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Apotheker
Apotheker und Apothekerinnen sind ausgebildete Fachkräfte für Arzneimittel. Sie beschäftigen sich gemäß § 2 Abs. 3 BApO insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Beratung von Verbrauchern und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen. Hierzu sind profunde Kenntnisse der Galenik, Pharmakologie, Physiologie, Chemie, Biologie, Biochemie, Analytik und Qualitätssicherung notwendig, welche im Pharmaziestudium erworben werden. Im Jahr 2013 gab es in Deutschland 61.123 berufstätige Apotheker (Frauenanteil: 68,6 %) und 14.183 Pharmaziestudierende.[1]
Geschichte
1231 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. ein von zahlreichen Gelehrten zusammengestelltes Gesetzeswerk initiiert, das als „Liber Augustalis“ (auch „Constitutiones regni utriusque Siciliae“ – Bestimmungen für das Königreich beider Sizilien) auf dem Hoftag in Melfi (Basilicata) beraten wurde und ab September 1231 Gültigkeit erlangte. In den folgenden Jahren gab es zahlreiche Nachträge, darunter um 1241 als „Edikt von Salerno“ mehrere Paragraphen, die das Medizinalwesen betrafen. In einem dieser Nachträge wird der Arztberuf von dem des Apothekers abgegrenzt: Ärzte dürfen keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein; Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben um Preistreiberei zu verhindern; der Apotheker musste einen Eid leisten. Es ist davon auszugehen, dass es Arzneibereiter/Apotheker (dort confectionariis genannt) in diesem Gebiet bereits gab, denn einer gesetzlichen Regelung bedarf nur etwas, für das es auch Regelungsnotwendigkeit, beispielsweise durch Überschneidung von Berufsbildern, gibt. Auch wenn das Datum 1241 als „Gründungsdatum“ des Apothekerstandes gilt: Der Liber Augustalis hatte ausschließlich im Königreich Sizilien Gültigkeit. Er beeinflusste aber eine Reihe von Rechtsverordnungen auch nördlich der Alpen und wurde letztlich zum Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.
Apotheker zählen wie Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte zu den klassischen „freien Berufen“.
Heute erfährt der Apotheker in einem vierjährigen Studium eine umfassende Ausbildung unter anderem zu den Themen: Arzneimittel, Arzneimittelherstellung, Arzneimittelprüfung, Arzneimittelwirkungen inklusive Wechsel- und Nebenwirkungen.
Schutzpatrone
Schutzpatrone der Apotheker sind die heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian, die Kranke unentgeltlich behandelten, und der Erzengel Raphael.
Ausbildung und Weiterbildung (Deutschland)
Ausbildung
Die gesetzliche Grundlage der pharmazeutischen Ausbildung in Deutschland bilden die Bundes-Apothekerordnung und die Approbationsordnung für Apotheker. Die Ausbildung beginnt mit dem Studium der Pharmazie an einer Universität und umfasst mindestens acht Semester (vier Jahre). Es folgt für den zukünftigen Apotheker das Praktische Jahr (PJ), von dem mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke abgelegt werden müssen. Die restliche Zeit kann auch außerhalb (etwa in einer Krankenhausapotheke oder in der pharmazeutischen Industrie) absolviert werden, wobei ein Apotheker als ausbildungsberechtigte Person zugegen sein muss.
Nach dem Ablegen des Dritten Staatsexamens kann die Approbation beantragt werden, die zur Ausübung des Apothekerberufs berechtigt. Dafür sind außer dem Examen unter anderem auch eine ärztliche Bescheinigung, dass man in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Apothekerberufs geeignet ist und ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Erst nach Erteilung der Approbation darf die Berufsbezeichnung „Apotheker“ geführt werden. Im Falle schwerer Verfehlungen (wie etwa Straftaten) kann die staatliche Apothekenaufsicht den Entzug der Approbation veranlassen. Die Betroffenen werden angehört und können Rechtsmittel einlegen.
Der Frauenanteil unter den Studierenden ist hoch; zum Beispiel betrug er 74 % im Jahr 2005[2] und 73 % im Wintersemester 2009/10.[3]
Weiterbildung
Nach Abschluss des Studiums bzw. nach dem Eintritt in das Berufsleben ergeben sich vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten.
