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Angestellter
Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der nach bestimmten Kriterien von einem Arbeiter unterschieden wird. Die Kriterien werden in der Regel durch das nationale Arbeitsrecht und Sozialrecht festgelegt und können sich je nach Anwendungsbereich unterscheiden.
Rechtlicher Status in Deutschland
Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten beruht auf einer gewachsenen Tradition. In Deutschland sind beide nach demselben Arbeitsvertragsrecht, das insofern nicht zwischen Angestellten und Arbeitern unterscheidet, weisungsmäßig an ihren jeweiligen Arbeitgeber gebunden.
Im Allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht beamtet sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein (meist monatliches) Gehalt beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die Lohn, häufig als Stunden-, Stück- oder Akkordlohn erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend geistige (büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonst wie gehobene) Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.
Traditionelles Abgrenzungskriterium in Deutschland waren in der Regel die Zugehörigkeiten in der Sozialversicherung. So waren Arbeiter – sofern keine Betriebskrankenkassen bestanden – Mitglieder einer Allgemeinen Ortskrankenkasse, Angestellte einer Ersatzkasse. Durch die Reform der Krankenkassen wurde aber mittlerweile die freie Krankenkassenwahl eingeführt. Früher waren Angestellte bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), Arbeiter bei der LVA (Landesversicherungsanstalt) rentenversichert. Trotz der rentenversicherungsrechtlichen Einordnung bei der LVA wurden Meister in der Regel als Angestellte angesehen.
Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel, nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter.
Bis Ende 2005 war dieser Status noch relevant für die Frage, ob der Arbeitgeber sich an einem Fonds zur Deckung der Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beteiligen musste. Seit 1. Januar 2006 zählen jedoch auch die Angestellten beim Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U 1) mit, sowohl bei der Beurteilung, ob der Betrieb beim Ausgleichsverfahren teilnimmt, als auch bei der Erstattung der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse.
Im öffentlichen Dienst wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern abgeschafft. Beide Gruppen werden jetzt einheitlich als Beschäftigte bezeichnet.
Andere Länder
In Österreich, wo wie in Luxemburg noch der Begriff „Privatbeamter“ gebräuchlich gewesen ist[1], gilt für Angestellte das Angestelltenrecht, für Arbeiter nicht.
In Luxemburg wurde die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten (employés privés) zum 1. Januar 2009 durch das Inkrafttreten des „Einheitsstatuts“ (statut unique)[2] aufgehoben.
Arten von Angestellten
- (einfache) Angestellte.
- Übertarifliche (ÜT) Angestellte. Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist, in welchem es einen Tarifvertrag gibt, und der mehr Gehalt erhält als er nach seiner Tarifgruppe erhalten müsste.
- Außertarifliche (AT) Angestellte. Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist, in welchem ein Tarifvertrag gilt. Der AT-Angestellte schließt einen individuellen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. Seine Bezahlung sollte über der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrages liegen.
- Leitende Angestellte sind Angestellte, denen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura. Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG). Leitender Angestellter kann auch sein, wer keine der vorgenannten Befugnisse hat, aber aufgrund der Betriebsstruktur oder des Gehaltes eine vergleichbare Stellung einnimmt.
Siehe auch
Einzelnachweise
Literatur
Wissenschaftliche Literatur
- Siegfried Braun, Jochen Fuhrmann: Angestelltenmentalität. Luchterhand, Neuwied/Berlin 1970
- Fritz Croner: Soziologie der Angestellten. Köln/Opladen 1962.
- Michel Crozier: Le monde des employés de bureau: résultats d'une enquête menée dans sept compagnies d'assurances parisiennes. Éditions du Seuil, 1965.
- Oliver C. Errichiello, Arnd Zschiesche, Die Angestellten im 21. Jahrhundert. Moderne Heimat Verlag, Hamburg/Lübeck 2005
- Günter Hartfiel: Angestellte und Angestelltengewerkschaften in Deutschland. Entwicklung und gegenwärtige Situation von beruflicher Tätigkeit, sozialer Stellung und Verbandswesen der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft. Duncker & Humblot, Berlin 1961.
- Ulf Kadritzke: Angestellte, in: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Bd. 1, Argument-Verlag, Hamburg, 1994, Sp. 272-278.
- Jürgen Kocka: Angestellte zwischen Faschismus und Demokratie. Zur politischen Sozialgeschichte der Angestellten. USA 1890–1940 im internationalen Vergleich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1977.
- Jürgen Kocka: Die Angestellten in der deutschen Geschichte: 1850–1980. Vom Privatbeamten zum angestellten Arbeitnehmer. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1981.
- Siegfried Kracauer: Die Angestellten. Aus dem neuesten Deutschland (1930). Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-518-36513-4, 9783518365137.
- Charles Wright Mills: White Collar. The American Middle Classes. Oxford University Press, New York 1951 (dt:. Menschen im Büro. Ein Beitrag zur Soziologie der Angestellten, Bund Verlag, Köln-Deutz 1955, ISBN 0-19-515708-7).
- Günther Schulz: Die Angestellten seit dem 19. Jahrhundert, Oldenbourg, München:2000.
- Tatjana Timoschenko: Die Verkäuferin im Wilhelminischen Kaiserreich: Etablierung und Aufwertungsversuche eines Frauenberufes um 1900. Lang, Frankfurt am Main [u.a.] 2005.
Literarische Darstellungen (chronologisch)
- Herman Melville: Bartleby, the Scrivener: A Story of Wall Street (1853), dt. Bartleby der Schreiber.
- Irmgard Keun: Das kunstseidene Mädchen, 1932.
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