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Würgegalgen

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Der Würgegalgen ist eine Vorrichtung zur Hinrichtung, wobei die Tötung durch Hängen und Würgen am Hals erfolgt. Besonders häufig wurde der Würgegalgen zwischen 1870 und 1950 in Österreich verwendet, er kam in dieser Zeit und danach aber auch in Ungarn und in der Tschechoslowakei zum Einsatz.

Wirkungsweise

Josef Lang nach der Hinrichtung von Cesare Battisti am Würgegalgen (1916)
Österreichische Soldaten bei der Hinrichtung von Serben (1916)

Der Würgegalgen gilt als eine Abart der spanischen Garrotte. Im Unterschied zur Garrotte, die auch als Instrument zur Folter verwendet wurde, diente der Würgegalgen ausschließlich der Hinrichtung. Instrumente dieser Art gab es schon seit dem 17. Jahrhundert, bereits in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges war der Würgegalgen als eine von mehreren Galgenformen bekannt. Das Hängen wurde dabei an einem Richtpfahl vollzogen, an dem oben ein Seil an einem Haken befestigt war. Der Scharfrichter stand hinter dem Pfahl auf einem Podest. Bei der Hinrichtung brachten zwei Gehilfen den Todeskandidaten herbei, stellten ihn mit dem Rücken an den Pfahl und hoben ihn empor. In diesem Moment legte ihm der Scharfrichter die Schlinge um den Hals; der Wiener Henker Josef Lang verwendete dazu eine kurze Doppelschnur aus Hanf, die sehr weich und eingeseift war. Auf Kommando des Scharfrichters wurde der Delinquent dann von den Gehilfen an den Schultern Richtung Boden gedrückt. Dabei kam es sofort zur Unterbrechung der Blutzufuhr. Der Delinquent blieb nach der Hinrichtung noch mindestens eine Stunde lang am Pflock hängen, dann wurde er obduziert und bestattet.

Geschichte

In der Donaumonarchie war der Würgegalgen spätestens seit 1870 das staatlich approbierte Hinrichtungsinstrument und kam bis zu ihrem Ende 1918 zum Einsatz, danach auch in einigen ihrer Nachfolgestaaten. Einer Zeichnung folgend wäre die letzte öffentliche Hinrichtung an Georg Ratkay am 30. Mai 1868 mit einem solchen Gerät vollzogen worden, nachdem er am 28. Mai in einem ordentlichen Verfahren zum Tode verurteilt worden war. Besondere Bekanntheit erlangte der Würgegalgen durch den Wiener Henker Josef Lang. Er missbilligte die angelsächsische Methode des Hängens durch Fall mit langem Seil durch die sich öffnende Bodenklappe (Long Drop), weil sie seiner Meinung nach unnötig große und lang dauernde Qualen verursache. Eine Hinrichtungsdauer von mehr als einer Minute hielt Josef Lang für eine „rohe Abschlachtung“ und war überzeugt, dass die Strangulation bei seiner Methode „nicht die mindesten Schmerzen“ bereite, ja vielmehr „angenehme Gefühle“ auslöse. Als Beweis führte er einen Strangulierungsversuch an, den er einmal durch seine Gehilfen an sich habe vornehmen lassen. Nicht selten wurden in dieser Zeit nach Hinrichtungen Fotografien des Scharfrichters und seiner Gehilfen mit dem Toten als „Souvenirs“ angefertigt, so etwa die Aufnahme Josef Langs mit dem von ihm am 12. Juli 1916 hingerichteten Cesare Battisti. Bei dieser Hinrichtung war zuvor am Würgegalgen ein technischer Defekt aufgetreten, womit eigentlich der Hinzurichtende begnadigt worden wäre. Das unterblieb bei Battisti. Mit einem neuen Seil wurde dann die Exekution vollzogen.

Im Ersten Weltkrieg fand diese Hinrichtungsmethode häufig bei der österreichisch-ungarischen Armee Anwendung, wobei es sich aber um standrechtliche Exekutionen handelte, die sich gegen tatsächliche oder vermeintliche Feinde wie Partisanen, Saboteure usw. richteten. Da aber ein Podest nicht immer zur Verfügung stand, wurde dieses hinter dem Richtpfahl dann durch eine einfache Holzleiter ersetzt.

Zwischen 1918 und 1933 war die Todesstrafe in Österreich abgeschafft, wurde aber während des Ständestaats unter Engelbert Dollfuß am 11. November 1933 über das Standrecht wieder eingeführt. Als Scharfrichter fungierte nun Johann Lang, der Neffe des in der Zwischenzeit verstorbenen kaiserlichen Henkers. Als Helfer Johann Langs bei Hinrichtungen fungierten ein Fiakerfahrer und ein Markthändler. Als erster Verurteilter wurde am 11. Jänner 1934 in Graz der wegen Brandstiftung verurteilte Peter Strauß gehängt. Im Laufe des Jahres folgte eine größere Anzahl von Hinrichtungen aufgrund politisch motivierter Vergehen; im Juni 1934 führte eine Gesetzesänderung die Todesstrafe auch für ordentliche Verfahren wieder ein.[1]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Würgegalgen weiter verwendet, die letzte Exekution nach österreichischem Recht fand am 24. März 1950 statt, als im Landesgericht für Strafsachen Wien der Raubmörder Johann Trnka hingerichtet wurde.

Die Hinrichtungsmethode wurde während des Nationalsozialismus auch in Deutschland angewendet. Dies ist unter anderem vom KZ Sachsenhausen in Oranienburg bei Berlin bekannt.

Literatur

  • Harald Seyrl (Hrsg.): Die Erinnerungen des österreichischen Scharfrichters. Erweiterte, kommentierte und illustrierte Neuauflage der 1920 erschienenen Lebenserinnerungen des k.k. Scharfrichters Josef Lang, Wien 1996, ISBN 3-901697-02-0 (Anm.: gute Details zu Lang und auch Bildern mit dem Würgegalgen).
  • Anton Holzer: Das Lächeln der Henker. Der unbekannte Krieg gegen die Zivilbevölkerung 1914–1918. Primus, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-89678-375-2.
  • Anton Holzer: Die andere Front. Fotografie und Propaganda im Ersten Weltkrieg. Primus, Darmstadt 2007, ISBN 3-89678-338-6.

Weblinks

Einzelnachweise

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