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Weihesakrament

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Priesterweihe durch Bischof Norbert Trelle, Hildesheimer Dom 2006
Salbung der Hände eines neugeweihten Priesters

Das Sakrament der Weihe oder Sakrament der Ordination (lateinisch ordinatio, „Aufnahme in den jeweiligen ordo“), auch Sakrament der Handauflegung, ist in vielen christlichen Konfessionen ein Sakrament, durch das der Geweihte eine Sendung und Vollmacht erhält, im Namen Christi für die Kirche zu handeln.

Die Weihe umfasst drei geordnete Stufen: den Diakonat (Diakonweihe), den Presbyterat (Priesterweihe) und den Episkopat (Bischofsweihe), wobei nur in letzterem als höchster Weihestufe die Fülle des Sakraments vereint ist. Der Empfang der Weihe führt zur Aufnahme in den Klerus und zur Inkardination in eine Diözese oder Ordensgemeinschaft

Entstehung

Hauptartikel: Apostolische Sukzession

Wie alle Sakramente geht auch das Weihesakrament unmittelbar auf eine im Neuen Testament und der Tradition der Kirche überlieferte Einsetzung durch Jesus Christus zurück. Während Christus in seinen Predigten das gesamte Volk Israel in seine Nachfolge berufen hat (Priestertum aller Gläubigen), hat er die zwölf Apostel in eine besondere Nachfolge berufen und ihnen die Leitung der Kirche anvertraut. Über den Heiligen Geist (Apg 1,8 EU) hat er ihnen Vollmacht und Sendung verliehen, an seiner statt zu handeln und ihm als lebendiges Werkzeug zu dienen:

„Wer euch hört, der hört mich.“

Lk 10,16 EU

Die Weihe geht damit über eine Delegation durch die Gemeinschaft hinaus, denn sie

„verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes, die eine „heilige Gewalt“ (sacra potestas) auszuüben gestattet, die nur von Christus selbst, durch seine Kirche, verliehen werden kann.“

KKK [1538]

Durch das Wirken in persona Christi ist garantiert, dass Christus selbst in den Sakramenten tätig wird zur Heilsvermittlung, unabhängig von den Vorzügen oder Fehlern des Amtsträgers.

„Christus ist die Quelle jeglichen Priestertums; denn der Priester des [Alten] Gesetzes war sein Bild. Der Priester des Neuen Bundes aber handelt in der Person Christi“

Besondere Bedeutung kommt dabei der Spendung der Sakramente zu, insbesondere der Feier der Eucharistie, die Jesus den Aposteln mit den Worten „Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ (Lk 22,19 EU) aufgetragen hat.

Schon aus apostolischer Zeit ist als Zeichen für die Weitergabe dieser Berufung (Hebr 5,4 EU) die Handauflegung überliefert, verbunden mit dem Weihegebet zur Anrufung des Heiligen Geistes (Apg 6,6 EU, Apg 14,23 EU, Apg 20,28 EU); die Auswahl der Kandidaten erfolgte durch die Apostel (Apg 1,23-26 EU) und die von ihnen bestimmten Nachfolger. Sie verkündeten das Evangelium und übernahmen die Leitung der Gemeinden in Fortführung der priesterlichen Sendung.

Sakramentverständnis

Das Weihesakrament gibt es in den Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition, insbesondere der römisch-katholischen Kirche, den orthodoxen, altorientalischen, altkatholischen und anglikanischen Kirchen, sowie weiteren, nach eigenem Selbstverständnis katholischen Kirchen. Es wird von Christus durch einen Bischof gespendet. Aufgrund des gemeinsamen Ursprungs des Weihesakraments in der Alten Kirche und der daraus folgenden Apostolischen Sukzession werden die Weihen von vielen Konfessionen wechselseitig anerkannt.

In nahezu sämtlichen dieser Kirchen gilt die Weihe als Sakrament (sacramentum ordinis), in einigen anglikanischen Kirchen als Sakramentale.[1]

Gültigkeit der Weihe

Eine Weihe gilt dann gültig und als Sakrament vollzogen, wenn alle dazu notwendigen Voraussetzungen gegeben sind: Der spendende Bischof muss in apostolischer Sukzession stehend von Christus mit dem Auftrag ausgestattet sein, das Sakrament zu spenden. Der Empfänger muss getauft und männlich[2] sein, manche Kirchen sehen jedoch auch die Weihe einer Frau als gültig an. Ferner muss der Empfänger von der Kirche in dieses Amt berufen und dazu geeignet sein.

Unabhängig von der Gültigkeit der Weihe ist die Frage nach ihrer Rechtmäßigkeit. In der römisch-katholischen Kirche darf eine Bischofsweihe erlaubt nur im Auftrag des Papstes erfolgen. Auch ohne diesen gilt eine Weihe dennoch als sakramental gültig, ist jedoch verboten und zieht nach can. 1382 CIC „Amtsanmaßung und Verletzung der Amtspflicht“ die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich.

Weihe von Frauen

Ein wesentlicher Unterschied im Verständnis des Sakraments in den verschiedenen Kirchen liegt in der Zulässigkeit der Weihe von Frauen. Nach katholischer Lehre kann das Weihesakrament nur von einem Mann gültig empfangen werden[2]. Dies wird von der römisch-katholischen Kirche, den orthodoxen und altorientalischen Kirchen, sowie manchen anglikanischen und altkatholischen Kirchen vertreten.

Die meisten altkatholischen und anglikanischen Kirchen sehen auch die Weihe von Frauen als gültig an. Teilweise ist sie jedoch auf den Diakonat oder den Presbyterat beschränkt. Auch wenn ansonsten eine prinzipielle gegenseitige Anerkennung der Weihen besteht, werden Weihen mit Beteiligung einer Frau als Spender oder Empfänger von den anderen Kirchen als ungültig und ohne sakramentale Wirkung betrachtet.

Die grundsätzliche Einschränkung des Zugangs zur Weihe wird damit begründet, dass Jesus bei der Einsetzung des Sakraments ausschließlich Männer zu seinen Aposteln berufen hat (Mk 3,13−19 EU, Lk 6,12−16 EU). An diese göttliche Festlegung sei die Kirche gebunden und habe daher keinerlei Vollmacht, dieses Sakrament an eine Frau zu spenden.[3] Dies wird nicht als Diskriminierung angesehen, sondern als Wertschätzung der von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter.

„Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten“

Auch die Apostel haben ausschließlich Männer zu ihren Nachfolgern berufen (1 Tim 3,1-13 EU, Tit 1,5-9 EU). Diese Praxis ist bereits aus der Urkirche belegt[5] und wird daher auch als Bestandteil der kirchlichen Tradition angesehen.

Als weiterer Grund gilt, dass ein Priester bei der Ausübung der durch die Weihe erlangten Vollmachten nicht in eigener Person handelt, sondern in persona Christi („an der Stelle von Christus“), weshalb auch eine natürliche Ähnlichkeit (naturalis similitudo) erforderlich oder wenigstens geboten sei, um die Verkörperung des Mannes Jesus erkennbar zu machen.

„Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (Lk 22,32 EU), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“

Manche katholische Theologen und Bischöfe vertreten dagegen die Ansicht, dass der Weihe von Frauen nichts Prinzipielles entgegenstehe.

Spendung der Weihe

Handauflegung und Weihegebet des Bischofs

Zentrale, nach außen sichtbare Handlung der Weihespendung ist die Handauflegung und das Weihegebet des Spenders. Die Tradition der Handauflegung ist seit der Urkirche belegt und findet sich bereits in den Briefen des Neuen Testaments (2 Tim 1,6 EU).

Da das Weihesakrament der Seele einen Character indelebilis (untilgbares Prägemerkmal) verleiht, ist ein gültig empfangenes Weihesakrament unwiderruflich und seine Spendung wird nie wiederholt. Im Zweifelsfall kann der Weiheritus jedoch sub conditione wiederholt werden, wenn die Gültigkeit einer erfolgten Weihe fraglich ist. Vom Verlust des klerikalen Standes bleibt die Weihe daher unberührt: „Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig“[7]. Jedoch kann durch richterliches Urteil oder Verwaltungsdekret die „Ungültigkeit der heiligen Weihe“ festgestellt werden[7], sofern sie nicht gültig empfangen wurde. Dies ist jedoch lediglich eine formale Feststellung, sakramental hat die Weihe in einem solchen Fall nie bestanden.

Niedere Weihen

Hauptartikel: Niedere Weihe

Die niederen Weihen sind keine Sakramente, sondern entsprechen eher einer liturgischen Beauftragung. In der römisch-katholischen Kirche waren sie bis zum zweiten Vatikanischen Konzil gebräuchlich, wurden jedoch mit dem Motu proprio Ministeria quaedam weitgehend abgeschafft. In der lateinischen Kirche sind sie nur noch in der außerordentlichen Form erhalten.

