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Vernichtung lebensunwerten Lebens

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„Vernichtung lebensunwerten Lebens“ ist ein eugenisches Schlagwort. Es wurde zur Zeit der Weimarer Republik vom Psychiater Alfred Hoche und dem Strafrechtler Karl Binding entwickelt, die gemeinsam 1920 die Broschüre Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens herausgaben.[1][2] In der Zeit des Nationalsozialismus ermöglichte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ab Januar 1934 die Zwangssterilisierung vermeintlicher „Erbkranker“ und Alkoholiker, im Sinne der sogenannten „Rassehygiene“. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde das Konzept ausgedehnt auf:

In seinem Roman Doktor Faustus, den Thomas Mann zwischen 1943 und 1947 verfasste, kleidet der Schriftsteller seine Deutung des nationalsozialistischen Massenmordes an seelisch Kranken und geistig Behinderten in die Gestalt einer Voraussage, die er in die fiktiven Debatten eines Schwabinger Intellektuellenzirkels im Jahre 1919 einflicht. Es heißt dort:

„Zweifellos würde man […] die Nicht-Bewahrung des Kranken im größeren Stil, die Tötung Lebensunfähiger und Schwachsinniger, wenn man eines Tages dazu überging, volks- und rassehygienisch begründen, während es sich in Wirklichkeit […] um weit tiefere Entschlüsse, um die Absage an alle humane Verweichlichung handeln würde, die das Werk der bürgerlichen Epoche gewesen war: um ein instinktives Sich-in-Form-Bringen der Menschheit für harte und finstere, der Humanität spottende Läufte.“

Literatur

Einzelnachweise

  1. Universität Marburg: Nachdruck der Schrift
  2. Lars Winkler: Eine unheilvolle Schrift und ihr Jahrhundert
  3. Hans-Walter Schmuhl: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. S. 11.
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