- An einigen Universitäten kann nach Abschluss des zweiten Staatsexamens (also z. B. im Rahmen des praktischen Jahres) eine Diplomarbeit bearbeitet werden. Diese dauert 6 Monate und schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Pharmazeut ab.
- Des Weiteren bieten einige Universitäten auch Bachelor- bzw. Master-Studiengänge an.[4] Masterstudiengänge dauern in der Regel ein Jahr. Man kann bereits nach dem zweiten Staatsexamen im praktischen Jahr damit anfangen.
- Außerdem kann nach Abschluss des zweiten Staatsexamens eine Promotion zum Dr. rer. nat. (in Frankfurt am Main: Dr. phil. nat.) begonnen werden. Die Promotion dauert in der Regel 3–5 Jahre und verbessert die Chance, einen Arbeitsplatz in der pharmazeutischen Industrie oder bei Bundesoberbehörden, wie zum Beispiel dem BfArM, zu bekommen.
- Im Anschluss an die Approbation kann eine Weiterbildung zum Fachapotheker erfolgen. Die Weiterbildung gibt es etwa zum Apotheker für Offizin-Pharmazie (auch Allgemeinpharmazie genannt), Klinische Pharmazie, Arzneimittelinformation, Pharmazeutische Technologie oder Pharmazeutische Analytik sowie für Toxikologie und Ökologie. Die Weiterbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. Den Abschluss bildet ein Fachgespräch.[5]
- Unabhängig von der Weiterbildung in einem Fachgebiet besteht die Möglichkeit in einem Spezialisierungsbereich eine Zusatzbezeichnung zu erwerben. Zusatzbezeichnungen können in den Bereichen Ernährungsberatung, Prävention & Gesundheitsförderung, Naturheilverfahren & Homöopathie, Onkologische Pharmazie und Geriatrische Pharmazie erworben werden.[6] Der Ausbildungsumfang ist geringer als bei der Weiterbildung in einem Fachgebiet.
Ausbildung und Weiterbildung (Österreich)
Die Ausbildung zum Apothekerberuf erfolgt über ein Studium der Pharmazie, welches mit einem Diplom abgeschlossen wird. Das Studium ist in Österreich an den Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien möglich. Studienvoraussetzung ist die Reifeprüfung und in bestimmten Fällen zusätzlich noch Ergänzungsprüfungen in Biologie und/oder Latein.
Gesetzlich ist eine Mindeststudiendauer von 9 Semestern vorgeschrieben. Das Studium ist in drei Abschnitte unterteilt. Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester, der zweite beträgt fünf Semester und der dritte zwei Semester. Jeder Abschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.
Sich selbständig machen und eine Apotheke leiten kann man in Österreich erst nach fünfjähriger Tätigkeit als angestellter Apotheker.
Laut österreichischem Apothekengesetz ist es nicht inländischen EFTA-Bürgern nicht möglich eine neue Apotheke zu errichten. Diese können lediglich eine Apothekenkonzession für eine seit mindestens drei Jahren betriebene Apotheke erhalten.[7]
Ausbildung und Weiterbildung (Schweiz)
Die Ausbildung zum Apotheker in der Schweiz ist ebenfalls das Pharmaziestudium.
Angeboten wird das Studium an der Universität Basel, der ETH in Zürich und der Universität Genf.
Das Studium ist aufgeteilt in eine 3-jährige Bachelorstufe und eine 1,5- bis 2–jährige Masterstufe, wobei es zwei verschiedene Abschlüsse gibt: Den Master in Pharmazie (für eidg. dipl. Apotheker) und den Master in pharmazeutischen Wissenschaften (Industrieausrichtung).[8]
Tätigkeitsfelder von Apothekern
Die meisten Apotheker arbeiten in der öffentlichen Apotheke. Neben der Offizinapotheke gibt es weitere Berufsfelder wie die Krankenhausapotheke, die öffentliche Verwaltung (z. B. Gesundheitsämter, Zulassungsbehörden, Ministerien, Universitäten), die Krankenkassen und die Pharmaindustrie. In den Apotheken nehmen sie die pharmazeutische Betreuung der Patienten wahr.
Eine weitere Tätigkeit ist die als Amtsapotheker. Je nach Bundesland handelt es sich um festangestellte oder verbeamtete Apotheker, deren Aufgabe darin besteht, den ordnungsgemäßen Betrieb von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und pharmazeutischen Unternehmen zu überwachen. In manchen Bundesländern wird diese Funktion auch von ehrenamtlichen Pharmazieräten ausgeübt, die als Ehrenbeamte nach einer Gebührenordnung für ihre Dienstausübung entgolten werden und meistens in einem anderen Ort des zuständigen Kammerbezirk als Apotheker tätig sind, oftmals sogar in selbständiger Funktion. Zur Überwachungstätigkeit gehört z.B. auch die Kontrolle von Supermärkten, Drogeriemärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften dahingehend, ob dort etwa Waren oder Gegenstände angeboten werden, die der Apothekenpflicht unterliegen und dort nicht angeboten werden dürfen. Auch die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft unterliegt dem Aufgabenbereich der Apothekenaufsicht. Der Amtsapotheker übernimmt auch die Tätigkeit im Apothekenbereich der Gewerbeaufsicht, nicht zuletzt deshalb, da die Apothekenbetriebsordnung ein Teil der Gewerbeordnung ist. Die Apotheke, als Unternehmen betrachtet, ist ein Gewerbebetrieb, der der Gewerbesteuer unterliegt.
In der pharmazeutischen Industrie sind die Aufgabenbereiche für Apotheker vielfältig. Traditionell umfassen sie die Bereiche der Forschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln und der Arzneimittelherstellung und der Arzneimittelprüfung. Eine besondere Verantwortung kann der Apotheker in der Funktion der so genannten sachkundigen Person (engl.: qualified person, QP) innehaben. Die hierfür gesetzlich festgelegte Eignung verlangt zusätzlich zu einer zweijährigen Tätigkeit in der Arzneimittelprüfung die Approbation als Apotheker (alternativ möglich ist ein Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin plus dem Nachweis umfangreicher Kenntnisse in den verschiedensten pharmazeutischen Grundfächern). Die sachkundige Person ist in letzter Stufe dafür verantwortlich, dass jede Produktionscharge eines Arzneimittels entsprechend den gesetzlichen Vorschriften hergestellt und geprüft wurde. Sie hat die Einhaltung dieser Vorschriften für jede Arzneimittelcharge in einem fortlaufenden Register oder einem vergleichbaren Dokument vor deren Inverkehrbringen zu bescheinigen.
Im Marketing, im Bereich der regulatorischen Angelegenheiten und in der Funktion als Informationsbeauftragter erschließen sich dem Apotheker zusätzliche Tätigkeitsfelder.[9]
Durchschnittliches Gehalt von Apothekern
In der öffentlichen Apotheke in Deutschland beträgt das monatliche Anfangsgehalt für einen approbierten angestellten tarifgebundenen Apotheker seit dem 1. Juli 2013 genau 3.174 Euro brutto (im 1. Berufsjahr) bis 3.850 Euro (ab dem 11. Berufsjahr) bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Ab dem 1. Juli 2014 erhöhen sich die Werte auf 3.222 bis 3.908 Euro. [10] ADEXA und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein haben für den Kammerbezirk Nordrhein einen eigenen Tarifvertrag ausgehandelt. Außertarifliche Gehälter, insbesondere für Leiter von Filialapotheken, sind frei verhandelbar. Die Vergütung von angestelltem Apothekenpersonal wird durch den Gehaltstarif geregelt. Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA – Die Apothekengewerkschaft, und dem ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein abgeschlossen. Höhere Gehälter werden in Krankenhausapotheken gezahlt, in der Pharmaindustrie sind Einstiegsgehälter von 40.000-50.000 Euro/Jahr (ohne Promotion), bzw. 50.000-60.000 Euro/Jahr (mit Promotion) üblich. In Landes- und Bundesbehörden werden angestellte bzw. beamtete Apotheker entweder nach dem TVÖD und nach der entsprechenden Beamtenbesoldung bezahlt. Einstiegsstufen sind die Stufen E 13 bzw. A 13.
Bekannte Apotheker
Mit der erstmaligen Isolierung des Alkaloids Morphin als (haupt-)wirksamem Inhaltsstoff von Opium gelang Friedrich Wilhelm Sertürner um 1805 ein großer Fortschritt hin zur Präzisierung der Schmerztherapie.
August Oetker (1862–1918) war Erfinder des gebrauchsfähigen Backpulvers („Backin“) und Gründer der Nährmittelfabrik Dr. Oetker. Die Gründer vieler deutscher Pharmaunternehmen wie Ernst Schering (Gründer des Vorläuferunternehmens der Schering AG), Emanuel Merck (Gründer der Firma Merck KGaA), Friedrich Pascoe oder Carl Leverkus (Gründer des Vorläuferunternehmens der Bayer AG und Namensgeber der Stadt Leverkusen) waren Apotheker wie auch John Pemberton, der Erfinder der Coca-Cola-Rezeptur. Der Apotheker Felix Hoffmann war maßgeblich an der Entwicklung von Aspirin für die Firma Bayer beteiligt.
Max von Pettenkofer (1818–1901), Apotheker und Arzt war Begründer des Max von Pettenkofer-Institut in München.
Andere bekannte Apotheker sind der „Vater der Raufasertapete“ Heinrich Wilhelm Hugo Erfurt (1834–1922), der „Zementmischer“ Ernst Gustav Leube (1808–1881), James Parkinson (Namensgeber der Parkinson-Krankheit), der Brite John Langdon-Down (1828–1896) (Namensgeber des Down-Syndroms), Nostradamus und der österreichische Lyriker Georg Trakl (1887–1914), der allerdings durch die Beschäftigung in der Apotheke immer mehr dem Rauschmittelkonsum verfiel, der auch schon vorher sein Leben prägte und dann auch in den Tod trieb.
Einige Apotheker sind als Schriftsteller bekannt geworden (Ludwig Bechstein, Theodor Fontane, Georg Trakl), andere als Maler (Carl Spitzweg).
Besondere Verdienste um die Ausbildung der Apotheker im 19. Jahrhundert hatte Johann Bartholomäus Trommsdorff. Magdalena Meub (später Neff) studierte als erste Studentin an der TU Karlsruhe Pharmazie und war nach dem Examen um 1905 die erste approbierte Apothekerin Deutschlands.
Siehe auch
Portal:Medizin – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Medizin
Literatur
- Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Unter Mitarb. von Franz-Josef Kuhlen, Bd I: Von den Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 1998, ISBN 3-7741-0706-8.
- Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Fortgef. v. Christoph Friedrich u. Wolf-Dieter Müller-Jahncke, Bd II: Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 2005, ISBN 978-3-7741-1027-4.
- Christoph Friedrich: Apotheker erinnern sich. Autobiographien aus drei Jahrhunderten. Govi-Verlag, 2007, ISBN 978-3-7741-1072-4.
- Hugo Maubach: Das Charakterbild des Apothekers in der Litteratur. - Berlin: Springer, 1898. Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Weblinks
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
- Dort: Broschüre „Das Berufsbild des Apothekers“ (PDF; 118 kB) Ethische Grundsätze, Berufsbild, Tätigkeitsbereiche (Stand: 2004)
- Verband Angestellter Apotheker Österreichs
- www.aponet.de: Gesundheitsportal der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
- Informationen zum Berufsbild ApothekerIn im Berufslexikon des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Quellen
- ↑ http://www.abda.de/fileadmin/assets/ZDF/ZDF_2013/ABDA_ZDF_2013_Brosch.pdf
- ↑ http://www.pharmazie.uni-frankfurt.de/PDFs/AMS_Apotheker.pdf
- ↑ http://cities.eurip.com/article/news/entry/153018.html
- ↑ Pharmazeutische Zeitung: Der Weg zum Master PZ-Ausgabe 06/2006
- ↑ Weiterbildungsangebote der LAK Hessen, als Beispiel dargestellt
- ↑ http://www.abda.de/spezialisierungsbereiche.html
- ↑ Österreichische Apothekerkammer, → Berufe in der Apotheke → Apotheker → Apotheker: Das Studium, der Beruf
- ↑ http://www.pharmasuisse.org/de/bildung/Apotheker/Seiten/Apotheker.aspx
- ↑ Broschüre der DPhG: Tätigkeiten außerhalb der Apotheke (PDF; 6,5 MB) Stand 2006
- ↑ http://www.adexa-online.de/tarife/tarifvertraege/
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