In den orthodoxen Kirchen und den katholischen Ostkirchen des byzantinischen Ritus existieren sie weiterhin als Vorstufen zu den sakramentalen höheren Weihen.

Stufen der Weihe

Das eine Weihesakrament entfaltet sich in drei Stufen (ordines):[8][9]

  • Diakonat (Diakonweihe, ordo diaconorum) – Die Hauptaufgaben des Diakons sind im diakonischen und seelsorglichen Dienst, der Verkündigung des Evangeliums und der Feier des Gottesdienstes.
  • Presbyterat (Priesterweihe, ordo presbyterorum) – Der Priester übernimmt als Mitarbeiter des Bischofs die Leitung von Gemeinden und die Spendung der Sakramente (mit Ausnahme der Weihe).
  • Episkopat (Bischofsweihe, ordo episcoporum) – Die Bischöfe sind als Nachfolger der Apostel für die Leitung der Kirche verantwortlich. In der dritten und höchste Weihestufe vereint sich die Fülle des Weihesakraments.

Die einzelnen Stufen bauen aufeinander auf: zum Empfang der Priesterweihe ist die Diakonweihe erforderlich, für die Bischofsweihe die Priesterweihe. Die Bischofs- und Priesterweihe verleihen die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi zu handeln. Die Diakonweihe „hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen“ (can. 1009 §3 CIC).

Durch die Weihe wird der Kandidat in den jeweiligen Ordo der Kirche (Ordo episcoporum, Ordo presbyterorum und Ordo diaconorum) aufgenommen.

Episkopat

Die Bischofsweihe stellt die Vollform des Weihesakramentes dar, die beiden anderen Stufen sind von ihr abgeleitet.

Ein geweihter Bischof steht in seinem Amt in der direkten, ungebrochenen Nachfolge der Apostel. Die Weihelinien der Bischöfe werden in apostolischer Sukzession bis auf die Apostel zurückgeführt, die von Jesus Christus in das Bischofsamt eingesetzt wurden.

Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch den die Weihe spendenden Bischof (Hauptkonsekrator) und die weiteren anwesenden Bischöfe (Mitkonsekratoren), sowie das Weihegebet. Zur Sicherstellung der Gültigkeit der Weihe in apostolischer Sukzession werden in der Regel mindestens zwei Mitkonsekratoren hinzugezogen;[10] sollte die sakramentale Gültigkeit der Weihe eines der spendenden Bischöfe selbst anzweifelbar sein, so ist die Weihe durch das Wirken der Mitkonsekratoren als gültig zu betrachten.

Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg 20,28 EU). Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.

Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird die Stirn des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Übergabe des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die Hauptaufgaben des Bischofs: Die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche.

„Die Bischöfe empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Dienst des Heiligens auch die Dienste des Lehrens und des Leitens, die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums ausüben können.“

Presbyterat

Handauflegung der Priester
Ordinandi einer Priesterweihe bei der Prostratio

Die Priesterweihe ermöglicht die Spendung der Sakramente mit Ausnahme des Weihesakraments und ist daher gleichzeitig Fähigkeit und Auftrag zum besonderen, sakramentalen und seelsorglichen Dienst an der Kirche. Sie ist Voraussetzung für den Zugang zu den meisten kirchlichen Ämtern, wie die Bestellung zum Pfarrer[11].

„Die Priesterweihe wird nicht gespendet als Heilmittel für einen einzelnen Menschen, sondern für die ganze Kirche“

Zentrale Handlung der Priesterweihe ist die Handauflegung und das Weihegebet des spendenden Bischofs. Die Handauflegung erfolgt anschließend durch alle anwesenden Bischöfe und Priester, die den Neupriester segnen. Anschließend folgen als ausdeutende Riten die Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen der Kasel und die Überreichung von Kelch und Hostienschale.

Vor der Priesterweihe durchläuft ein Priesteramtskandidat in der Regel eine mehrjährige Ausbildung inklusive Studium der Christlichen Theologie in einem Priesterseminar, einem Theologenkonvikt, einer geistlichen Akademie oder ähnlichen Einrichtung.

Diakonat

Kandidaten einer katholischen Diakonweihe während der Prostratio
Orthodoxe Diakonweihe

Die Spendung des Sakraments erfolgt durch Handauflegung und Weihegebet des Bischofs. Hierdurch wird den Weihekandidaten die Gabe des Heiligen Geistes für das Diakonenamt erbeten. Schließlich folgt die Ankleidung mit den Insignien des Diakons, Stola und Dalmatik, sowie die Übergabe des Evangeliars.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus abgelegt wird, angesehen.

Weiheritus

Die Spendung der Weihe erfolgt stets durch einen Bischof und in feierlichem Rahmen innerhalb einer Messfeier. Nach can. 1010 CIC hat sie in der Regel „an einem Sonntag oder gebotenen Feiertag zu erfolgen“ und

„in der Kathedralkirche zu geschehen“

; aus seelsorglichen Gründen sind aber auch Abweichungen möglich.

Bischofsweihe

Die Weihezeremonie, im liturgischen Sprachgebrauch Konsekration, ist meist in eine Heilige Messe eingebettet und schließt sich an den Wortgottesdienst an. Nach der Weihe folgt die Eucharistiefeier; die Heilige Messe schließt mit dem feierlichen Segen des neugeweihten Bischofs.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der Weihekandidaten, das während des Weiheritus abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, im Bischofsamt bis zum Tod zu dienen
  • Das Evangelium treu und unermüdlich zu verkünden
  • Das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut der Kirche rein und unverkürzt weiterzugeben
  • Einheit mit dem Bischofskollegium
  • Gehorsam gegenüber dem Papst (bei römisch-katholischen Bischöfen)
  • Zusammen mit den Priestern und Diakonen für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen
  • Den Armen, Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen
  • Für das Heil des Volkes Gottes zu beten und das hohepriesterliche Amt auszuüben

Priesterweihe

Nach dem Kyrie werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Der Predigt des Bischofs folgen Gehorsamsversprechen und die Herabrufung des Heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so die Gemeinde umsichtig unter Führung des Heiligen Geistes zu leiten
  • Den Dienst am Wort Gottes (Verkündigung des Evangeliums und Darlegung des katholischen Glaubens) treu und gewissenhaft zu erfüllen
  • Die Sakramente gemäß der Überlieferung der Kirche zu feiern
  • Zusammen mit dem Bischof im Gebet das Erbarmen Gottes für die Gemeinde zu erflehen
  • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Sich mit Christus tagtäglich enger zu verbinden (hier lautet die Antwort „Mit Gottes Hilfe bin ich bereit“ statt „Ich bin bereit“)
  • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern

Diakonweihe

Die Liturgie für die Diakonenweihe beginnt nach der Verkündigung des Evangeliums. Die Weihekandidaten erklären vor dem Bischof feierlich ihre Bereitschaft zur Weihe und versprechen ihm ihren Gehorsam. In dieser Erklärung enthalten ist die Verpflichtung, dem Wohl des Gottesvolkes zu dienen, Gottes Wort in Wort und Tat zu verkünden, in Ehelosigkeit zu leben (soweit nicht verheiratet), Bedürftigen zu helfen und nach dem Vorbild Christi zu leben.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, sich zum Dienst der Kirche weihen zu lassen
  • Den Dienst des Diakons in selbstloser Hingabe zur Unterstützung des Bischofs und der Priester und zum Wohl des christlichen Volkes auszuüben
  • Den Schatz des Glaubens zu hüten und ihn gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden
  • (bei nicht verheirateten Kandidaten:) Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, diesem Vorsatz treu zu bleiben und in dieser Lebensform Gott und den Menschen zu dienen
  • Bereitschaft, aus dem Geist der Innerlichkeit zu leben, ein Mann des Gebetes zu werden und das Stundengebet treu zu verrichten
  • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Sein eigenes Leben nach dem Beispiel Christi zu gestalten
  • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern
  • (bei verheirateten Kandidaten durch die Ehefrau:) Unterstützung des Diakons in seinem Dienst

Traditionen der Kirchen

Römisch-katholischer Weiheritus

Trotz grundsätzlicher Gemeinsamkeiten im Verständnis des Sakraments haben sich in den verschiedenen Kirchen unterschiedliche Traditionen in Bezug auf dessen Vollzug und Umgang entwickelt. Hauptsächliche Unterschiede bestehen in der Zulassung von Frauen zum Weiheamt und der Forderung des Zölibatversprechens.

Römisch-katholische Kirche

Die römisch-katholische Kirche besteht aus der westlichen, lateinischen Kirche und den katholischen Ostkirchen, die in der Tradition der orthodoxen und altorientalischen Ostkirchen stehen.

