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Ad acta
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Der Ausdruck ad acta (‚zu den Akten‘) ist eine lateinische Phrase aus der Amtssprache. Sie wird mit a. a. abgekürzt, manchmal auch mit ad a. Dieser ehemals amtliche Vermerk wurde auf Eingaben angebracht, die keiner Entscheidung mehr bedurften und archiviert wurden, also zu den Akten gelegt wurden. In der zeitgemäßen Aktenhaltung wird auch das Kürzel z. d. A. für „zu den Akten“ verwendet.
In der heutigen Verwendung bedeutet etwas ad acta legen, dass eine (gelegentlich lästige) Angelegenheit als erledigt betrachtet wird.
Weblinks
Wiktionary: ad acta – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ad acta aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |