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Wurfzins

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Der Wurfzins war eine Grundsteuer, die vom 13. bis zum 19. Jahrhundert von den Markgrafen der Mark Meißen für städtische Grundstücke verlangt wurde. In Quellen wird er auch als Hufenzins (von Hufe) oder Worfzins oder worfzcins beschrieben.[1]

Bedeutung

Die Brüder Grimm beschreiben den Begriff in ihrem Deutschen Wörterbuch als " ein rechtsausdruck des späten mittelalters, offenbar nur im ostmd. verbreitet. Wurfzins stamme von gewerf, was so viel wie Beisteuer oder Abgabe bedeutet.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wurfzins aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.