Lateinische Kirche

In der lateinischen Kirche besteht grundsätzlich für alle Kleriker die Verpflichtung zum Zölibat. Bereits verheiratete Weihekandidaten dürfen allerdings zum Diakon geweiht werden. Dies ist regelmäßig der Fall bei so genannten ständigen Diakonen, in seltenen Ausnahmefällen mit päpstlicher Dispens auch bei Priestern, was manchmal bei verheirateten Geistlichen anderer christlicher Konfessionen, die zum Katholizismus konvertiert sind, erlaubt wird. Eine Wiederheirat nach dem Tod der Ehefrau ist diesen Diakonen und Priestern grundsätzlich nicht erlaubt.

Ständiger Diakonat

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen Gentium für die römisch-katholische Kirche das Amt des ständigen Diakonats wiederhergestellt. Seitdem sind verheiratete Männer im Alter von mindestens 35 Jahren wieder zum Amt des Diakons zugelassen. Nicht zulässig ist jedoch eine Eheschließung nach der Weihe, auch nach dem Tod der Ehefrau.

Katholische Ostkirchen

In der Mehrzahl der katholischen Ostkirchen sind Priester und Diakone nicht zum Zölibat verpflichtet. Somit gibt es entgegen der landläufigen Meinung auch ohne Ausnahmegenehmigungen verheiratete Priester in der katholischen Kirche.

Orthodoxe Kirchen

Orthodoxe Priesterweihe

Neben den drei Weihestufen kennt die Orthodoxie, vor allem die Kirchen des byzantinischen Ritus, auch die niederen Weihen und die Mönchsweihe. Für Priester und Diakone besteht keine Verpflichtung zum Zölibat. Die Bischöfe stammen daher meist aus dem Mönchsstand.

Literatur

  • Katechismus der Katholischen Kirche. Oldenbourg, München/Wien/St. Benno, Leipzig/Paulus, Fribourg/Veritas, Linz, 1993, ISBN 3-486-55999-0, 2. Teil, 2. Abschnitt, 3. Kapitel: Die Sakramente des Dienstes für die Gemeinschaft. Artikel 6: Das Sakrament der Weihe (1536) (Onlineversion).
  • Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.): Katholischer Erwachsenenkatechismus: Das Glaubensbekenntnis der Kirche. 3. Auflage. Butzon & Bercker, Kevalar/Don Bosco, München/Katholisches Bibelwerk, Stuttgart/Lahn, Limburg/Pfeiffer, München/Puset, Regensburg/Styria, Köln, 1985, ISBN 3-76669388-3, 3. Teil, 4. Kapitel: 6. Das Sakrament der Weihe, S. 380ff..
  • Andrej Lorgus, Michael Dudko: Orthodoxes Glaubensbuch: Einführung in das Glaubens- und Gebetsleben der russischen orthodoxen Kirche. 2. Auflage. Christlicher Osten, 2002 (Originaltitel: Книга о Церкви, übersetzt von Viktor Schilovsky, Johann Krammer), ISBN 3-927894-33-8, Kap. 5: Sakramente und Riten: Das Sakrament der Priesterweihe (Onlineversion bei Orthpedia).

Weblinks

 Commons: Sakrament der Weihe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Herbert Frohnhofen: § 9. Ordination. aktuelle Literatur zum Weihesakrament. In: Theologie-Systematisch: Sakramentenlehre. Abgerufen am 17. März 2013.

Einzelnachweise

  1. The Catechism. An Outline of the Faith, commonly called the Catechism. Abschnitt "The sacraments". 15. April 2007, abgerufen am 29. Juni 2011.
  2. 2,0 2,1 can. 1024 CIC „Weihbewerber“
  3. Kongregation für die Glaubenslehre (Hrsg.): Inter Insigniores: „Erklärung zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt“. Vatikan 1976 (Onlineversion).
  4. Papst Johannes Paul II.: Mulieris dignitatem. Apostolisches Schreiben „Über die Würde und Berufung der Frau“. Vatikan 1988 (Onlineversion).
  5. Clemens von Rom: Erster Clemensbrief. Rom um 100 n. Chr., 44. Kapitel Die Apostel suchten durch Einsetzung der Bischöfe Streit zu verhindern. (Onlineversion).
  6. Papst Johannes Paul II.: Ordinatio Sacerdotalis. Apostolisches Schreiben „Über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe“. Vatikan 1994 (Onlineversion).
  7. 7,0 7,1 can. 290 CIC „Verlust des klerikalen Standes“
  8. can. 1009 §1 CIC „Die Weihe“
  9. Katechismus der Katholischen Kirche: [1536] Artikel 6: Das Sakrament der Weihe
  10. can. 1014 CIC „Weihespendungsfeier und Weihespender“
  11. can. 521 §1 CIC „Pfarreien, Pfarrer und Pfarrvikare“
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