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Alibi
Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“, aus alius „ein anderer“ und ibi „da, dort“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und somit als Täter nicht in Frage kommt oder kommen soll. Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Beweise, Zeugen oder durch Indizien. Die Alibiermittlung ist wesentlicher Teil der Kriminalistik.
Falsche Alibis sind Straftaten der Rechtspflege und können insbesondere im deutschen Strafrecht beim „Zeugen“ ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung, Falscher uneidlicher Aussage sowie Meineid nach sich ziehen; im angloamerikanischen Recht zudem Strafvereitelung (obstruction of justice).
Unterschieden wird zwischen dem technischen und dem personellen Alibi. Das technische Alibi beinhaltet, dass der Verdächtige anhand von z. B. Eintrittskarten, Verkehrsfotos, Zugfahrkarten beweisen kann, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort war. Das personelle Alibi spricht von Zeugen, die bestätigen können, dass sich der Verdächtige während der Tat an einem anderen Ort aufhielt (Alibizeuge). Umgangssprachlich wird Alibi auch für andere, nicht räumliche Umstände benutzt, die Verbrechen oder moralisches Fehlverhalten entschuldigen oder relativieren sollen, hier jedoch meist in abschätziger Auffassung als Schutzbehauptung.
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Alibi aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |