheidung herangezogen werden, betonen Differenzen in der Zielbestimmung des Sozialstaates gegenüber dem Wohlfahrtsstaat. Der Sozialstaat verfolge das Ziel, dem Menschen insbesondere in unverschuldeten Notlagen, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite zu stehen und darüber hinaus durch langfristig angelegte Maßnahmen diesen Notlagen vorzubeugen (Subsidiarität),[3] während der Wohlfahrtsstaat weiter reichende Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger ergreife.

Situation in Deutschland

In Deutschland gehört das Sozialstaatsprinzip neben dem Rechtsstaats-, dem Bundesstaats- und dem Demokratieprinzip zur Grundlage der Verfassungsordnung. Das Grundgesetz bestimmt:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Grundgesetz: Art. 20 Abs. 1 GG

In Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG steht des Weiteren:

„Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“

Grundgesetz: Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG

Das Sozialstaatsprinzip ist damit im Grundgesetz als Staatsziel verankert, das neben der Garantie der Menschenwürde und der Menschenrechte den Schutz der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG genießt.

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten.

Das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik wird als Soziale Marktwirtschaft bezeichnet, da der Staat der Wirtschaft einen Ordnungsrahmen vorgibt, der für einen sozialen Ausgleich sorgen soll, während sich die Wirtschaft am Markt orientiert; dabei stellt die Marktorientierung das Gegenteil zur zentralen Planwirtschaft dar, während der soziale Aspekt die Folgen einer reinen Marktwirtschaft (siehe Kapitalismus) abmildern bzw. ganz verhindern soll. Der Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ geht auf den Volkswirtschaftler Alfred Müller-Armack zurück, der unter Ludwig Erhard Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium war.

Geschichte des Sozialstaats

Bereits in der Antike und im Mittelalter gab es vereinzelt Versuche von Seiten des Staates, die materielle Not seiner Bürger oder Untertanen zu lindern. Dahinter stand seit jeher der Gedanke, Unruhen und Aufstände zu verhindern und für politische Stabilität zu sorgen.

Auch die Ursprünge des modernen Sozialstaatsgedankens gehen auf solche Überlegungen zurück. Entwickelt hat sich der Sozialstaat im 19. Jahrhundert als Folge der industriellen Revolution und der Massenverelendung breiter Bevölkerungsschichten. Er basiert auf der Erkenntnis, dass Eigentum die Basis für die Ausübung von Rechten ist und dass Freiheit substanzlos bleibt, wenn ihre Ausübung nicht durch Eigentum gewährleistet ist. Durch staatliche Umverteilung sollten Arme und Schwache eine elementare Grundsicherung erhalten.

Soziales Handeln war aber immer zugleich Ordnungspolitik, die auf die Erhaltung des sozialen Friedens abzielte.[4] So sollten die unter Reichskanzler Otto von Bismarck in den 1880er Jahren in Deutschland eingeführte Renten-, Kranken- und Unfallversicherung die wachsende Bevölkerungsschicht der Industriearbeiter von revolutionären Bestrebungen abhalten.[5] Der Schwerbeschädigtenschutz wurde nach dem Ersten Weltkrieg 1919, die Arbeitslosenversicherung zur Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs 1927 nach den Erfahrungen der Inflationszeit und die Pflegeversicherung 1995, zur Entlastung der wegen des prozentualen Anstiegs der älteren Bevölkerungsgruppen anstehenden Belastungen der staatlichen Haushalte, eingeführt.

Seit dem Zweiten Weltkrieg wurden die sozialstaatlichen Leistungen in fast allen westeuropäischen Staaten über die reine Grundsicherung hinaus erweitert.

Siehe auch: Entstehung der Sozialversicherungen

Krise des Sozialstaats

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Angesichts wirtschaftlicher Probleme durch nachlassendes Wirtschaftswachstum, die Akkumulation von Kapital, die Globalisierung, demografische Entwicklungen, Staatsverschuldung und Arbeitslosigkeit kam es in vielen Industrienationen dazu, dass der Sozialstaat zur Ursache der Probleme erklärt wurde. Zum Teil wurden staatliche Leistungen gekürzt. Positive Wirkungen werden von anderer Seite hingegen zum Beispiel für die schwedische Implementierung des Sozialstaates beschrieben, in dem Unternehmen – beispielsweise Saab – ungeschützter dem Markt überlassen werden als in Deutschland, aber die einzelnen Menschen besser abgesichert sind.[6]

Als Maßnahmen, welche die Beschäftigung fördern und dadurch die Grundlagen für das Funktionieren des Sozialstaats erhalten können, werden in der öffentlichen Diskussion in Deutschland oft angeführt:[7]

  • niedrige Belastung der Beschäftigungsverhältnisse durch lohnbezogene Sozialabgaben, Finanzierung der Sicherungssysteme in hohem Maße mit steuerlichen oder steuerähnlichen Elementen.
  • Finanzierung der Sicherungssysteme in gleichgewichtigerer Mischung von Deckungsverfahren: Zur üblichen Umlagefinanzierung stärkere Beimischung von Kapitaldeckungskomponenten, „insbesondere in der Alterssicherung“, dadurch würden Stabilitätsvorteile erreicht.
  • Begünstigung von Menschen mit niedrigem Einkommen in der sozialen Sicherung „in Hinblick auf Finanzierungsbeiträge und/oder die Absicherung“, dadurch Förderung von Teilzeitarbeit und höhere Differenzierung des Arbeitsmarktes. Auch Förderung der Beschäftigung von älteren Erwerbstätigen.
  • Hohe Investitionen in Bildung und Weiterbildung durch Staat und Unternehmen.
  • Vergleichbare Behandlung unterschiedlicher Erwerbsformen in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme, z. B. unselbstständige und selbstständige Arbeit, niedrige Schwellen zwischen den Beschäftigungsformen.
  • Erleichterung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und privatem Leben, z. B. durch kostengünstige Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Einige der oben erwähnten politischen Lösungsversuche zur Krise des Sozialstaates (zum Beispiel in Deutschland die Maßnahmen der Agenda 2010) führten zu Kritik seitens Gewerkschaften, Sozialverbänden und sozialen Bewegungen.

Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge bezeichnet den Umbau bzw. Abbau des Sozialstaats in Deutschland als die umfassendste Restrukturierung des Sozialstaates seit 1945.[8] Sie sei eine Reorganisation nach neoliberalem Konzept, das Leistungsreduktionen, eine Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen bzw. eine Verkürzung der Bezugszeiten und die Reindividualisierung sozialer Risiken beinhalte.[8]

Siehe auch

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Ulrich Becker, Hans Günter Hockerts, Klaus Tenfelde (Hrsg.): Sozialstaat Deutschland. Geschichte und Gegenwart (= Politik und Gesellschaftsgeschichte. Bd. 87). Dietz, Bonn 2010, ISBN 978-3-8012-4198-8.
  • Gerd Habermann (Hrsg.): Der Wohlfahrtsstaat. Die Geschichte eines Irrwegs. Ullstein, Berlin 1997, ISBN 3-548-33216-1.
  • Volker Hentschel: Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1880–1980. Soziale Sicherung und kollektives Arbeitsrecht. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11247-3.
  • Gabriele Metzler: Der deutsche Sozialstaat. Vom bismarckschen Erfolgsmodell zum Pflegefall. DVA, Stuttgart/München 2003, ISBN 3-421-05489-4.
  • Klaus Schönhoven, Walter Mühlhausen (Hrsg.): Der deutsche Sozialstaat im 20. Jahrhundert. Weimarer Republik, DDR und Bundesrepublik Deutschland im Vergleich. Dietz, Bonn 2012. ISBN 978-3-8012-4213-8.
  • Michael Stolleis: Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-825-22426-0.

Ideengeschichtliche Hintergründe

Deutsches Kaiserreich und Weimarer Republik

Nationalsozialismus

  • Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. 2. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-596-15863-X.
  • Timothy W. Mason: Sozialpolitik im Dritten Reich. Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft. Westdeutscher Verlag, Opladen 1977, ISBN 3-531-11364-X.

Bundesrepublik Deutschland

Entwicklungen und Tendenzen ab 1990

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Frank Nullmeier: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik der Bundeszentrale für politische Bildung
  2. Kaufmann 2003, S. 34
  3. Norbert Hinske: Kants Warnung vor dem Wohlfahrtsstaat Die neue Ordnung, Jahrgang 58 Nr. 6, Dezember 2004.
  4. Vgl. Wolfgang Ayaß: Sozialdemokratische Arbeiterbewegung und Sozialversicherung bis zur Jahrhundertwende, in: Ulrich Becker/ Hans Günter Hockerts/ Klaus Tenfelde (Hrsg.), Sozialstaat Deutschland. Geschichte und Gegenwart, Bonn 2010, S. 17-43.
  5. Zum Entstehen der Bismarckschen Sozialversicherung vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), Band 2, 5 u. 6; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 2. Band, Teil 1 u. 2; Band 5 u. 6
  6. Gunnar Herrmann: Mensch und Markt. In: Süddeutsche Zeitung, 21./22. Februar 2009, S. 23
  7. Diether Döring Der verlorene Charme des Sozialstaats. In: FAZ, 5. August 2006, S. 13
  8. 8,0 8,1 Christoph Butterwegge: (Kinder-)Armut und Sozialstaatsentwicklung. (PDF) In: Erweiterte schriftliche Fassung eines Referats, gehalten am 17. Dezember 2008 auf der 49. Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages in Berlin. Abgerufen am 9. September 2009., S. 4
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